Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist ein Dauerbrenner im Arbeits- und Sozialrecht – mit weitreichenden Konsequenzen für Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen. Besonders im Fokus steht dabei immer wieder die Baubranche, in der der Einsatz von Subunternehmer:innen und vermeintlich selbstständigen Kräften weit verbreitet ist. Eine Reihe aktueller Urteile des Hessischen Landessozialgerichts (LSG Hessen) vom April 2025 sorgt nun für erhebliche Aufmerksamkeit.