Erstes Staatsexamen Jura Hamburg – Ablauf, Prüfungen

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Das Erste Juristische Staatsexamen markiert einen entscheidenden Meilenstein im Leben eines jeden Jurastudierenden. Insbesondere im Bundesland Hamburg stellt diese Prüfung eine besondere Herausforderung dar, die eine intensive Vorbereitung und ein tiefes Verständnis der Abläufe erfordert.

Das Erste Juristische Staatsexamen in Hamburg: Dein umfassender Guide zu Ablauf, Prüfungen und Terminen

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Das Erste Juristische Staatsexamen in Hamburg gliedert sich in sechs schriftliche Klausuren (75% der Gesamtnote) und eine mündliche Prüfung (25%). Die schriftlichen Prüfungen umfassen drei Klausuren im Bürgerlichen Recht, zwei im Öffentlichen Recht und eine im Strafrecht.
  • Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, ist ein Durchschnitt von mindestens 3,8 Punkten in den schriftlichen Klausuren erforderlich, wobei mindestens drei Klausuren mit 4,0 Punkten oder besser bewertet sein müssen. Das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist ebenfalls Voraussetzung.
  • Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag, gefolgt von Prüfungsgesprächen in allen drei Kernrechtsgebieten (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht).
  • Das Justizprüfungsamt (JPA) beim Hanseatischen Oberlandesgericht ist für die Durchführung der Examen zuständig. Es gibt in der Regel zwei Examensdurchgänge pro Jahr (Frühjahr und Herbst).
  • Bei Nichtbestehen kann die gesamte staatliche Pflichtfachprüfung einmal wiederholt werden; Teilleistungen werden dabei nicht angerechnet.

Inhaltsverzeichnis:

Das Erste Juristische Staatsexamen in Hamburg: Dein umfassender Guide zu Ablauf, Prüfungen und Terminen

Das Erste Juristische Staatsexamen markiert einen entscheidenden Meilenstein im Leben eines jeden Jurastudierenden. Insbesondere im Bundesland Hamburg stellt diese Prüfung eine besondere Herausforderung dar, die eine intensive Vorbereitung und ein tiefes Verständnis der Abläufe erfordert. Wenn Du Dich auf diesen wichtigen Schritt vorbereitest, ist es unerlässlich, genau zu wissen, wie das Erste Juristische Staatsexamen in Hamburg abläuft, wie viele Prüfungen in welchen Rechtsgebieten auf Dich zukommen und welche Termine Du im Blick behalten musst. Dieser Beitrag liefert Dir alle notwendigen Informationen, um Dich optimal auf die staatliche Pflichtfachprüfung in der Hansestadt vorzubereiten und gibt Dir einen Ausblick auf die Termingestaltung für das Jahr 2025. Wir beleuchten die Struktur der Prüfung, die Anforderungen für das Bestehen und die Organisation durch das Justizprüfungsamt, damit Du bestens informiert in Deine Examensvorbereitung starten kannst.

Die Struktur des Ersten Juristischen Staatsexamens in Hamburg im Detail

Das Erste Juristische Staatsexamen in Hamburg ist eine anspruchsvolle Prüfung, die Deine juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten umfassend testet. Es gliedert sich in zwei Hauptteile, die jeweils unterschiedliche Kompetenzen abfragen und unterschiedlich in die Gesamtnote einfließen. Der schriftliche Teil besteht aus insgesamt sechs Klausuren, die zusammen stolze 75 % Deiner Gesamtnote ausmachen. Diese Klausuren erstrecken sich über die drei großen Rechtsgebiete und verlangen Dir ein hohes Maß an Konzentration, methodischer Sauberkeit und vertieftem Fachwissen ab. Der verbleibende Anteil von 25 % der Gesamtnote entfällt auf die mündliche Prüfung. Diese beginnt mit einem Aktenvortrag, gefolgt von Prüfungsgesprächen, die alle drei Kernrechtsgebiete – Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht – umfassen (Universität Hamburg, IQB Karrieremagazin, JuraKarriere). Diese Gewichtung unterstreicht die enorme Bedeutung der schriftlichen Prüfungsleistungen für das Gesamtergebnis, macht aber auch deutlich, dass eine solide Vorbereitung auf die mündliche Prüfung nicht vernachlässigt werden darf, da sie oft das Zünglein an der Waage sein kann, insbesondere wenn es um die Verbesserung der Gesamtnote geht oder wenn die schriftlichen Leistungen knapp an der Bestehensgrenze lagen. Die sorgfältige Planung Deiner Lernstrategie sollte beide Teile des Examens adäquat berücksichtigen und genügend Zeit für die Vertiefung in allen relevanten Bereichen sowie für das Üben von Klausurtechnik und Vortragsstil einplanen.

