Integrierter Bachelor (LL.B.) in Hamburg: Dein Wegweiser zum zusätzlichen Abschluss im Jurastudium
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Wichtigste Erkenntnisse
- Die Universität Hamburg führt zum Wintersemester 2025/26 einen integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) ein.
- Der LL.B. an der Universität Hamburg wird ohne zusätzlichen Mehraufwand erworben; die Schwerpunktarbeit gilt als Bachelorarbeit.
- Die Bucerius Law School bietet bereits seit Längerem ein Jurastudium mit integriertem LL.B. an.
- Es gibt Einschränkungen bei der Verleihung: keine rückwirkende Geltung und kein Erwerb für endgültig im Staatsexamen gescheiterte Kandidat:innen.
- Die Einführung des integrierten Bachelors ist Teil eines bundesweiten Trends zur Modernisierung und Internationalisierung des Jurastudiums.
Inhaltsverzeichnis
- Integrierter Bachelor (LL.B.) in Hamburg: Die Universität Hamburg zieht nach
- Universitäten in Hamburg mit LL.B.-Angebot: Ein Überblick
- Der integrierte Bachelor im Bundesweiten Kontext und Ausblick für Hamburg
Das Jurastudium in Deutschland ist bekannt für seine traditionelle Struktur, die auf das Erste Staatsexamen als primären Abschluss hinarbeitet. Doch die Hochschullandschaft entwickelt sich stetig weiter, und immer mehr Bundesländer und Universitäten erkennen den Wert eines zusätzlichen, international anerkannten Abschlusses. Eine solche Entwicklung betrifft auch das Bundesland Hamburg: Gibt es dort die Möglichkeit, einen integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium zu erlangen? Wird dieser automatisch verliehen oder muss eine extra Prüfung abgelegt werden? Und an welchen Universitäten im Bundesland Hamburg kann der LL.B. überhaupt erlangt werden? Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Entwicklungen und gibt Dir einen umfassenden Überblick über den integrierten Bachelor in Hamburg.
Integrierter Bachelor (LL.B.) in Hamburg: Die Universität Hamburg zieht nach
Eine bedeutende Neuerung für angehende und aktuelle Jurastudierende in der Hansestadt ist die Entscheidung der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg: Die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) wurde beschlossen. Diese Entwicklung ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Jurastudiums und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Absolvent:innen. Der Fakultätsrat hat dieser Einführung am 23. April 2025 verbindlich zugestimmt, und die Implementierung des integrierten Bachelors ist für das Wintersemester 2025/26 geplant (jurios.de). Diese Entscheidung reiht sich ein in einen bundesweiten Trend, der das klassische Jurastudium um einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss ergänzt und somit den Studierenden mehr Flexibilität und zusätzliche Optionen eröffnet. Die Einführung eines solchen Abschlusses kann als Antwort auf die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes und die zunehmende Internationalisierung juristischer Berufsfelder verstanden werden. Für Dich als Studierende:r bedeutet dies potenziell einen wertvollen zusätzlichen Qualifikationsnachweis, der Dir Türen öffnen kann, sei es für Masterstudiengänge im Ausland oder für alternative Karrierewege außerhalb der klassischen juristischen Berufe. Die Integration des LL.B. in das bestehende Curriculum verspricht dabei, den zusätzlichen Aufwand für Studierende gering zu halten, was ein entscheidender Vorteil gegenüber externen oder separaten Bachelorstudiengängen ist.
