LL.B. im Jurastudium Bayern- Aktueller Stand & Zukunft

Das Jurastudium in Deutschland ist traditionell auf das Staatsexamen ausgerichtet. Doch in den letzten Jahren hat die Diskussion um alternative Abschlüsse und eine stärkere Modularisierung des Studiums an Fahrt gewonnen. Ein zentraler Punkt dieser Debatte ist der integrierte Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium, ein Abschluss, der Studierenden bereits nach einigen Semestern eine erste berufsqualifizierende Grundlage bieten soll.

Integrierter Bachelor (LL.B.) im Jurastudium in Bayern: Wunschtraum oder baldige Realität?

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Wichtigste Erkenntnisse

  • In Bayern ist es derzeit nicht möglich, einen integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Rahmen des klassischen Jurastudiums zu erwerben.

  • Politische Parteien wie Grüne, SPD und FDP befürworten die Einführung, während die CSU bisher ablehnend agiert.

  • Studentische Organisationen und Initiativen wie die Fachschaft Jura München und die Rechtswissenschaftliche Landesfachschaft Bayern (RLFB) setzen sich aktiv für die Einführung ein und haben konkrete Vorschläge erarbeitet.

  • Der integrierte LL.B. würde Studierenden einen früheren berufsqualifizierenden Abschluss, eine Absicherung bei Studienabbruch oder Nichtbestehen des Staatsexamens und verbesserte internationale Mobilität bieten.

  • Viele andere deutsche Bundesländer haben den integrierten LL.B. bereits erfolgreich etabliert und bieten ihren Jurastudierenden damit mehr Flexibilität.

Inhaltsverzeichnis

Der integrierte LL.B. im Jurastudium in Bayern: Eine aktuelle Bestandsaufnahme

Das Jurastudium in Deutschland ist traditionell auf das Staatsexamen ausgerichtet. Doch in den letzten Jahren hat die Diskussion um alternative Abschlüsse und eine stärkere Modularisierung des Studiums an Fahrt gewonnen. Ein zentraler Punkt dieser Debatte ist der integrierte Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium, ein Abschluss, der Studierenden bereits nach einigen Semestern eine erste berufsqualifizierende Grundlage bieten soll. Doch wie sieht die Situation konkret im Bundesland Bayern aus? Gibt es hier die Möglichkeit, einen solchen integrierten Bachelor (LL.B.) im Jurastudium zu erlangen? Wird dieser vielleicht sogar automatisch verliehen oder bedarf es einer gesonderten Prüfung? Und welche Universitäten in Bayern könnten diesen Weg anbieten? Diese Fragen beschäftigen viele angehende und aktuelle Jurastudierende, insbesondere vor dem Hintergrund, dass andere Bundesländer hier bereits fortschrittlicher agieren. Dieser Beitrag beleuchtet den aktuellen Stand der Dinge in Bayern und zeigt auf, welche politischen und studentischen Bestrebungen es gibt, um die bayerische Jurist:innenausbildung zukunftsfähiger zu gestalten und den Studierenden mehr Flexibilität und Sicherheit zu bieten. Die Kernfrage, ob der integrierte LL.B. im Jurastudium in Bayern eine Option ist, müssen wir leider aktuell noch mit einem klaren Nein beantworten, doch die Diskussion ist in vollem Gange.

Derzeit ist es im Freistaat Bayern nicht möglich, im Rahmen des klassischen Jurastudiums, das auf das Erste Juristische Staatsexamen hinführt, einen integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) zu erwerben. Obwohl die Forderung nach Einführung eines solchen Abschlusses von verschiedenen politischen Akteuren im Bayerischen Landtag – namentlich von den Grünen, der SPD und der FDP – immer wieder laut wird, hat sich die regierende CSU bisher nicht für eine entsprechende Reform der Jurist:innenausbildung entschieden (Quelle: Jurios, Fachschaft Jura München). Auch eine Online-Petition unterstreicht das studentische Interesse an dieser Thematik (openPetition). Diese politische Zurückhaltung steht im Kontrast zu Entwicklungen in anderen Bundesländern, wo der integrierte LL.B. bereits Realität ist und den Studierenden einen wertvollen „Fallback“ und eine international anerkannte Qualifikation bietet. Die bayerische Haltung führt somit zu einer Ungleichbehandlung von Jurastudierenden im Bundesvergleich und könnte langfristig die Attraktivität des Studienstandorts Bayern schmälern, da talentierte junge Menschen möglicherweise Bundesländer bevorzugen, die modernere und flexiblere Studienstrukturen anbieten. Die Argumente für einen integrierten LL.B. sind vielfältig und reichen von erhöhter Mobilität bis hin zu verbesserten Karrierechancen außerhalb der klassischen juristischen Berufe.