Die schriftlichen Prüfungen: Herzstück des Examens

Die schriftlichen Prüfungen des Ersten Juristischen Staatsexamens in Hamburg sind der umfangreichste und gewichtigste Teil Deiner Prüfung. Du wirst insgesamt sechs Klausuren anfertigen müssen, die sich wie folgt auf die Rechtsgebiete verteilen: Drei Klausuren stammen aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts, zwei Klausuren behandeln das Öffentliche Recht und eine Klausur ist dem Strafrecht gewidmet. Für jede dieser Klausuren stehen Dir fünf Zeitstunden zur Verfügung – eine Zeitspanne, die nicht nur Dein Fachwissen, sondern auch Deine Fähigkeit zur Strukturierung komplexer Sachverhalte unter Zeitdruck auf die Probe stellt (Universität Hamburg, IQB Karrieremagazin).

Die Inhalte der Klausuren sind vielfältig. Neben den klassischen Gutachtenfragen, bei denen es darum geht, einen Sachverhalt juristisch präzise zu analysieren und zu bewerten, können auch rechtsberatende oder rechtsgestaltende Aufgaben gestellt werden. Solche Aufgabenstellungen zielen darauf ab, Deine Fähigkeit zu überprüfen, praktische Lösungen für juristische Probleme zu entwickeln und auch unbekannte Rechtsfragen systematisch zu erschließen. Dies erfordert nicht nur ein breites und tiefes Wissen, sondern auch Kreativität und ein Verständnis für die praktischen Auswirkungen juristischer Entscheidungen. Die Vorbereitung auf diese Klausuren sollte daher nicht nur das Pauken von Definitionen und Schemata umfassen, sondern auch das intensive Training anhand von Altklausuren und die Bearbeitung von Fällen, die über den Standard hinausgehen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den typischen Aufgabenformaten vertraut zu machen und eine effiziente Klausurtechnik zu entwickeln, um die zur Verfügung stehende Zeit optimal nutzen zu können. Eine sorgfältige Gliederung, eine klare Argumentation und eine präzise juristische Sprache sind hierbei unerlässlich für den Erfolg.

Die Hürden meistern: Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung

Bevor Du zur mündlichen Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen in Hamburg zugelassen wirst, gilt es, einige bedeutsame Hürden im schriftlichen Teil zu überwinden. Die Anforderungen sind klar definiert und setzen einen soliden Leistungsnachweis in den Klausuren voraus. Zunächst musst Du in den sechs schriftlichen Klausuren einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,8 Punkten erreichen. Dieser Durchschnitt errechnet sich aus der Summe der in den einzelnen Klausuren erzielten Punkte, geteilt durch sechs. Doch das allein genügt nicht. Eine weitere Bedingung ist, dass mindestens drei der sechs angefertigten Klausuren jeweils mit einer Note von mindestens 4,0 Punkten, also „ausreichend“, bewertet worden sein müssen (IQB Karrieremagazin, JuraKarriere). Diese Regelung stellt sicher, dass Du nicht nur über ein breites, sondern auch über ein in mehreren Kernbereichen ausreichend tiefes Verständnis verfügst und nicht durch eine einzelne herausragende Leistung extreme Schwächen in anderen Bereichen kompensieren kannst.

