Der Sommer naht und mit ihm die Grillsaison. Doch gerade im urbanen Raum, in Mehrfamilienhäusern mit Balkonen, Terrassen und Gemeinschaftsgärten, stellt sich immer wieder die Frage: Was ist beim Grillen eigentlich erlaubt? Dieses Thema ist ein Dauerbrenner im Mietrecht und beschäftigt Mieter:innen, Vermieter:innen und nicht selten auch die Gerichte.