Die Kaufrechtsreform 2022 hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) an entscheidenden Stellen modernisiert und bleibt auch für Examenskandidat:innen im April 2025 ein absolutes Muss-Thema. Diese Reform, die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, hat insbesondere das Gewährleistungsrecht tiefgreifend verändert. Für Dich als angehende:r Jurist:in ist es unerlässlich, die Neuerungen, allen voran die neue Sachmangeldefinition in § 434 BGB und die Modifikationen bei der Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB, nicht nur zu kennen, sondern sicher anwenden zu können.