Integrierter LL.B. Jurastudium Hessen – Dein Guide

Das Jurastudium in Deutschland ist bekannt für seine traditionelle Struktur, die auf das Erste Staatsexamen als primären Abschluss abzielt. Doch die Bildungslandschaft entwickelt sich stetig weiter, und so auch die juristische Ausbildung. Eine bedeutende Neuerung für angehende Jurist:innen in Hessen ist die Einführung der Möglichkeit, einen integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium in Hessen zu erlangen.

Der integrierte Bachelor (LL.B.) im Jurastudium in Hessen: Dein Wegweiser zur neuen Option

Geschätzte Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Ab dem 1. Oktober 2025 wird in Hessen ein integrierter Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium eingeführt.

  • Der LL.B. wird auf Antrag verliehen und erfordert alle für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung notwendigen Studienleistungen sowie eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung (z.B. die wissenschaftliche Hausarbeit im Schwerpunktbereich).

  • Es ist keine zusätzliche, eigenständige Prüfung erforderlich; die wissenschaftliche Hausarbeit des Schwerpunktbereichs kann für den LL.B. anerkannt werden.

  • Die Universitäten Gießen und Marburg haben die Einführung zum Wintersemester 2025/2026 bestätigt; es wird erwartet, dass andere hessische Universitäten mit juristischen Fakultäten (z.B. die Goethe-Universität Frankfurt am Main) folgen werden.

  • Eine rückwirkende Beantragung des LL.B. ist für Studierende möglich, die seit dem 1. Januar 2020 erstmals zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen wurden.

Inhaltsverzeichnis:

Der integrierte Bachelor (LL.B.) im Jurastudium in Hessen: Was Du wissen musst

Das Jurastudium in Deutschland ist bekannt für seine traditionelle Struktur, die auf das Erste Staatsexamen als primären Abschluss abzielt. Doch die Bildungslandschaft entwickelt sich stetig weiter, und so auch die juristische Ausbildung. Eine bedeutende Neuerung für angehende Jurist:innen in Hessen ist die Einführung der Möglichkeit, einen integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium in Hessen zu erlangen. Diese Entwicklung wirft viele Fragen auf: Wird dieser Abschluss automatisch verliehen? Muss eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden? Und an welchen hessischen Universitäten wird dieser LL.B. überhaupt angeboten? Dieser Beitrag beleuchtet detailliert die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen für den Erwerb des LL.B. und die beteiligten Hochschulen, damit Du bestens über diese spannende Option informiert bist. Die Reform zielt darauf ab, die Attraktivität des Jurastudiums zu steigern, internationale Anschlussfähigkeit zu verbessern und den Studierenden frühzeitig einen berufsqualifizierenden Abschluss zu ermöglichen, falls der Weg nicht direkt ins Staatsexamen führt oder ein alternativer Karriereweg angestrebt wird.

Gesetzliche Einführung und Startzeitpunkt des LL.B. in Hessen: Ein Überblick

Die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium in Hessen markiert einen wichtigen Schritt in der Modernisierung der juristischen Ausbildung im Bundesland. Ab dem 1. Oktober 2025 wird es für Studierende der Rechtswissenschaften in Hessen möglich sein, diesen akademischen Grad zu erwerben. Diese Neuerung ist das Ergebnis einer Reform des Juristenausbildungsgesetzes, die vom Hessischen Landtag beschlossen wurde. Die offizielle Ankündigung und Details zu diesem Beschluss wurden unter anderem vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst publiziert (Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst). Auch die Universitäten selbst, wie die Philipps-Universität Marburg (Quelle: Uni Marburg) und die Justus-Liebig-Universität Gießen (Quelle: Uni Gießen), haben diese positive Entwicklung für ihre Studierenden bereits kommuniziert. Diese gesetzliche Verankerung stellt sicher, dass der LL.B. als vollwertiger akademischer Abschluss anerkannt wird und den Studierenden neue Perspektiven eröffnet. Die Entscheidung, den Bachelor zu integrieren, anstatt einen separaten Studiengang zu schaffen, unterstreicht das Bestreben, den traditionellen Weg zum Staatsexamen beizubehalten und gleichzeitig eine flexible Alternative oder Ergänzung anzubieten. Dies ist besonders relevant für Studierende, die möglicherweise eine internationale Karriere anstreben, für die ein Bachelorabschluss oft eine grundlegende Voraussetzung ist, oder für diejenigen, die nach einigen Semestern feststellen, dass der Weg zum Volljuristen nicht ihr primäres Ziel ist, sie aber dennoch ihre erworbenen juristischen Kenntnisse mit einem Abschluss validieren möchten. Der Stichtag 1. Oktober 2025 gibt den Universitäten und den Studierenden ausreichend Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen und die notwendigen administrativen und curricularen Anpassungen vorzunehmen.

