Der integrierte Bachelor (LL.B.) im Jurastudium in Nordrhein-Westfalen: Dein Weg zum ersten akademischen Grad
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Wichtigste Erkenntnisse:
- Der integrierte Bachelor (LL.B.) im Jurastudium in NRW ermöglicht es Studierenden, bereits vor dem Staatsexamen einen vollwertigen akademischen Grad zu erlangen.
- Die Verleihung erfolgt auf Antrag und setzt die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung sowie die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung voraus; eine zusätzliche Bachelor-Prüfung ist nicht erforderlich.
- Das relevante Gesetz tritt am 7. Mai 2025 in Kraft und sieht eine Rückwirkungsmöglichkeit für alle vor, die die Voraussetzungen seit dem 1. April 2017 erfüllt haben.
- Der LL.B. kann an allen juristischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen erworben werden.
- Zu den Vorteilen zählen eine frühere Anerkennung von Studienleistungen, erhöhte Flexibilität in der Karriereplanung und verbesserte Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt auch außerhalb klassischer juristischer Berufe.
Inhaltsverzeichnis:
- Alles Wichtige zum integrierten Bachelor (LL.B.) im Jurastudium in Nordrhein-Westfalen
- Die gesetzliche Grundlage – Einführung des integrierten Bachelors in NRW
- Die Voraussetzungen – Dein Weg zum LL.B. in NRW
- An diesen Universitäten in NRW kannst Du den integrierten Bachelor erlangen
- Die Vorteile des integrierten Bachelors – Mehr als nur ein Abschluss
- Besondere Aspekte der NRW-Regelung – Rückwirkung und Vorreiterrolle
- Schlussfolgerung: Dein erster akademischer Grad in Jura – Eine Chance in NRW
Alles Wichtige zum integrierten Bachelor (LL.B.) im Jurastudium in Nordrhein-Westfalen
Das Jurastudium in Deutschland ist traditionell auf das Staatsexamen ausgerichtet. Doch die Zeiten ändern sich, und mit ihnen die Strukturen der Juristenausbildung. Eine besonders spannende Entwicklung für angehende Jurist:innen ist die Einführung des integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium in Nordrhein-Westfalen. Diese Neuerung bietet Dir die Möglichkeit, bereits vor dem Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung einen vollwertigen akademischen Grad zu erlangen. Aber was genau bedeutet das für Dich? Wird dieser Bachelor automatisch verliehen oder musst Du eine extra Prüfung ablegen? An welchen Universitäten in NRW steht Dir diese Option offen? Dieser Beitrag beleuchtet alle wichtigen Aspekte rund um den integrierten Bachelor in NRW, von den gesetzlichen Grundlagen über die Voraussetzungen bis hin zu den Vorteilen, die dieser Abschluss mit sich bringt. Wir zeigen Dir, wie Du von dieser Reform profitieren kannst und was Du beachten musst, um den LL.B. erfolgreich zu beantragen.