Zeitplan und Umsetzung des integrierten Bachelors an der Universität Hamburg
Die Einführung des integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an der Universität Hamburg ist ein Prozess, der sorgfältig geplant und schrittweise umgesetzt wird. Wie bereits erwähnt, ist der Startschuss für das Wintersemester 2025/26 vorgesehen (jurios.de). Dies bedeutet, dass alle Studierenden, die zu diesem Zeitpunkt neu immatrikuliert werden oder sich bereits in einem höheren Fachsemester befinden und die Voraussetzungen erfüllen, potenziell den Bachelorabschluss erlangen können. Es ist wichtig zu betonen, dass, obwohl der Fakultätsrat bereits zugestimmt hat, die formelle Zustimmung weiterer universitärer Gremien noch aussteht. Diese wird jedoch als überwiegend wahrscheinlich angesehen (jurios.de), sodass die Planungen mit hoher Verbindlichkeit voranschreiten können.
Für Dich als Studierende:r oder Studieninteressierte:r bedeutet dies, dass Du Dich auf eine klare Perspektive einstellen kannst. Die Universität Hamburg hat zudem kommuniziert, dass alle vor dem 01. Oktober 2025 im Studiengang Rechtswissenschaft erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für den integrierten Bachelor anerkannt werden (Universität Hamburg). Diese Regelung sorgt für Kontinuität und Fairness und stellt sicher, dass bisherige Studienleistungen nicht verfallen, sondern im neuen System Berücksichtigung finden. Die genaue Ausgestaltung der Übergangsregelungen und die Details der neuen Prüfungsordnung werden sicherlich noch von der Fachschaft und der Fakultät kommuniziert werden. Es empfiehlt sich daher, die offiziellen Kanäle der Universität Hamburg im Auge zu behalten, um stets über die neuesten Entwicklungen informiert zu sein. Die Einführung eines solchen Abschlusses ist nicht nur eine administrative Umstellung, sondern auch eine curriculare Herausforderung, die eine Anpassung von Modulen und Prüfungsformaten mit sich bringen kann, um den Anforderungen eines Bachelorabschlusses gerecht zu werden, während gleichzeitig das Ziel des Staatsexamens nicht aus den Augen verloren wird.
Automatische Verleihung und Prüfungsleistungen: Kein Mehraufwand für den LL.B.
Ein besonders attraktiver Aspekt der Einführung des integrierten Bachelor of Laws an der Universität Hamburg ist die Art und Weise, wie der Abschluss erworben werden kann. Die Planung sieht vor, dass die bisherige Schwerpunktarbeit künftig gleichzeitig als Bachelorarbeit anerkannt wird (jurios.de). Dies ist eine entscheidende Erleichterung für die Studierenden, denn es bedeutet, dass kein zusätzlicher Mehraufwand für den Erwerb des LL.B. entsteht (jurios.de). Du konzentrierst Dich also weiterhin auf Dein reguläres Jurastudium mit dem Ziel Staatsexamen, und der Bachelorabschluss wird Dir quasi „en passant“ auf Basis Deiner ohnehin zu erbringenden Leistungen verliehen, sofern Du die entsprechenden Module erfolgreich absolvierst.
Diese Regelung unterscheidet das Hamburger Modell positiv von einigen anderen Konstruktionen, bei denen separate Prüfungen oder zusätzliche Module für den Bachelorabschluss erforderlich sind. Die Anerkennung der Schwerpunktbereichsarbeit als Bachelorarbeit ist dabei ein logischer Schritt, da diese wissenschaftliche Arbeit bereits einen erheblichen Teil des juristischen Studiums darstellt und die Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis stellt. Für Dich bedeutet das: Du investierst Deine Energie in eine qualitativ hochwertige Schwerpunktarbeit, die Dir nicht nur für das Staatsexamen, sondern nun auch für einen international anerkannten Bachelorabschluss angerechnet wird. Darüber hinaus werden, wie bereits erwähnt, alle vor dem Stichtag (01.10.2025) erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Studiengang Rechtswissenschaft anerkannt (Universität Hamburg). Dies schafft eine Vertrauensbasis und honoriert die bereits erbrachten Anstrengungen der Studierenden. Die automatische Verleihung, ohne dass Du aktiv einen Antrag stellen oder zusätzliche Prüfungen ablegen musst (abgesehen von den regulären), senkt die Hürden erheblich und macht den LL.B. zu einem echten Mehrwert Deines Jurastudiums in Hamburg. Es bleibt abzuwarten, welche spezifischen Module oder Leistungspunkte als Voraussetzung für die Verleihung des Bachelors definiert werden, aber der Grundsatz des minimierten Mehraufwands ist ein klares Signal.