Zusätzlich zu diesen leistungsbezogenen Kriterien aus den Examensklausuren ist ein weiterer formaler Nachweis erforderlich: Du musst das erfolgreiche Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung nachweisen können (JuraKarriere). Dieser universitäre Teil des Studiums, der bereits vor der staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert und bestanden sein muss, fließt zwar nicht in die Note des staatlichen Teils ein, ist aber eine unabdingbare Zulassungsvoraussetzung für die mündliche Prüfung des Staatsexamens. Es ist daher von großer Wichtigkeit, die universitären Anforderungen für den Schwerpunktbereich frühzeitig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise parat zu haben. Diese kombinierten Anforderungen verdeutlichen, dass der Weg zur mündlichen Prüfung eine kontinuierliche und breit gefächerte Anstrengung erfordert, die sowohl die staatlichen Klausuren als auch die universitären Pflichten umfasst.

Im Fokus: Die mündliche Prüfung – Ablauf und Bewertung

Hast Du die schriftlichen Hürden erfolgreich gemeistert und die Zulassung zur mündlichen Prüfung erhalten, erwartet Dich der letzte, aber oft entscheidende Teil des Ersten Juristischen Staatsexamens in Hamburg. Die mündliche Prüfung ist so konzipiert, dass sie nicht nur Dein Fachwissen, sondern auch Deine Fähigkeit zur Argumentation, Deine rhetorischen Fertigkeiten und Dein Auftreten unter Beweis stellt. Der Ablauf ist klar strukturiert: Die Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag. Für diesen Vortrag erhältst Du in der Regel eine Vorbereitungszeit, in der Du Dich mit einem Dir zuvor unbekannten Fall vertraut machen und eine Lösungsskizze sowie die Präsentation erarbeiten musst. Dieser Teil der Prüfung zielt insbesondere auf die Überprüfung Deiner Schlüsselqualifikationen ab, wie etwa die Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung in komplexe Sachverhalte, zur strukturierten Problemanalyse und zur überzeugenden Darstellung Deiner Ergebnisse (Universität Hamburg, JuraKarriere).

Im direkten Anschluss an Deinen Vortrag folgt das Prüfungsgespräch. Dieses erstreckt sich über alle drei Kernrechtsgebiete: Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht. In diesen Gesprächen werden die Prüfer:innen Dein Wissen in der Breite und Tiefe abfragen, Dich mit Fallvarianten konfrontieren und Deine Argumentationsfähigkeit testen. Es geht hierbei weniger um das reine Abfragen von Detailwissen, sondern vielmehr um das Verständnis von Zusammenhängen, die Fähigkeit zur methodischen Falllösung und die Flexibilität im juristischen Denken. Die Atmosphäre kann dabei herausfordernd sein, aber es ist wichtig, ruhig und besonnen zu bleiben und die Fragen präzise zu beantworten. Direkt nach Abschluss der Prüfungsgespräche zieht sich der Prüfungsausschuss zur Beratung zurück und legt Deine Note für die mündliche Prüfung sowie die Gesamtnote des Ersten Juristischen Staatsexamens fest. Diese wird Dir dann in der Regel unmittelbar im Anschluss mitgeteilt (JuraKarriere). Die mündliche Prüfung ist somit der Höhepunkt eines langen Weges und bietet die Chance, das Gesamtergebnis maßgeblich zu beeinflussen.