Was genau ist ein integrierter LL.B. und wie funktioniert er?

Bevor wir tiefer in die bayerische Spezialsituation eintauchen, ist es wichtig zu verstehen, was unter einem integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) eigentlich zu verstehen ist. Dieser Abschluss ist so konzipiert, dass er innerhalb des traditionellen Jurastudiums, das primär auf das Staatsexamen vorbereitet, nach einer Regelstudienzeit von etwa sechs Semestern verliehen wird. Die Verleihung erfolgt typischerweise, nachdem Studierende die universitäre Zwischenprüfung erfolgreich absolviert und eine bestimmte Anzahl weiterer Leistungsnachweise in Form von bestandenen Klausuren, Hausarbeiten oder Seminararbeiten erbracht haben (Quelle: MKG Online, openPetition). Der entscheidende Vorteil dieses Modells liegt darin, dass Studierende nicht „leer ausgehen“, sollten sie das anspruchsvolle Erste Juristische Staatsexamen nicht bestehen oder sich entscheiden, das Studium vorzeitig zu beenden. Der LL.B. stellt einen international anerkannten, ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar.

Dieser Abschluss öffnet Türen zu juristischen Tätigkeitsfeldern, die nicht zwingend die Befähigung zum Richteramt voraussetzen, wie beispielsweise in Rechtsabteilungen von Unternehmen, in Verbänden, in der öffentlichen Verwaltung auf bestimmten Ebenen oder auch im Consulting-Bereich. Er erhöht somit die Flexibilität und die Karriereoptionen für junge Jurist:innen erheblich. Darüber hinaus erleichtert ein Bachelor-Abschluss die internationale Mobilität, sei es für weiterführende Master-Studiengänge im Ausland oder für den Berufseinstieg in anderen Ländern, in denen das Staatsexamenssystem unbekannt ist und der Bachelor/Master-Aufbau dominiert. In zahlreichen anderen deutschen Bundesländern, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, sowie an einzelnen Universitäten ist ein solcher integrierter Abschluss bereits erfolgreich etabliert und wird von den Studierenden positiv angenommen (Quelle: openPetition). Die Einführung eines solchen Systems in Bayern würde also keineswegs Neuland betreten, sondern sich an bewährten Modellen orientieren können. Es würde zudem die Durchlässigkeit des Bildungssystems erhöhen und den individuellen Bedürfnissen und Lebensplanungen der Studierenden besser Rechnung tragen.

Automatische Verleihung oder zusätzliche Prüfung für den LL.B. in Bayern? Eine hypothetische Frage

Da der integrierte Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium im Bundesland Bayern derzeit nicht existiert, stellt sich die Frage nach einer automatischen Verleihung oder der Notwendigkeit einer zusätzlichen Prüfung für diesen Abschluss hierzulande rein hypothetisch. Es gibt schlichtweg keine Regelungen, da das Modell selbst nicht implementiert ist. Würde Bayern sich jedoch für die Einführung eines solchen integrierten LL.B. entscheiden, ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich an den etablierten Praktiken anderer Bundesländer und Universitäten orientieren würde. Dort ist es gängige Praxis, dass der LL.B. auf Basis der bereits im Laufe der ersten Studiensemester erbrachten Leistungen verliehen wird. Das bedeutet, dass die erfolgreiche Absolvierung bestimmter Pflichtmodule, das Bestehen der Zwischenprüfung und gegebenenfalls weiterer spezifisch definierter Leistungsnachweise ausreichen, um den Bachelor-Grad zu erhalten (Quelle: MKG Online, openPetition).

