Das Erste Juristische Staatsexamen in Rheinland-Pfalz: Dein Wegweiser durch Ablauf, Prüfungen und Termine 2025
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Wichtigste Erkenntnisse
- Das Erste Juristische Staatsexamen in Rheinland-Pfalz besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70%) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30%).
- Die Pflichtfachprüfung umfasst sechs fünfstündige Klausuren (3 Zivilrecht, 2 Öffentliches Recht, 1 Strafrecht) und eine dreiteilige mündliche Prüfung.
- Es gibt die Möglichkeit eines Freiversuchs bei Ablegung bis zum Ende des achten Fachsemesters, der bei Nichtbestehen als nicht unternommen gilt und bei Bestehen eine kostenfreie Notenverbesserung ermöglicht.
- Die genauen Examenstermine für 2025 sind noch nicht bekannt, es gibt jedoch üblicherweise zwei Termine pro Jahr (Frühjahr und Herbst).
Inhaltsverzeichnis
- Das Erste Juristische Staatsexamen in Rheinland-Pfalz: Ein umfassender Überblick
- Die Struktur der staatlichen Pflichtfachprüfung: Klausuren und mündliche Prüfung
- Ablauf der Examensklausuren: Was Dich am Prüfungstag erwartet
- Zulassungsvoraussetzungen und die Chance des Freiversuchs
- Bestehensvoraussetzungen: Die Hürden zur mündlichen Prüfung
- Erlaubte Hilfsmittel in den Examensklausuren
- Examenstermine 2025 in Rheinland-Pfalz: Was ist bekannt?
- Die Option digitaler Prüfungen: Ein Blick auf aktuelle Entwicklungen
- Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung: Individuelle Akzente setzen
Das Erste Juristische Staatsexamen markiert einen entscheidenden Meilenstein auf dem Weg zur Volljurist:in. Insbesondere in Rheinland-Pfalz stellen sich viele Studierende die Fragen: Wie läuft das erste juristische Staatsexamen im Bundesland Rheinland-Pfalz ab? Wie viele Prüfungen müssen abgelegt werden und in welchen Gebieten? Wie viele Examenstermine gibt es pro Jahr und wann finden diese im Jahr 2025 statt? Dieser Beitrag bietet Dir einen detaillierten Überblick über die Struktur, die Anforderungen und die wichtigen Termine, damit Du optimal vorbereitet bist und weißt, was Dich erwartet. Eine gute Kenntnis des Ablaufs und der Inhalte ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Examensvorbereitung und legt den Grundstein für Deinen späteren beruflichen Erfolg.
Das Erste Juristische Staatsexamen in Rheinland-Pfalz: Ein umfassender Überblick
Das Erste Juristische Staatsexamen in Rheinland-Pfalz ist Dein Ticket in die Welt der juristischen Berufe und bildet den Abschluss Deines universitären Studiums. Es ist bekannt für seine anspruchsvollen Prüfungen, die ein tiefgreifendes Verständnis der Rechtsgebiete und die Fähigkeit zur Anwendung juristischer Methoden erfordern. Um Licht ins Dunkel zu bringen und Dir eine klare Vorstellung davon zu vermitteln, wie das erste juristische Staatsexamen im Bundesland Rheinland-Pfalz abläuft, werden wir uns die Struktur genau ansehen. Wir klären, wie viele Prüfungen Du ablegen musst und in welchen Kerngebieten Dein Wissen auf die Probe gestellt wird. Zudem gehen wir der Frage nach, wie viele Examenstermine es pro Jahr gibt und was bereits über die Termine im Jahr 2025 bekannt ist. Diese Informationen sind essentiell für Deine langfristige Planung und eine strukturierte Vorbereitung. Das Examen gliedert sich in zwei Hauptteile: die staatliche Pflichtfachprüfung, die den Löwenanteil der Gesamtnote ausmacht, und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, die es Dir erlaubt, individuelle Akzente zu setzen. Beide Teile müssen erfolgreich absolviert werden, um das Erste Juristische Staatsexamen zu bestehen und den nächsten Schritt, das Referendariat, antreten zu können. Die sorgfältige Auseinandersetzung mit den Details des Examensablaufs ist daher unerlässlich.