Die gesetzliche Grundlage – Einführung des integrierten Bachelors in NRW
Die Einführung des integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium in Nordrhein-Westfalen markiert einen signifikanten Wandel in der Landschaft der juristischen Ausbildung. Dieser Schritt wurde durch das „Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung sowie betreffend das duale Studium und zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes“ formalisiert, welches am 9. Oktober 2024 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet wurde (Quelle: Law School Germany). Diese gesetzliche Neuerung ist nicht nur ein administrativer Akt, sondern vielmehr ein klares Signal für eine modernere und flexiblere Juristenausbildung in einem der bevölkerungsreichsten Bundesländer Deutschlands. Für Dich als Studierende:r bedeutet dies eine wichtige neue Option auf Deinem akademischen und beruflichen Weg. Das Gesetz selbst tritt offiziell am 7. Mai 2025 in Kraft. Ab diesem Stichtag hast Du die Möglichkeit, den integrierten Bachelor-Abschluss formal zu beantragen, sofern Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst (Quelle: Jura HHU Düsseldorf). Die Einführung dieses Abschlusses zielt darauf ab, die Studienleistungen, die Du bis zu einem bestimmten Punkt im anspruchsvollen Jurastudium erbracht hast, sichtbarer zu machen und Dir einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss an die Hand zu geben. Dies kann besonders wertvoll sein, falls Du Dich entscheidest, das Studium nicht bis zum Staatsexamen fortzuführen oder eine alternative Karriere außerhalb der klassischen juristischen Berufe anstrebst. Die gesetzliche Verankerung stellt sicher, dass der LL.B. landesweit anerkannt ist und klare Kriterien für dessen Erwerb gelten. Dies schafft Transparenz und Verlässlichkeit für alle Beteiligten – von den Studierenden über die Universitäten bis hin zu potenziellen Arbeitgeber:innen. Die Entscheidung, einen solchen Zwischenabschluss einzuführen, reflektiert auch internationale Entwicklungen und den Wunsch, die Mobilität und Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen zu erhöhen. Dieser Schritt unterstreicht das Bestreben, die Attraktivität des Jurastudiums zu steigern und den Studierenden frühzeitig eine Anerkennung ihrer intensiven Arbeit zukommen zu lassen, was wiederum die Motivation und das Durchhaltevermögen positiv beeinflussen kann.
Die Voraussetzungen – Dein Weg zum LL.B. in NRW
Der Erwerb des integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium in Nordrhein-Westfalen ist ein attraktives Ziel, doch es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Abschluss nicht automatisch an alle Jurastudierenden verliehen wird. Vielmehr musst Du aktiv einen Antrag stellen und bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Eine zusätzliche, separate Bachelor-Prüfung ist erfreulicherweise nicht erforderlich; der Abschluss würdigt vielmehr Deine bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb des regulären Jurastudiums. Der integrierte Bachelor wird Dir von Gesetzes wegen verliehen, wenn Du alle universitären Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert hast, aber die staatliche Pflichtfachprüfung (noch) nicht abgelegt hast (Quelle: Jura RUB Bochum).
Im Detail setzen sich die Voraussetzungen wie folgt zusammen:
- Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung oder Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:
Du musst entweder bereits zur staatlichen Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen zugelassen sein oder alle Voraussetzungen für diese Zulassung gemäß § 7 Absatz 1 des Juristenausbildungsgesetzes NRW (JAG NRW) erfüllen (Quelle: Jura RUB Bochum, Quelle: Law School Germany). Diese Zulassungsvoraussetzungen sind ein zentraler Meilenstein im Jurastudium und umfassen üblicherweise:- Ein mindestens viersemestriges Studium der Rechtswissenschaft an einer deutschen Universität. Dies gewährleistet eine solide Grundlage und eine ausreichende Auseinandersetzung mit den Kernbereichen des deutschen Rechts.
- Das erfolgreiche Bestehen der universitären Zwischenprüfung, die Deine Grundlagenkenntnisse in den Kernfächern des Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechts attestiert. Diese Prüfung dient als wichtiger Leistungsnachweis in der ersten Studienhälfte.
- Einen Nachweis über ausreichende Fremdsprachenkompetenzen, oft im juristischen Kontext (fachspezifische Fremdsprachenausbildung). Dies trägt der zunehmenden Internationalisierung des Rechts Rechnung.
- Die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit (Praktika), die Dir erste Einblicke in die juristische Berufswelt ermöglicht und die Verbindung von Theorie und Praxis fördert.
- Die erfolgreiche Anfertigung von Klausuren unter Aufsicht (in der Regel fünf) und häuslichen Arbeiten (in der Regel vier) in den verschiedenen Rechtsgebieten (Übungen für Fortgeschrittene), die Deine Fähigkeit zur Falllösung und wissenschaftlichen Argumentation demonstrieren.
- Bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung:
Neben den genannten Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung musst Du auch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgeschlossen haben (Quelle: Jura RUB Bochum, Quelle: Law School Germany). Dieser Teil des Studiums ermöglicht Dir eine Spezialisierung in einem von Dir gewählten Rechtsgebiet (z.B. Arbeitsrecht, Völkerrecht, Kriminologie etc.) und stellt einen wichtigen Teil der Ersten Juristischen Prüfung dar (30% der Gesamtnote).
Die Erfüllung dieser Kriterien zeigt, dass Du einen erheblichen Teil des anspruchsvollen Jurastudiums gemeistert und ein breites sowie vertieftes juristisches Wissen erworben hast. Der integrierte Bachelor dient somit als Anerkennung dieser umfangreichen Leistungen, noch bevor Du Dich der Herausforderung des Staatsexamens stellst oder falls Du Dich für einen anderen Weg entscheidest. Es ist ratsam, Dich frühzeitig bei Deiner Universität über die genauen Modalitäten der Antragstellung und die spezifischen Nachweise zu informieren. Unsere digitalen Tools, wie Vorlagen zur Notenerfassung und Lernpläne, können Dir dabei helfen, den Überblick über Deine Studienleistungen zu behalten und sicherzustellen, dass Du alle Voraussetzungen für den LL.B. fristgerecht erfüllst.
An diesen Universitäten in NRW kannst Du den integrierten Bachelor erlangen
Eine der erfreulichsten Nachrichten bezüglich des integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium in Nordrhein-Westfalen ist seine flächendeckende Verfügbarkeit. Da die Einführung dieses Abschlusses auf einem landesweiten Gesetz basiert, ist es grundsätzlich möglich, den LL.B. an allen juristischen Fakultäten im Bundesland Nordrhein-Westfalen zu erwerben (Quelle: Law School Germany). Dies stellt eine erhebliche Vereinfachung und Vereinheitlichung dar, da Du nicht auf spezifische Modellstudiengänge oder einzelne Universitätsinitiativen angewiesen bist, wie es in einigen anderen Bundesländern der Fall sein kann. Die landesweite Regelung schafft somit gleiche Chancen für alle Jurastudierenden in NRW, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, unabhängig davon, an welcher der rechtswissenschaftlichen Fakultäten des Landes sie eingeschrieben sind.
Obwohl der integrierte Bachelor an allen juristischen Fakultäten in NRW beantragt werden kann, sobald das Gesetz am 7. Mai 2025 in Kraft tritt und die jeweiligen Prüfungsordnungen der Universitäten angepasst sind, heben die vorliegenden Rechercheergebnisse einige Universitäten explizit hervor, die bereits detaillierte Informationen für ihre Studierenden bereitstellen:
- Ruhr-Universität Bochum (RUB): Die juristische Fakultät der RUB informiert auf ihrer Webseite ausführlich über den integrierten Bachelor und die Antragsmodalitäten (Quelle: Jura RUB Bochum). Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen, insbesondere nach Inkrafttreten des Gesetzes und durch die Rückwirkungsmöglichkeit, die Bearbeitungszeiten länger ausfallen können. Studierende sollten sich daher auf eine mögliche Wartezeit einstellen und Anträge frühzeitig und vollständig einreichen.
- Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU): Auch die HHU bietet ihren Studierenden Informationen zum neuen Bachelor-Abschluss an und verweist auf das Inkrafttreten des Gesetzes ab Mai 2025 für die offizielle Antragstellung (Quelle: Jura HHU Düsseldorf). Die Fakultät wird sicherlich rechtzeitig detaillierte Verfahrenshinweise veröffentlichen.
- Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU): Die WWU Münster ist hier besonders proaktiv. Laut ihrer Webseite können entsprechende Anträge auf Verleihung des LL.B. bereits gestellt werden, nachdem die notwendigen Ordnungen an der Universität genehmigt und in Kraft getreten sind (Quelle: Jura WWU Münster). Dies zeigt, dass einige Universitäten die Umsetzung zügig vorantreiben und ihren Studierenden frühzeitig Planungssicherheit geben möchten.
