Das Arbeitsrecht ist ein dynamisches Feld, und besonders für dich als angehende:r Jurist:in oder junge:r Berufseinsteiger:in ist es entscheidend, am Ball zu bleiben. Ein Bereich, der immer wieder für Diskussionen und rechtliche Herausforderungen sorgt, ist die Abgrenzung zwischen regulärer Arbeitnehmerüberlassung, dem Einsatz von Personal über Werkverträge und der Scheinselbstständigkeit. Mit Blick auf das Jahr 2025 und darüber hinaus stellt sich die Frage, ob neue AÜG-Regelungen ab April 2025 die Abgrenzungsproblematik zwischen Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag und Scheinselbstständigkeit weiter verschärfen könnten.