Die deutsche Rechtslandschaft ist ständig in Bewegung, und eine besonders praxisrelevante Änderung steht im Namensrecht bevor. Die geplante Reform des Namensrechts, insbesondere der §§ 1354, 1355 BGB-Entwurf (BGB-E), zielt auf eine umfassende Modernisierung ab und wird weitreichende Konsequenzen haben – nicht nur für das Familienrecht, sondern auch für das Erbrecht.