Eine separate, eigenständige Bachelor-Abschlussprüfung ist in diesen Modellen in der Regel nicht vorgesehen. Vielmehr werden die bereits vorhandenen Studien- und Prüfungsstrukturen genutzt und die Leistungen kumulativ für den Bachelor-Abschluss angerechnet. Dies hat den Vorteil, dass keine zusätzliche Belastung für die Studierenden entsteht und der Verwaltungsaufwand für die Universitäten überschaubar bleibt. Der LL.B. wäre somit tatsächlich „integriert“ und würde nicht als ein paralleler oder zusätzlicher Studiengang wahrgenommen, sondern als ein sinnvoller Etappenabschluss auf dem Weg zum Staatsexamen – oder eben als ein eigenständiger Abschluss für diejenigen, die diesen Weg wählen. Konkrete Pläne oder Entwürfe für eine solche Regelung in Bayern liegen seitens der Landesregierung oder des zuständigen Ministeriums jedoch aktuell nicht vor. Die Diskussion konzentriert sich momentan primär auf das „Ob“ der Einführung, weniger auf das detaillierte „Wie“. Sollte jedoch eine politische Entscheidung zugunsten des integrierten LL.B. fallen, wären die Erfahrungen anderer Bundesländer eine wertvolle Ressource für die Ausgestaltung der bayerischen Regelungen, um eine möglichst studierendenfreundliche und international kompatible Lösung zu finden.

Universitäten in Bayern und der LL.B.: Fehlanzeige trotz studentischen Engagements

Die ernüchternde Antwort auf die Frage, an welchen Universitäten im Bundesland Bayern der integrierte Bachelor (LL.B.) im Jurastudium erlangt werden kann, lautet derzeit: an keiner. Nach aktuellem Stand vergibt keine einzige bayerische Universität diesen Abschluss im Rahmen des klassischen Jurastudiums, das auf das Staatsexamen vorbereitet (Quellen: Jurios, Fachschaft Jura München, openPetition). Diese Situation ist für viele Studierende und Studieninteressierte unbefriedigend, insbesondere im direkten Vergleich mit anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland, wo entsprechende Angebote bereits existieren und gut angenommen werden (Quelle: openPetition).

Trotz dieser klaren Faktenlage gibt es in Bayern erhebliche Bestrebungen, diesen Zustand zu ändern. Sowohl auf fachschaftlicher Ebene als auch in der Landespolitik wird intensiv für die Einführung des integrierten LL.B. gekämpft. Initiativen wie die der Fachschaft Jura der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Rechtswissenschaftlichen Landesfachschaft Bayern (RLFB) machen sich stark für die Interessen der Studierenden stark. Die RLFB hat sogar einen detaillierten „Leitfaden zur Einführung des integrierten LL.B. an bayerischen Universitäten“ erarbeitet, der als fundierte Diskussions- und Handlungshilfe für Universitäten und politische Entscheidungsträger:innen dienen soll (Quelle: Fachschaft Jura München, Leitfaden der RLFB). Dieser Leitfaden zeigt konkret auf, wie ein solcher Abschluss in die bestehenden Studienordnungen integriert werden könnte, ohne die Qualität der Vorbereitung auf das Staatsexamen zu schmälern. Er adressiert mögliche Bedenken und präsentiert Lösungsansätze, die auf den Erfahrungen anderer Hochschulen basieren. Das studentische Engagement ist also hoch, und die Argumente sind gut ausgearbeitet. Es bleibt abzuwarten, ob und wann diese Bemühungen auf politischer Ebene Früchte tragen und die bayerischen Universitäten die Erlaubnis und die Mittel erhalten, ihre Studienangebote entsprechend zu modernisieren.

Die politische Dimension: Parteien und ihre Haltung zum integrierten LL.B. in Bayern

Die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium ist in Bayern nicht nur eine Frage der universitären Organisation, sondern maßgeblich eine politische Entscheidung. Derzeit spiegelt die Haltung der Parteien im Bayerischen Landtag ein geteiltes Bild wider, das die aktuelle Stagnation in dieser Frage erklärt. Wie bereits erwähnt, setzen sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP aktiv für die Ergänzung des bayerischen Jurastudiums um einen vollständig integrierten Bachelor of Laws ein. Ihre Argumentation stützt sich auf die Vorteile für Studierende: eine frühere berufsqualifizierende Option, eine Absicherung bei Nichtbestehen des Staatsexamens, verbesserte internationale Vergleichbarkeit und Mobilität sowie eine Modernisierung der Jurist:innenausbildung insgesamt, die den vielfältiger werdenden Anforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung trägt. Diese Parteien sehen in der Einführung des LL.B. eine notwendige Anpassung an die Bologna-Struktur, die in den meisten anderen Studienfächern längst Standard ist, und eine Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des Studienstandorts Bayern.