Eine zweite Chance: Die Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung

Das Erste Juristische Staatsexamen ist eine der anspruchsvollsten akademischen Prüfungen in Deutschland, und es ist keine Seltenheit, dass Kandidat:innen nicht im ersten Anlauf erfolgreich sind. Für den Fall, dass Du die staatliche Pflichtfachprüfung in Hamburg nicht bestehen solltest, sieht das Hamburgische Juristenausbildungsgesetz (JAG Hmb) eine Möglichkeit zur Wiederholung vor. Du darfst die gesamte staatliche Pflichtfachprüfung einmal wiederholen (Universität Hamburg). Diese Regelung bietet eine wichtige zweite Chance, um das angestrebte Berufsziel des Volljuristen bzw. der Volljuristin weiterhin verfolgen zu können. Es ist wichtig zu verstehen, dass bei einer Wiederholung die gesamte Prüfung, also sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil, erneut abgelegt werden muss. Bereits erbrachte Teilleistungen aus dem nicht bestandenen Versuch, wie beispielsweise einzelne bestandene Klausuren, können in der Regel nicht angerechnet werden. Der Wiederholungsversuch ist somit ein vollständiger neuer Durchgang.

Diese zweite Chance sollte strategisch genutzt werden. Eine genaue Analyse der Fehler und Schwachstellen aus dem ersten Versuch ist unerlässlich, um die Vorbereitung für den Wiederholungsversuch gezielt zu optimieren. Dies kann bedeuten, Lernstrategien anzupassen, bestimmte Rechtsgebiete intensiver zu bearbeiten oder sich Unterstützung durch Repetitorien oder Lerngruppen zu suchen. Die Zeit zwischen dem Nichtbestehen und dem Wiederholungsversuch sollte intensiv für eine fokussierte und verbesserte Vorbereitung genutzt werden. Obwohl das Nichtbestehen zunächst entmutigend sein kann, bietet der Wiederholungsversuch die Möglichkeit, aus den gemachten Erfahrungen zu lernen und gestärkt in die Prüfung zu gehen. Viele erfolgreiche Jurist:innen haben das Examen erst im zweiten Anlauf gemeistert, was zeigt, dass ein Rückschlag nicht das Ende des Weges bedeuten muss. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Modalitäten und Fristen für den Wiederholungsversuch beim Justizprüfungsamt zu informieren.

Planung ist alles: Examensdurchgänge und Termine in Hamburg

Die Organisation und Durchführung des Ersten Juristischen Staatsexamens im Bundesland Hamburg liegt in den Händen einer zentralen Behörde: des Justizprüfungsamtes (JPA), das beim Hanseatischen Oberlandesgericht angesiedelt ist (Justiz Hamburg JPA, Justiz Hamburg Aktuelles). Diese zentrale Zuständigkeit gewährleistet eine einheitliche Durchführung und Bewertung der Prüfungen für alle Kandidat:innen in Hamburg. Für Deine langfristige Planung ist es wichtig zu wissen, wie häufig die Examenstermine angeboten werden. In der Regel gibt es in Hamburg zwei Examensdurchgänge pro Jahr. Diese finden üblicherweise im Frühjahr und im Herbst statt, wodurch sich für die Studierenden eine gewisse Flexibilität bei der Wahl des Prüfungstermins ergibt, abhängig vom individuellen Lernfortschritt und der persönlichen Lebensplanung (Justiz Hamburg Aktuelles).

Bezüglich der konkreten Klausurtermine für das Jahr 2025 ist anzumerken, dass diese zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht offiziell veröffentlicht wurden. Das Justizprüfungsamt Hamburg stellt jedoch sicher, dass alle relevanten Informationen, einschließlich der genauen Daten für die schriftlichen Klausuren und der dazugehörigen Anmeldefristen, rechtzeitig auf seiner Webseite bekannt gegeben werden (Justiz Hamburg Aktuelles). Es ist daher unerlässlich, die Webseite des JPA regelmäßig zu konsultieren, um keine wichtigen Ankündigungen zu verpassen. Diese proaktive Informationsbeschaffung ist ein wichtiger Teil der Examensvorbereitung, da sie Dir ermöglicht, Deine Lernphasen präzise zu timen und alle formalen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Die frühzeitige Kenntnis der Termine hilft auch dabei, eventuelle Urlaubsplanungen oder andere Verpflichtungen entsprechend anzupassen und den Fokus voll und ganz auf die intensive Vorbereitungszeit legen zu können.