Das Erste Juristische Staatsexamen in Rheinland-Pfalz setzt sich, wie bereits angedeutet, aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Die staatliche Pflichtfachprüfung hat dabei das größere Gewicht und macht 70% der Gesamtnote des Ersten Staatsexamens aus (Studienbüro Uni Mainz). Dieser Prüfungsteil ist zentralisiert und wird vom Landesprüfungsamt für Juristen organisiert. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung hingegen wird von den jeweiligen juristischen Fakultäten der Universitäten in Rheinland-Pfalz eigenständig gestaltet und durchgeführt. Sie fließt mit den verbleibenden 30% in die Gesamtnote ein. Diese Zweiteilung ermöglicht es, sowohl ein landesweit einheitliches Niveau an juristischen Grundkenntnissen und -fähigkeiten sicherzustellen als auch individuelle Interessen und Spezialisierungen der Studierenden zu berücksichtigen. Für Dich bedeutet das, dass Du Dich nicht nur auf die großen Rechtsgebiete des Pflichtfachs konzentrieren musst, sondern auch strategisch einen Schwerpunktbereich wählen solltest, der Deinen Neigungen und vielleicht schon ersten Karrierevorstellungen entspricht. Die Koordination und Vorbereitung auf beide Teile erfordert eine gute Zeitplanung und eine durchdachte Lernstrategie.
Die Struktur der staatlichen Pflichtfachprüfung: Klausuren und mündliche Prüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung in Rheinland-Pfalz ist das Herzstück des Ersten Juristischen Staatsexamens und stellt hohe Anforderungen an Dein juristisches Wissen und Deine methodischen Fähigkeiten. Sie macht, wie erwähnt, 70% der Gesamtnote aus und besteht aus insgesamt neun einzelnen Prüfungsleistungen. Diese setzen sich aus sechs schriftlichen Klausuren und einer dreiteiligen mündlichen Prüfung zusammen.
Die schriftlichen Prüfungen verteilen sich auf die drei großen Rechtsgebiete wie folgt:
- Zivilrecht: Hier sind drei Klausuren zu jeweils fünf Stunden anzufertigen.
- Öffentliches Recht: In diesem Bereich schreibst Du zwei Klausuren, ebenfalls mit einer Dauer von jeweils fünf Stunden.
- Strafrecht: Eine fünfstündige Klausur prüft Deine Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet.
Diese sechs Klausuren werden kompakt innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen geschrieben, was eine erhebliche Belastung darstellt und eine intensive Vorbereitungsphase erfordert (Studienbüro Uni Mainz).
Nachdem die schriftlichen Hürden genommen sind, folgt die mündliche Prüfung. Diese findet typischerweise etwa fünf Monate nach den Klausuren statt. Sie besteht aus drei zehnminütigen Teilprüfungen, die sich ebenfalls auf das Zivilrecht, das Öffentliche Recht und das Strafrecht erstrecken. Du absolvierst diese mündliche Prüfung gemeinsam mit drei bis fünf weiteren Prüflingen an einem Vormittag (Studienbüro Uni Mainz). Jede dieser neun einzelnen Prüfungsleistungen – also jede der sechs Klausuren und jede der drei mündlichen Teilprüfungen – fließt mit einem Gewicht von 7,77% in die Gesamtnote des Ersten Staatsexamens ein (Studienbüro Uni Mainz). Dies verdeutlicht, dass jede einzelne Leistung zählt und eine konstant gute Performance über alle Bereiche hinweg angestrebt werden sollte. Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung erfordert andere Schwerpunkte als die Klausurvorbereitung; hier geht es verstärkt um Argumentationsfähigkeit, schnelles Umdenken und die Präsentation Deines Wissens im direkten Dialog mit den Prüfer:innen.