Es ist davon auszugehen, dass auch andere juristische Fakultäten in NRW, wie beispielsweise die Universitäten Köln, Bonn, Bielefeld oder Hagen (FernUniversität), entsprechende Informationen und Verfahren für die Beantragung des integrierten Bachelors bereitstellen werden oder bereits bereitgestellt haben. Es empfiehlt sich für Dich, die Webseiten Deiner jeweiligen Fakultät und des zuständigen Prüfungsamtes regelmäßig zu konsultieren, um aktuelle Informationen zum Antragsverfahren, zu den benötigten Unterlagen und zu etwaigen Fristen zu erhalten. Die landesweite Einführung ist ein großer Vorteil und unterstreicht das Engagement Nordrhein-Westfalens, die Juristenausbildung zu modernisieren und an die Bedürfnisse der Studierenden anzupassen.
Die Vorteile des integrierten Bachelors – Mehr als nur ein Abschluss
Die Einführung des integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium in Nordrhein-Westfalen bringt eine Reihe von bedeutsamen Vorteilen mit sich, die Deine Studienzeit und Deine anschließenden Karriereoptionen positiv beeinflussen können. Dieser Abschluss ist weit mehr als nur ein zusätzlicher Eintrag im Lebenslauf; er stellt eine echte Aufwertung Deiner bisherigen akademischen Laufbahn dar und eröffnet neue Perspektiven. Einer der offensichtlichsten Vorteile ist die Möglichkeit, einen früheren akademischen Abschluss zu erlangen (Quelle: Jura RUB Bochum). Traditionell erhalten Jurastudierende ihren ersten akademischen Grad erst mit dem erfolgreichen Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung, was oft erst nach neun oder mehr Semestern der Fall ist. Der integrierte LL.B. ermöglicht es Dir, bereits nach Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen – also typischerweise nach Absolvierung der Schwerpunktbereichsprüfung und der Zulassungsvoraussetzungen zum Staatsexamen – einen international anerkannten Bachelor-Grad in den Händen zu halten. Dies kann ein wichtiger Motivationsfaktor sein und Dir bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Studium das Gefühl geben, einen bedeutenden Meilenstein erreicht zu haben, was besonders in einem langen und anspruchsvollen Studiengang wie Jura von großer psychologischer Bedeutung sein kann.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt in der gewonnenen Flexibilität (Quelle: Jura RUB Bochum). Der LL.B. eröffnet Dir verschiedene Wege. Solltest Du Dich beispielsweise entscheiden, das Studium nicht mit dem Staatsexamen abzuschließen, etwa weil Du Deine Interessen in einem angrenzenden Feld siehst oder persönliche Umstände eine Planänderung erfordern, stehst Du nicht mit leeren Händen da. Der Bachelor-Abschluss ist ein eigenständiger, berufsqualifizierender Abschluss, der Dir den Einstieg in bestimmte Berufsfelder ermöglichen kann, insbesondere in Bereichen, in denen juristisches Grundlagenwissen gefragt ist, aber nicht zwingend die Befähigung zum Richteramt. Denkbar sind hier Tätigkeiten in Unternehmensrechtsabteilungen, bei Verbänden, in der öffentlichen Verwaltung auf Bachelor-Niveau, im Compliance-Bereich oder in der Wirtschaftsprüfung. Darüber hinaus qualifiziert Dich der LL.B. für die Aufnahme verschiedener Masterstudiengänge – sowohl im juristischen Bereich (z.B. spezialisierte LL.M.-Programme im In- und Ausland) als auch in interdisziplinären Feldern oder sogar außerhalb der klassischen juristischen Berufe, beispielsweise im Management, in der Politikberatung, im Journalismus oder im Non-Profit-Sektor. Diese Flexibilität ist in der heutigen dynamischen Arbeitswelt von unschätzbarem Wert und erlaubt es Dir, Deinen Karriereweg individueller und interessengeleiteter zu gestalten.