Das Wichtigste auf einen Blick: Dein Überblick zum Examen in Hamburg

Um Dir einen schnellen und klaren Überblick über die Struktur und Gewichtung des Ersten Juristischen Staatsexamens in Hamburg zu ermöglichen, fasst die folgende Tabelle die wichtigsten Fakten zusammen:

Teilbereich Anzahl Prüfungen Prüfungsgebiete Anteil an Gesamtnote
Schriftliche Prüfung 6 Klausuren 3x Bürgerliches Recht, 2x Öffentliches Recht, 1x Strafrecht 75 %
Mündliche Prüfung 1 Vortrag + Prüfungsgespräche Alle drei Rechtsgebiete (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht) 25 %

Diese Übersicht verdeutlicht die zentrale Rolle der schriftlichen Klausuren, die den Löwenanteil der Gesamtnote ausmachen. Eine gründliche und umfassende Vorbereitung in den Rechtsgebieten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht ist daher für den Erfolg unerlässlich. Die fünfstündigen Klausuren erfordern nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch Ausdauer und eine exzellente Klausurtechnik. Der mündliche Teil, bestehend aus einem Aktenvortrag und anschließenden Prüfungsgesprächen, prüft neben dem Fachwissen auch rhetorische Fähigkeiten und die Fähigkeit, juristisch zu argumentieren und auf Nachfragen souverän zu reagieren. Obwohl er „nur“ 25 % zur Gesamtnote beiträgt, kann er entscheidend sein, um das Gesamtergebnis positiv zu beeinflussen oder eine Note zu verbessern. Die Kenntnis dieser Struktur und Gewichtung ist fundamental, um Deine Lernstrategie effektiv zu planen und Schwerpunkte richtig zu setzen.

Weitere wichtige Hinweise und nächste Schritte

Die Vorbereitung auf das Erste Juristische Staatsexamen ist ein Marathon, kein Sprint. Neben dem eigentlichen Lernen der juristischen Inhalte ist es von entscheidender Bedeutung, auch die organisatorischen Aspekte fest im Blick zu behalten. Wie bereits erwähnt, ist das Justizprüfungsamt (JPA) beim Hanseatischen Oberlandesgericht Deine primäre Anlaufstelle für alle offiziellen Informationen rund um das Examen in Hamburg. Die Webseite des JPA sollte daher zu Deinen regelmäßigen digitalen Anlaufpunkten gehören. Dort werden nicht nur die aktuellen und zukünftigen Prüfungstermine veröffentlicht, sondern auch detaillierte Informationen zu den genauen Modalitäten des Examens bereitgestellt. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu den erlaubten Hilfsmitteln (Gesetzestexte, Kommentare etc.), Informationen zum genauen Prüfungsort und natürlich die verbindlichen Anmeldefristen und -verfahren (Justiz Hamburg Aktuelles).

Sollten nach dem Studium der Webseite oder der amtlichen Bekanntmachungen noch Unklarheiten oder spezifische Fragen bestehen, empfiehlt es sich dringend, direkt den Kontakt mit dem Justizprüfungsamt zu suchen. Die Mitarbeiter:innen dort sind darauf eingestellt, Anfragen von Prüfungskandidat:innen zu beantworten und können Dir verbindliche Auskünfte geben (Universität Hamburg, Justiz Hamburg Aktuelles). Eine frühzeitige Klärung aller offenen Punkte kann unnötigen Stress vermeiden und Dir helfen, Dich voll und ganz auf die inhaltliche Vorbereitung zu konzentrieren. Denke daran, dass eine gute Organisation und das Wissen um die formalen Rahmenbedingungen ebenso zum Erfolg beitragen wie das Fachwissen selbst. Nutze die verfügbaren Ressourcen und plane Deine Schritte sorgfältig, um optimal vorbereitet in diese entscheidende Phase Deiner juristischen Ausbildung zu gehen.

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