Wichtige Einschränkungen bei der Verleihung des integrierten LL.B.
Trotz der positiven Entwicklungen und der studierendenfreundlichen Ausgestaltung gibt es auch einige wichtige Einschränkungen bezüglich der Verleihung des integrierten Bachelor of Laws an der Universität Hamburg, die Du kennen solltest. Ein zentraler Punkt ist, dass die Einführung des integrierten Bachelors keine rückwirkende Geltung haben wird (jurios.de). Das bedeutet, dass ehemalige Studierende, die ihr Studium bereits vor der Einführung dieses Modells abgeschlossen oder abgebrochen haben, nicht nachträglich den LL.B.-Titel erhalten können, auch wenn sie die entsprechenden Leistungen damals erbracht hätten. Diese Regelung ist üblich bei der Einführung neuer Studienstrukturen und dient der Rechtssicherheit und organisatorischen Machbarkeit.
Eine weitere, spezifischere Einschränkung betrifft Studierende, die in der Vergangenheit endgültig durch die erste juristische Staatsprüfung gefallen sind. Für diese Gruppe besteht keine Möglichkeit, den Bachelorabschluss nachträglich zu erhalten (jurios.de). Diese Regelung ist oft Teil solcher Modelle, um zu verhindern, dass der integrierte Bachelor als reiner „Trostpreis“ nach einem endgültig nicht bestandenen Staatsexamen wahrgenommen wird oder um den Charakter des integrierten Abschlusses, der parallel zum Weg zum Staatsexamen erworben wird, zu wahren. Für Dich als aktive:r oder zukünftige:r Studierende:r an der Universität Hamburg ab dem Wintersemester 2025/26 sind diese Einschränkungen relevant für die langfristige Planung. Sie unterstreichen, dass der LL.B. zwar eine wertvolle Zusatzqualifikation und ein potenzielles „Auffangnetz“ darstellt, aber primär als integraler Bestandteil des erfolgreichen Jurastudiums gedacht ist. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den genauen Bedingungen und Voraussetzungen für den Erwerb des LL.B. auseinanderzusetzen, sobald die detaillierte Prüfungsordnung veröffentlicht wird. Diese Einschränkungen dienen auch dazu, den Wert und die Seriosität des Abschlusses zu sichern und eine klare Abgrenzung zu schaffen.
Universitäten in Hamburg mit LL.B.-Angebot: Ein Überblick
Wenn Du Dich für ein Jurastudium mit Bachelor-Option in Hamburg interessierst, gibt es aktuell und in naher Zukunft verschiedene Möglichkeiten. Das Bundesland Hamburg entwickelt sich somit zu einem attraktiven Standort für Studierende, die Wert auf einen international anerkannten Erstabschluss legen, ohne auf das Ziel des klassischen Staatsexamens verzichten zu müssen. Die Landschaft der LL.B.-Angebote in Hamburg ist dabei übersichtlich, aber qualitativ hochwertig.
Im Folgenden stellen wir Dir die Institutionen vor, die einen Bachelor of Laws anbieten oder dessen Einführung fest geplant haben:
Institution | Art der Hochschule | LL.B.-Angebot | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Universität Hamburg | Öffentlich | Integrierter LL.B. ab WiSe 2025/26; LL.B. im deutsch-türkischen Recht (bestehend) | Klassisches Jurastudium mit Staatsexamen als Hauptziel, Ergänzung durch integrierten Bachelor. |
Bucerius Law School | Privat | Jurastudium führt zum Ersten Staatsexamen und zum Bachelor of Laws (LL.B.) (bestehend) | Fokussiertes, intensives Programm mit internationaler Ausrichtung. |
Diese Tabelle gibt Dir einen ersten schnellen Überblick. Im Folgenden gehen wir detaillierter auf die Angebote der beiden genannten Hochschulen ein, damit Du eine fundierte Entscheidung für Deinen Studienweg treffen kannst. Es ist wichtig zu verstehen, dass sich die Modelle und Schwerpunkte der beiden Institutionen unterscheiden, auch wenn beide letztlich zu einem LL.B. führen können.
