Das Handelsrecht ist, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, stetigem Wandel unterworfen, um auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren zu können. Eine besonders praxisrelevante Neuerung betrifft das Bilanzrecht: Mit dem Update der monetären Schwellenwerte in den §§ 267, 267a und 293 HGB hat der deutsche Gesetzgeber auf die Inflation der letzten Jahre reagiert und die Vorgaben zur Einteilung von Unternehmen in Größenklassen grundlegend modernisiert.