Nicht zuletzt ist der integrierte Bachelor eine Form der Anerkennung Deiner erbrachten Leistungen (Quelle: Jura RUB Bochum). Das Jurastudium ist anspruchsvoll und zeitintensiv. Viele Studierende investieren Jahre harter Arbeit, bevor sie überhaupt die Möglichkeit haben, einen Abschluss zu erlangen. Der LL.B. würdigt die bis dahin erbrachten Prüfungsleistungen und das erworbene Wissen. Dies kann nicht nur die persönliche Zufriedenheit steigern, sondern auch Deine Position auf dem Arbeitsmarkt verbessern, falls Du Dich beispielsweise für Praktika oder studienbegleitende Tätigkeiten bewirbst. Ein Bachelor-Abschluss signalisiert potenziellen Arbeitgeber:innen ein bestimmtes Niveau an akademischer Qualifikation, analytischen Fähigkeiten und Durchhaltevermögen. Diese frühzeitige Anerkennung kann auch dazu beitragen, die Abbruchquoten im Jurastudium zu senken, da Studierende ein greifbares Ziel vor Augen haben, das nicht erst am Ende des gesamten, oft langwierigen Staatsexamensprozesses liegt. Die strukturierte Erfassung Deiner Noten und Studienfortschritte, beispielsweise mit unseren Excel-Vorlagen, kann Dir helfen, den Überblick zu bewahren und gezielt auf die Erfüllung der Bachelor-Voraussetzungen hinzuarbeiten.
Besondere Aspekte der NRW-Regelung – Rückwirkung und Vorreiterrolle
Die Regelung zum integrierten Bachelor (LL.B.) im Jurastudium in Nordrhein-Westfalen weist einige bemerkenswerte Besonderheiten auf, die ihre positive Wirkung für Studierende und Absolvent:innen noch verstärken. Ein besonders hervorzuhebender Aspekt ist die rückwirkende Geltung des Gesetzes. Die Möglichkeit, den Bachelor-Grad zu beantragen, erstreckt sich bis zum 1. April 2017 (Quelle: Law School Germany). Diese Rückwirkung ist eine überaus großzügige und studierendenfreundliche Regelung. Sie bedeutet, dass auch ehemalige Jurastudierende, die ihr Studium in NRW nach diesem Stichtag ohne Staatsexamen, aber nach Erfüllung der nun geltenden Bachelor-Voraussetzungen (insbesondere bestandene Schwerpunktbereichsprüfung und Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung) beendet haben, nachträglich den LL.B.-Grad beantragen können. Dies eröffnet vielen Individuen, die vielleicht aus verschiedensten Gründen das Staatsexamen nicht abgelegt oder nicht bestanden haben, die Chance, ihre umfangreichen Studienleistungen doch noch mit einem anerkannten akademischen Grad zu krönen. Für diese Personengruppe kann der nachträglich erworbene Bachelor-Abschluss neue berufliche Türen öffnen, die Grundlage für weiterführende Qualifikationen bilden oder einfach eine persönliche Genugtuung darstellen. Es ist ein starkes Signal der Anerkennung für bereits erbrachte Mühen und ein Beweis dafür, dass das Land NRW bestrebt ist, faire und umfassende Lösungen im Bildungssystem zu schaffen und die „verlorenen“ Leistungen sichtbar zu machen.