Ablauf der Examensklausuren: Was Dich am Prüfungstag erwartet
Der Tag einer Examensklausur ist für die meisten Studierenden mit großer Anspannung verbunden. Umso wichtiger ist es, den Ablauf zu kennen und sich mental darauf einzustellen. In Rheinland-Pfalz beginnen die Examensklausuren in der Regel pünktlich um 9:00 Uhr morgens. Es ist jedoch ratsam, deutlich früher am Prüfungsort zu sein. Laut der offiziellen Ladung, die Du vorab erhältst, solltest Du Dich spätestens 45 Minuten vor dem offiziellen Beginn der Prüfung, also um 8:15 Uhr, am zugewiesenen Prüfungsort einfinden (Jura Individuell). Diese Zeit dient dazu, organisatorische Abläufe wie die Identitätskontrolle, die Platzsuche und das Zurechtlegen der erlaubten Hilfsmittel in Ruhe zu erledigen. So kannst Du Stress minimieren und Dich mental auf die bevorstehende Aufgabe fokussieren.
Jede der sechs Klausuren im Pflichtfachteil des Ersten Juristischen Staatsexamens in Rheinland-Pfalz hat eine Bearbeitungszeit von fünf Stunden. Diese Zeitspanne ist knapp bemessen für die komplexen Sachverhalte, die es zu analysieren und gutachterlich zu lösen gilt. Das Hauptziel dieser Klausuren ist es, Deine Fähigkeit zu testen, juristische Probleme in einem unbekannten Sachverhalt zu erkennen, diese systematisch zu analysieren und einer sachgerechten, überzeugend begründeten Lösung zuzuführen. Dabei kommt es nicht nur auf das reine Fachwissen an, sondern ebenso auf eine saubere juristische Methodik, eine klare Struktur Deines Gutachtens und eine präzise Formulierung. Zeitmanagement während der Klausur ist ein kritischer Erfolgsfaktor. Du musst lernen, den Sachverhalt schnell zu erfassen, die Schwerpunkte zu identifizieren und Deine Argumentation stringent aufzubauen, ohne Dich in Nebensächlichkeiten zu verlieren. Die Vorbereitung auf diese spezifische Prüfungssituation durch das Schreiben von Übungsklausuren unter Examensbedingungen ist daher unerlässlich.
Zulassungsvoraussetzungen und die Chance des Freiversuchs
Bevor Du Dich den eigentlichen Prüfungen stellen kannst, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, die in der Regel den erfolgreichen Abschluss der universitären Zwischenprüfung und den Nachweis bestimmter Leistungsnachweise umfassen. Eine besonders interessante Option im Jurastudium ist der sogenannte Freiversuch. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es diese Möglichkeit, die Dir strategische Vorteile bieten kann. Der Freiversuch steht Dir offen, wenn Du das Erste Juristische Staatsexamen bis zum Ende des achten Fachsemesters ablegst. Hierbei ist zu beachten, dass eventuelle Corona-Semester diese Frist verlängern können, was eine individuelle Prüfung Deiner Studienzeit erforderlich macht (Studienbüro Uni Mainz). Der große Vorteil des Freiversuchs liegt darin, dass ein Nichtbestehen als nicht unternommen gilt, Du also keinen regulären Prüfungsversuch verlierst.
Solltest Du den Freiversuch erfolgreich bestehen, eröffnet sich Dir eine weitere attraktive Möglichkeit: die einmalige Notenverbesserung. Du kannst dann innerhalb eines Jahres nach dem Bestehen des Freiversuchs die Prüfung oder Teile davon erneut ablegen, um Deine Note zu verbessern. Dieser Verbesserungsversuch ist im Falle eines bestandenen Freiversuchs sogar gebührenfrei. Nutzt Du den Freiversuch nicht oder bestehst ihn nicht und trittst später regulär zur Prüfung an, um Deine Note zu verbessern, fällt dafür eine Gebühr von 300 € an (Studienbüro Uni Mainz). Die Entscheidung für oder gegen den Freiversuch ist eine wichtige strategische Überlegung. Sie hängt von Deinem individuellen Lernfortschritt, Deiner Risikobereitschaft und Deinen Notenzielen ab. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dieser Option und eine realistische Selbsteinschätzung sind hierbei Gold wert. Der Freiversuch kann den Druck etwas mindern und Dir eine zweite Chance auf eine bessere Note ohne zusätzliche Kosten ermöglichen, was für die spätere Karriereplanung durchaus relevant sein kann.
