Die Arbeitswelt befindet sich in einem stetigen Wandel, und das Homeoffice hat sich als feste Größe etabliert. Für Grenzgänger:innen, also Personen, die in einem Land wohnen und in einem anderen arbeiten, brachte dies jedoch oft sozialversicherungsrechtliche Komplexitäten mit sich. Eine signifikante Neuerung, die seit dem 1. Juli 2023 gilt, betrifft genau diese Gruppe: Die Einführung einer 49,99%-Grenze für Homeoffice-Tätigkeiten im Wohnsitzstaat hat das Homeoffice für Grenzgänger erleichtert und beeinflusst maßgeblich, wie sich die Sozialversicherungspflicht nach SGB IV und internationalem Recht gestaltet.