Der Erwerb einer Immobilie ist für viele Menschen ein großer Schritt, der oft mit erheblichen Kosten verbunden ist. Neben dem Kaufpreis fallen nicht selten auch Maklerprovisionen an. Um Käufer:innen von Wohnimmobilien vor einer übermäßigen Belastung durch diese Kosten zu schützen, hat der Gesetzgeber den § 656c BGB eingeführt, der den sogenannten Halbteilungsgrundsatz bei Maklerprovisionen festschreibt.