Universität Hamburg: Öffentliche Universität mit neuem integriertem LL.B.
Die Universität Hamburg, als größte Hochschule der Hansestadt und eine der größten Universitäten Deutschlands, spielt eine zentrale Rolle in der juristischen Ausbildung in Norddeutschland. Wie bereits ausführlich dargestellt, wird die Fakultät für Rechtswissenschaft ab dem Wintersemester 2025/26 einen integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) in ihr klassisches Jurastudium einführen (jurios.de). Dieses neue Angebot ergänzt das traditionelle, auf das Staatsexamen ausgerichtete Studium und bietet den Studierenden die Möglichkeit, ohne signifikanten Mehraufwand einen ersten akademischen Grad zu erwerben. Die Stärke dieses Modells liegt in seiner breiten Zugänglichkeit und der direkten Integration in den bewährten Studiengang Rechtswissenschaft.
Neben diesem neuen integrierten Bachelor bietet die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg aber auch schon seit längerem einen spezifischen Bachelor-Studiengang an: den Bachelor of Laws im deutsch-türkischen Recht (Universität Hamburg). Dieser spezialisierte Studiengang richtet sich an Studierende mit einem besonderen Interesse an den Rechtssystemen beider Länder und interkulturellen Rechtsfragen. Er ist jedoch klar vom klassischen Jurastudium und dem neuen integrierten LL.B. abzugrenzen, da er einen anderen Fokus und eine andere Zielsetzung hat. Für Dich als Studieninteressierte:r für das allgemeine Jurastudium ist vor allem die Einführung des integrierten LL.B. von Relevanz. Diese Neuerung macht die Universität Hamburg noch attraktiver für all jene, die die Sicherheit und den internationalen Bekanntheitsgrad eines Bachelorabschlusses mit den Vorteilen und der Gründlichkeit des deutschen Staatsexamenssystems verbinden möchten. Die Universität Hamburg bietet somit eine umfassende juristische Ausbildung, die sowohl traditionelle Pfade als auch moderne, international ausgerichtete Qualifikationen berücksichtigt. Die große Vielfalt an Lehrstühlen und Forschungseinrichtungen an der Fakultät ermöglicht zudem eine breite Auswahl im Schwerpunktbereich, dessen wissenschaftliche Arbeit dann auch als Bachelorarbeit fungieren wird.
Bucerius Law School: Private Exzellenz mit etabliertem LL.B.
Neben der staatlichen Universität Hamburg gibt es in der Hansestadt eine weitere renommierte Adresse für die juristische Ausbildung: die Bucerius Law School. Als erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland hat sie sich seit ihrer Gründung im Jahr 2000 einen exzellenten Ruf erarbeitet. Ein besonderes Merkmal des Studienprogramms an der Bucerius Law School ist, dass es von Beginn an so konzipiert war, dass die Studierenden nicht nur auf das Erste Staatsexamen vorbereitet werden, sondern gleichzeitig auch einen Bachelor of Laws (LL.B.) erwerben (Bucerius Law School). Dieser integrierte Ansatz ist also an der Bucerius Law School bereits seit langem etabliert und bewährt.