Auf der anderen Seite steht die CSU, die als stärkste politische Kraft in Bayern bisher keine Mehrheit für dieses Vorhaben erkennen lässt (Quelle: Jurios). Die Gründe für diese ablehnende oder zumindest zögerliche Haltung sind nicht immer explizit dargelegt, lassen sich aber oft auf ein Festhalten an der traditionellen, zweistufigen Jurist:innenausbildung mit dem Staatsexamen als einzigem studienabschließenden Ziel zurückführen. Befürchtungen könnten sein, dass ein integrierter Bachelor die Fokussierung auf das anspruchsvolle Staatsexamen untergraben oder zu einer „Zwei-Klassen-Jurist:innenausbildung“ führen könnte. Kritiker:innen der CSU-Position wenden jedoch ein, dass diese Haltung die Realitäten vieler Studierender ignoriert und Bayern im bundesweiten Vergleich ins Hintertreffen geraten lässt. Die Debatte ist also stark politisch aufgeladen und hängt von den jeweiligen bildungspolitischen Prioritäten und Vorstellungen über die Zukunft der Jurist:innenausbildung ab. Solange hier kein Umdenken bei den entscheidenden politischen Akteuren stattfindet, bleibt der integrierte LL.B. in Bayern wohl weiterhin ein Thema für studentische Petitionen und Oppositionsanträge, anstatt konkrete Realität an den Universitäten zu werden. Die Entwicklung in anderen Bundesländern zeigt jedoch, dass eine Integration des LL.B. erfolgreich und zum Vorteil der Studierenden umgesetzt werden kann, ohne die Qualität des Staatsexamens zu gefährden.

Fazit: Der integrierte LL.B. in Bayern – Eine Zukunftsperspektive?

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es im Bundesland Bayern aktuell keine Möglichkeit gibt, im regulären Jurastudium einen integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) zu erlangen. Folglich wird dieser Abschluss weder automatisch verliehen, noch gibt es gesonderte Prüfungsmodalitäten dafür, da das gesamte Modell in der bayerischen Hochschullandschaft schlicht nicht existiert. Keine der bayerischen Universitäten bietet derzeit einen solchen integrierten LL.B. an, der Studierenden nach einigen Semestern einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss parallel zum klassischen Staatsexamensstudiengang ermöglichen würde (Quellen: Jurios, Fachschaft Jura München, openPetition).

Die politische Landschaft ist gespalten: Während Grüne, SPD und FDP die Einführung befürworten und als notwendige Modernisierung der Jurist:innenausbildung betrachten, findet das Vorhaben bei der CSU bisher keine Mehrheit. Dies führt zu einer Situation, in der bayerische Jurastudierende im Vergleich zu ihren Kommiliton:innen in vielen anderen Bundesländern benachteiligt sind, was Flexibilität, internationale Anschlussfähigkeit und alternative Karrierewege angeht. Studentische Vertretungen wie die Fachschaft Jura München und die Rechtswissenschaftliche Landesfachschaft Bayern (RLFB) setzen sich vehement für eine Änderung dieser Situation ein und haben bereits konkrete Vorschläge, wie einen Leitfaden zur Implementierung, erarbeitet.

Ob und wann sich die politische Haltung in Bayern ändert und der integrierte LL.B. auch hierzulande Realität wird, bleibt abzuwarten. Die Argumente für eine solche Reform sind stark und die Erfahrungen anderer Bundesländer überwiegend positiv. Für Dich als Studierende:r oder Studieninteressierte:r bedeutet dies, dass Du Deine Studienplanung und Deine Erwartungen an das Jurastudium in Bayern entsprechend anpassen musst. Die Hoffnung auf einen integrierten LL.B. als „Sicherheitsnetz“ oder frühzeitigen Abschluss ist in Bayern derzeit leider unbegründet. Die Debatte bleibt jedoch lebendig, und es ist wichtig, die Entwicklungen weiterhin aufmerksam zu verfolgen. Vielleicht führen der anhaltende Druck von Studierenden und die fortschreitende Entwicklung in anderen Teilen Deutschlands ja doch noch zu einem Umdenken.

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