Bestehensvoraussetzungen: Die Hürden zur mündlichen Prüfung
Die genauen Bestehensvoraussetzungen für das Erste Juristische Staatsexamen können von Bundesland zu Bundesland leicht variieren. Für Rheinland-Pfalz liegen in den bereitgestellten Rechercheergebnissen keine spezifischen, detaillierten Angaben zu den Mindestpunktzahlen oder der maximal erlaubten Anzahl an defizitären Klausuren vor, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Es ist jedoch gängige Praxis, dass ein bestimmter Notendurchschnitt in den schriftlichen Arbeiten erreicht werden muss und nicht zu viele Klausuren als „mangelhaft“ oder gar „ungenügend“ bewertet sein dürfen.
Um eine Orientierung zu geben, können wir einen Blick auf die Regelungen in anderen Bundesländern werfen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise müssen Kandidat:innen im Durchschnitt mindestens 3,50 Punkte in den sechs Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung erreichen. Zudem dürfen sie nicht mehr als drei Arbeiten mit „mangelhaft“ (unter 4,00 Punkten) oder „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet haben, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden (IQB Karrieremagazin Jura). Es ist sehr wahrscheinlich, dass in Rheinland-Pfalz ähnliche Kriterien gelten. Das bedeutet, dass Du nicht nur insgesamt eine solide Leistung erbringen musst, sondern auch Ausreißer nach unten in einzelnen Klausuren nur begrenzt toleriert werden. Um die exakten und verbindlichen Bestehensvoraussetzungen für Rheinland-Pfalz zu erfahren, ist es unerlässlich, die aktuellen Fassungen des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) und der Juristenausbildungsordnung (JAO) von Rheinland-Pfalz zu konsultieren. Diese findest Du in der Regel auf der Webseite des Landesprüfungsamtes für Juristen oder Deiner juristischen Fakultät. Die Kenntnis dieser Details ist wichtig, um Deine Lernziele realistisch zu setzen und zu verstehen, welche Leistungen mindestens erforderlich sind.
Erlaubte Hilfsmittel in den Examensklausuren
Ein wichtiger Aspekt der Examensvorbereitung ist die genaue Kenntnis der erlaubten Hilfsmittel, da diese Deine „Werkzeuge“ während der Klausurbearbeitung darstellen. In den fünfstündigen Examensklausuren des Ersten Juristischen Staatsexamens dürfen bestimmte Hilfsmittel verwendet werden, um die komplexen juristischen Fragestellungen zu bearbeiten. Die exakte Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist in den jeweiligen Prüfungsordnungen der Bundesländer, also auch für Rheinland-Pfalz, detailliert festgelegt (iurratio). Es ist absolut entscheidend, dass Du Dich frühzeitig und verbindlich über die aktuell gültigen Regelungen informierst, da Verstöße gegen die Hilfsmittelordnung schwerwiegende Konsequenzen bis hin zum Nichtbestehen der Prüfung haben können.
Üblicherweise sind Gesetzestexte in nicht-kommentierter Form die primären erlaubten Hilfsmittel. Dazu gehören Sammlungen wie der Habersack (ehemals Schönfelder) für das Zivilrecht, der Sartorius für das Verfassungs- und Verwaltungsrecht und ähnliche Textsammlungen für das Strafrecht und die Nebengebiete. Wichtig ist hierbei der Zustand der Gesetzestexte: Sie dürfen in der Regel keine handschriftlichen Kommentierungen, Verweise auf Paragraphen außerhalb des jeweiligen Gesetzes oder sonstige Anmerkungen enthalten, die über bloße Unterstreichungen oder farbliche Markierungen hinausgehen. Auch das Einkleben von Registerfähnchen (sogenannten „Post-its“) ist oft nur in begrenztem Umfang oder mit bestimmten Auflagen gestattet. Die genauen Bestimmungen, was als unzulässige Kommentierung gilt und welche Markierungen erlaubt sind, variieren und müssen der jeweiligen Hilfsmittelbekanntmachung des Landesprüfungsamtes für Juristen in Rheinland-Pfalz entnommen werden. Es empfiehlt sich dringend, ausschließlich mit den Hilfsmitteln zu lernen und zu üben, die auch im Examen zugelassen sind, um sich an deren Handhabung zu gewöhnen und im Ernstfall keine bösen Überraschungen zu erleben.
