Die Mietpreisbremse, kodifiziert in § 556d BGB, ist ein zentrales Instrument zur Dämpfung von Mietanstiegen bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Angesichts der aktuellen Befristung dieser Regelung bis zum 31. Dezember 2025 stellt sich für viele Mieter:innen und Vermieter:innen, aber auch für Dich als angehende:n Jurist:in, die drängende Frage nach ihrer Zukunft und den potenziellen Konsequenzen eines Auslaufens, insbesondere für Neuvermietungen in ohnehin schon belasteten Regionen.