Das Erste Staatsexamen ist geschafft – herzlichen Glückwunsch! Doch bevor Du Dich Volljurist:in nennen darfst, steht noch eine entscheidende Phase bevor: das juristische Referendariat. Dieser zweijährige Vorbereitungsdienst ist die Brücke zwischen der theoretischen Ausbildung an der Universität und der praktischen Berufswelt.