Examenstermine 2025 in Rheinland-Pfalz: Was ist bekannt?
Die langfristige Planung Deiner Examensvorbereitung hängt maßgeblich von den feststehenden Examensterminen ab. Für das Jahr 2025 liegen in den ausgewerteten Rechercheergebnissen leider noch keine spezifischen Informationen zu den genauen Klausurterminen und Anmeldefristen für das Erste Juristische Staatsexamen in Rheinland-Pfalz vor. Dies ist nicht ungewöhnlich, da die Termine oft erst im Laufe des Vorjahres oder sogar erst einige Monate vor dem jeweiligen Prüfungsdurchgang final bekannt gegeben werden. In der Regel finden die Kampagnen für das Erste Juristische Staatsexamen in den meisten Bundesländern, und so auch üblicherweise in Rheinland-Pfalz, zweimal jährlich statt – typischerweise im Frühjahr und im Herbst.
Um die aktuellsten und verbindlichen Informationen zu den Examensterminen 2025, den Anmeldezeiträumen und eventuellen Änderungen zu erhalten, ist es unerlässlich, regelmäßig die offizielle Webseite des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz, speziell den Bereich des Landesprüfungsamtes für Juristen, zu konsultieren (Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz). Dort werden die Termine offiziell veröffentlicht. Zusätzlich informieren oft auch die Studienbüros oder Prüfungsämter der juristischen Fakultäten in Mainz und Trier ihre Studierenden über die anstehenden Termine. Sobald die Termine bekannt sind, solltest Du diese fest in Deinen Lernplan integrieren und die Anmeldefristen unbedingt einhalten. Eine verspätete Anmeldung kann dazu führen, dass Du zum gewünschten Termin nicht zugelassen wirst. Antizipiere, dass die schriftlichen Klausuren sich über einen Zeitraum von etwa zwei Wochen erstrecken werden und die mündlichen Prüfungen dann, wie bereits erwähnt, circa fünf Monate später folgen. Diese Zeitfenster sind wichtig für Deine gesamte Lebensplanung während der intensiven Examensphase.
Die Option digitaler Prüfungen: Ein Blick auf aktuelle Entwicklungen
Die Digitalisierung macht auch vor dem juristischen Prüfungswesen nicht Halt. Eine interessante Entwicklung, die für künftige Examenskandidat:innen relevant sein könnte, ist die Möglichkeit, die schriftlichen Klausuren des Staatsexamens digital am Computer abzulegen. Ein Vorreiter in diesem Bereich ist Nordrhein-Westfalen, wo seit dem 1. Januar 2024 die Option besteht, die Klausuren des Ersten Juristischen Staatsexamens elektronisch zu verfassen (IQB Karrieremagazin Jura). Diese Umstellung auf digitale Prüfungsformate wird von vielen Studierenden begrüßt, da sie oft schneller und gewohnter am Computer tippen als handschriftlich zu formulieren. Zudem bieten digitale Prüfungen Vorteile bei der Lesbarkeit und potenziell auch bei der Korrektur und Überarbeitung des eigenen Textes.