Darüber hinaus positioniert sich Nordrhein-Westfalen mit dieser landesweiten und umfassenden Einführung des integrierten Bachelors als Vorreiter unter den deutschen Bundesländern (Quelle: Law School Germany). Während es in anderen Bundesländern zwar auch vereinzelt Universitäten gibt, die einen integrierten Bachelor oder ähnliche Zwischenabschlüsse anbieten, geschieht dies oft im Rahmen von Modellversuchen oder spezifischen Studiengängen mit begrenzter Kapazität und Reichweite. Die NRW-Regelung hingegen ist gesetzlich verankert und gilt flächendeckend für alle juristischen Fakultäten des Landes. Diese Einheitlichkeit und Verbindlichkeit macht den Studienstandort NRW für Jurastudierende noch attraktiver. Es signalisiert eine progressive Haltung zur Juristenausbildung, die sich an internationalen Standards orientiert (Stichwort Bologna-Prozess) und die Bedürfnisse einer sich wandelnden Studierendenschaft sowie eines sich diversifizierenden Arbeitsmarktes für Jurist:innen berücksichtigt. Diese Vorreiterrolle könnte durchaus Signalwirkung für andere Bundesländer haben und dazu beitragen, die Diskussion über die Struktur der Juristenausbildung in ganz Deutschland weiter voranzutreiben. Für Dich als aktuelle:r oder zukünftige:r Studierende:r in NRW bedeutet dies, dass Du von einer modernen und zukunftsorientierten Ausbildungsstruktur profitierst, die Dir mehr Optionen und eine frühere Anerkennung Deiner Leistungen bietet. Die klare gesetzliche Regelung sorgt zudem für Rechtssicherheit und Transparenz bezüglich des Erwerbs dieses Abschlusses.
Schlussfolgerung: Dein erster akademischer Grad in Jura – Eine Chance in NRW
Die Einführung des integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium in Nordrhein-Westfalen ist zweifellos ein Meilenstein für die Juristenausbildung im Land. Diese Neuerung bietet Dir als Studierende:r eine wertvolle Möglichkeit, Deine im anspruchsvollen Jurastudium erbrachten Leistungen frühzeitig durch einen anerkannten akademischen Grad sichtbar zu machen. Wie wir gesehen haben, wird dieser LL.B. nicht automatisch verliehen, sondern erfordert einen Antrag und die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen, insbesondere die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (oder die Erfüllung der entsprechenden Kriterien) sowie das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Eine zusätzliche Prüfung ist dafür jedoch nicht notwendig, was den Prozess für Dich als Studierende:r erheblich vereinfacht.
Die Vorteile liegen auf der Hand: ein früherer Abschluss, erhöhte Flexibilität für Deine weitere Karriereplanung – sei es der direkte Berufseinstieg, ein Masterstudium oder die Fortsetzung des Weges zum Staatsexamen – und nicht zuletzt die wichtige Anerkennung Deiner bisherigen Studienleistungen. Die Tatsache, dass dieser Abschluss an allen juristischen Fakultäten in NRW erworben werden kann und die Regelung sogar rückwirkend bis zum 1. April 2017 gilt, unterstreicht den umfassenden und studierendenfreundlichen Charakter dieser Reform. Nordrhein-Westfalen nimmt damit eine Vorreiterrolle ein und modernisiert die Juristenausbildung nachhaltig, was den Studienstandort noch attraktiver macht.
Wenn Du in NRW Jura studierst oder dies planst, solltest Du Dich eingehend mit den Möglichkeiten des integrierten Bachelors auseinandersetzen. Informiere Dich bei Deiner Universität über die genauen Antragsmodalitäten und die erforderlichen Nachweise. Um den Überblick über Deine Studienleistungen und die Erfüllung der Voraussetzungen für den LL.B. oder das Staatsexamen zu behalten, können Dir unsere digitalen Hilfstools eine wertvolle Unterstützung bieten. Von Vorlagen für Exceltabellen zur Notenerfassung über strukturierte Lernpläne bis hin zu digitalen Karteikarten – wir möchten Dich dabei unterstützen, Deinen Lernerfolg optimal zu gestalten und Deine akademischen Ziele zu erreichen. Nutze die neuen Chancen, die Dir das Jurastudium in NRW bietet, und gestalte Deinen Bildungsweg aktiv und erfolgreich!