Die juristische Aufarbeitung des tragischen Todes der Medizinstudentin Hanna W. nimmt eine unerwartete Wendung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Traunstein vom März 2024 aufgehoben. Diese Entscheidung, getroffen am 1. April 2025 und Mitte April 2025 bekanntgegeben, bedeutet, dass der gesamte Fall neu aufgerollt werden muss. Die Gründe liegen in einem Verfahrensfehler, der Zweifel an der Unparteilichkeit des ursprünglichen Gerichts aufkommen ließ.