Ob eine ähnliche Möglichkeit zur digitalen Ablegung der Examensklausuren auch in Rheinland-Pfalz bereits besteht oder für die Examenstermine 2025 geplant ist, geht aus den vorliegenden Rechercheergebnissen nicht hervor. Es ist jedoch ein Trend, der sich potenziell auch in anderen Bundesländern durchsetzen könnte. Sollte Rheinland-Pfalz eine solche Option einführen oder bereits anbieten, wären damit sicherlich einige Umstellungen verbunden – sowohl für die Prüfungsämter in Bezug auf die technische Infrastruktur und Sicherheit als auch für die Studierenden, die sich mit der spezifischen Prüfungssoftware vertraut machen müssten. Vorteile könnten eine bessere Lesbarkeit der Arbeiten, leichtere Korrekturmöglichkeiten während des Schreibens und potenziell eine Beschleunigung des gesamten Bewertungsprozesses sein. Es bleibt abzuwarten, ob und wann Rheinland-Pfalz diesen Schritt gehen wird. Du solltest Dich diesbezüglich ebenfalls auf den offiziellen Seiten des Landesprüfungsamtes für Juristen informieren, da solche Neuerungen dort bekannt gegeben würden.
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung: Individuelle Akzente setzen
Neben der staatlichen Pflichtfachprüfung, die 70% der Gesamtnote ausmacht, ist die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung der zweite wesentliche Bestandteil des Ersten Juristischen Staatsexamens in Rheinland-Pfalz. Sie trägt die verbleibenden 30% zur Gesamtnote bei und bietet Dir die Möglichkeit, Dich in einem Rechtsgebiet Deiner Wahl zu spezialisieren und Deine individuellen Interessen zu vertiefen. Im Gegensatz zur zentral organisierten Pflichtfachprüfung wird die Schwerpunktbereichsprüfung von den jeweiligen juristischen Fakultäten der Universitäten in Rheinland-Pfalz (also der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Universität Trier) eigenständig konzipiert und durchgeführt. Dies bedeutet, dass sich die angebotenen Schwerpunktbereiche, die Prüfungsmodalitäten (z.B. Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung im Schwerpunkt) und die genauen Anforderungen von Universität zu Universität unterscheiden können.
Typische Schwerpunktbereiche umfassen beispielsweise Arbeits- und Sozialrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Kriminologie, Medienrecht, Steuerrecht oder Umweltrecht. Die Wahl des Schwerpunktbereichs sollte wohlüberlegt sein, da sie nicht nur Deine Examensnote beeinflusst, sondern auch erste Weichen für spätere berufliche Spezialisierungen stellen kann. Die Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich bestehen oft aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit und/oder einer Klausur sowie gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung. Es ist entscheidend, dass Du Dich frühzeitig über das Angebot an Schwerpunktbereichen an Deiner Universität informierst, die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen konsultierst und vielleicht auch Gespräche mit älteren Studierenden oder Dozierenden suchst, um den für Dich passenden Bereich zu finden. Die Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung läuft oft parallel zur Vorbereitung auf das Staatsexamen oder wird in einem bestimmten Zeitfenster davor oder danach absolviert, je nach Studienorganisation Deiner Fakultät.
Die erfolgreiche Bewältigung des Ersten Juristischen Staatsexamens in Rheinland-Pfalz erfordert eine sorgfältige und langfristige Planung, diszipliniertes Lernen und ein gutes Verständnis der Prüfungsanforderungen. Die Kombination aus anspruchsvollen Klausuren in den Kernfächern, einer fordernden mündlichen Prüfung und der individuellen Schwerpunktsetzung macht dieses Examen zu einer besonderen Herausforderung. Nutze die Informationen zu Ablauf, Struktur und den verschiedenen Prüfungsteilen, um Deine Vorbereitung optimal zu gestalten. Denke an die strategische Bedeutung des Freiversuchs und informiere Dich rechtzeitig über die genauen Termine und Hilfsmittelregelungen. Zur Strukturierung Deines Lernalltags und zur Überwachung Deines Fortschritts können digitale Hilfsmittel wie Vorlagen für Exceltabellen zur Notenerfassung, detaillierte Lernpläne oder digitale Karteikartensysteme eine wertvolle Unterstützung sein. Sie helfen Dir, den Überblick zu behalten und Deine Lernzeit effizient zu nutzen. Wir wünschen Dir viel Erfolg auf Deinem Weg durch das Erste Juristische Staatsexamen!