Das Thema Online-Sportwetten vor dem BVerfG hat kürzlich für Aufsehen gesorgt, als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekannt gab, zwei Verfassungsbeschwerden von Online-Sportwettenveranstalterinnen nicht zur Entscheidung angenommen zu haben. Diese Entscheidung, die am 8. April 2025 publik wurde, betrifft die Erhebung einer Sportwettensteuer in Höhe von 5% der Wetteinsätze gemäß § 17 Abs. 2 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) für Anmeldungszeiträume im Jahr 2012. Für Dich als Jurastudierende:r oder junge:r Jurist:in ist dieser Fall besonders interessant, da er tiefgreifende Fragen des Steuerrechts, des Verfassungsrechts und potenziell auch des Europarechts berührt.