Das Studium an der Bucerius Law School ist bekannt für seine Intensität, kleine Lerngruppen, eine starke internationale Ausrichtung – inklusive eines obligatorischen Auslandstrimesters – und eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Der LL.B. wird hier im Rahmen des regulären, zehn Trimester dauernden Jurastudiums verliehen. Die Verleihung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der ersten sieben Trimester und der Anfertigung einer Bachelorarbeit. Für Dich als Studieninteressierte:r bedeutet dies, dass Du an der Bucerius Law School ein sehr strukturiertes und anspruchsvolles Programm findest, das Dir von Anfang an zwei Abschlüsse in Aussicht stellt. Im Gegensatz zur Universität Hamburg, wo der LL.B. nun ohne zusätzlichen Aufwand in das bestehende System integriert wird, ist der LL.B. an der Bucerius Law School ein von Beginn an fest eingeplanter Bestandteil des Curriculums. Die Entscheidung für die Bucerius Law School ist oft auch eine Entscheidung für ein bestimmtes Lernumfeld und eine bestimmte Studienphilosophie, die mit Studiengebühren verbunden ist. Beide Hamburger Institutionen bieten somit qualitativ hochwertige Wege zum LL.B., unterscheiden sich jedoch in ihrem Profil, ihrer Struktur und ihren Zugangsvoraussetzungen.
Der integrierte Bachelor im Bundesweiten Kontext und Ausblick für Hamburg
Die Entscheidung der Universität Hamburg, einen integrierten Bachelor of Laws einzuführen, ist kein isoliertes Ereignis, sondern Teil eines bundesweiten Trends. Viele andere Bundesländer und Universitäten haben ähnliche Modelle bereits implementiert oder planen deren Einführung. Dazu gehören beispielsweise Berlin, Brandenburg, Bremen, Leipzig, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die entsprechende Regelungen in ihren Hochschulgesetzen oder Koalitionsverträgen verankert haben oder dies diskutieren (Jura Online Blog). Dieser Trend spiegelt das wachsende Bedürfnis wider, das traditionelle deutsche Jurastudium zu modernisieren und an internationale Standards anzupassen. Der LL.B. bietet Studierenden eine frühere berufliche Qualifikation und erhöht die internationale Mobilität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Er kann auch als eine Art „Sicherheitsnetz“ dienen, falls das Staatsexamen nicht angestrebt oder nicht bestanden wird, und eröffnet alternative Karrierewege in Wirtschaft, Verwaltung oder internationalen Organisationen, wo ein Bachelorabschluss oft als Eintrittskarte dient.
Für die Universität Hamburg bedeutet die Einführung des integrierten Bachelors auch eine Anpassung des Studienaufbaus. Die Fachschaft der Universität Hamburg hat bereits angekündigt, dass sich der Studienaufbau durch die Einführung des integrierten Bachelors leicht ändern wird. Die genaue Ausgestaltung der neuen Prüfungsordnung steht jedoch noch nicht fest und wird derzeit erarbeitet (jurios.de). Es ist davon auszugehen, dass die Fakultät darauf achten wird, die Kerninhalte des klassischen Jurastudiums beizubehalten und gleichzeitig die Anforderungen für einen Bachelorabschluss sinnvoll zu integrieren. Dies könnte bedeuten, dass bestimmte Module oder Leistungsnachweise künftig explizit dem Bachelor zugeordnet werden oder dass die Struktur der Zwischenprüfung oder des Schwerpunktbereichs angepasst wird. Für Dich als Studierende:r ist es daher unerlässlich, Dich aktiv über die kommenden Änderungen zu informieren. Die Webseiten der Fakultät, der Fachschaft und die offiziellen Mitteilungen der Universität werden hier die primären Informationsquellen sein. Die Einführung des LL.B. ist eine Chance, das Jurastudium in Hamburg noch attraktiver und zukunftsfähiger zu gestalten. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Details entwickeln und wie die Studierenden das neue Angebot annehmen werden. Die klare Kommunikation dieser Änderungen und eine transparente Darstellung der neuen Studienstruktur werden entscheidend für einen erfolgreichen Übergang sein.