Die Vorschrift des § 1004 BGB ist ein Eckpfeiler des Sachenrechts und ein Dauerbrenner in juristischen Examensprüfungen. Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Eigentümers gegen Störungen seines Eigentums, die nicht in einer Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes bestehen, wirft in der Praxis und in der Ausbildung immer wieder komplexe Fragen auf. Für Dich als Examenskandidat:in ist es daher unerlässlich, nicht nur die Grundlagen sicher zu beherrschen, sondern auch die aktuelle BGH-Rechtsprechung zu § 1004 BGB im Blick zu haben.