Das Sachenrecht, oft als statisch und von jahrhundertealten Grundsätzen geprägt wahrgenommen, erlebt selten erdbebenartige Erschütterungen. Doch im März 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) genau das getan: Mit einer wegweisenden Entscheidung hat er den seit Jahrzehnten etablierten und in unzähligen Klausuren geprüften „engen Verwendungsbegriff“ im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) aufgegeben. Die zentrale Frage, die neu beantwortet wurde, lautet: Stellt der Neubau eines Hauses auf einem fremden Grundstück eine erstattungsfähige „Verwendung“ im Sinne des § 996 BGB dar?