Vergabe und Voraussetzungen des LL.B.: So erhältst Du Deinen Bachelor

Der Erwerb des integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium in Hessen ist nicht automatisch mit der Immatrikulation oder dem Absolvieren bestimmter Semester verbunden, sondern erfordert einen aktiven Schritt seitens der Studierenden. Der LL.B. wird auf Antrag verliehen, sofern spezifische Bedingungen erfüllt sind. Eine zentrale Voraussetzung ist die Feststellung durch das Landesjustizprüfungsamt, dass alle Studienleistungen erbracht wurden, die für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung notwendig sind (Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst; Uni Marburg). Dies bedeutet, dass Du einen erheblichen Teil des regulären Jurastudiums erfolgreich absolviert haben musst, inklusive aller Scheine und Leistungsnachweise, die den Weg zum Ersten Staatsexamen ebnen.

Zusätzlich zu diesen regulären Studienleistungen ist die Anfertigung einer Bachelorarbeit oder einer gleichwertigen wissenschaftlichen Leistung erforderlich. Diese gleichwertige Leistung kann beispielsweise die wissenschaftliche Hausarbeit sein, die im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums ohnehin angefertigt wird (Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst; Pressemitteilung Land Hessen; Uni Marburg). Es ist wichtig zu beachten, dass die Universitäten die Möglichkeit haben, eigene, zusätzliche Voraussetzungen für die Verleihung des LL.B. festzulegen. Daher können die konkreten Anforderungen je nach Hochschule leicht variieren (Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst). Du solltest Dich also unbedingt bei Deiner jeweiligen Universität über die spezifischen Modalitäten informieren.

Eine besonders erfreuliche Regelung betrifft Studierende, die sich bereits im fortgeschrittenen Studium befinden: Die Beantragung des LL.B. ist auch rückwirkend möglich. Diese Option steht Studierenden offen, die seit dem 1. Januar 2020 erstmals zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen wurden (Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst; Uni Marburg). Dies ermöglicht es einer größeren Kohorte von Studierenden, von der neuen Regelung zu profitieren und einen international anerkannten Abschluss zu erhalten, auch wenn ihre Zulassung zum Examen vor dem offiziellen Startdatum des integrierten Bachelors lag. Die genauen Kriterien für die rückwirkende Anerkennung, insbesondere hinsichtlich der wissenschaftlichen Arbeit, sollten ebenfalls bei der zuständigen Universität oder dem Landesjustizprüfungsamt erfragt werden, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Keine eigenständige zusätzliche Prüfung: Integration statt Zusatzaufwand

Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit neuen Abschlüssen ist, ob zusätzliche Prüfungen oder ein erheblicher Mehraufwand auf die Studierenden zukommen. Im Fall des integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium in Hessen lautet die beruhigende Antwort: Eine separate, zusätzliche Prüfung ist generell nicht vorgesehen. Stattdessen setzt das Konzept auf die Integration bereits vorhandener oder ohnehin zu erbringender Studienleistungen. Die Kernanforderung für den wissenschaftlichen Teil des LL.B. ist entweder die Anfertigung einer klassischen Bachelorarbeit oder die Erbringung einer gleichwertigen wissenschaftlichen Leistung. Wie bereits erwähnt, kann diese gleichwertige Leistung beispielsweise die wissenschaftliche Hausarbeit sein, die Du im Rahmen Deines Schwerpunktbereichsstudiums anfertigst (Quelle: Pressemitteilung Land Hessen; Uni Marburg).

Diese Regelung ist besonders vorteilhaft, da sie den zusätzlichen Arbeitsaufwand für Dich minimiert. Die wissenschaftliche Hausarbeit im Schwerpunkt ist ohnehin ein fester Bestandteil des Jurastudiums auf dem Weg zum Ersten Staatsexamen. Indem diese Arbeit nun auch für den LL.B. anerkannt werden kann, wird eine Doppelbelastung vermieden. Es ist jedoch denkbar, dass die Prüfungsordnungen der Universitäten spezifische Anforderungen an den Umfang, die Thematik oder die Betreuung dieser wissenschaftlichen Arbeit formulieren, wenn sie als Grundlage für den LL.B. dienen soll. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den jeweiligen Fachbereichen und Prüfungsämtern in Verbindung zu setzen, um die genauen Kriterien und Anmeldeverfahren für die Anrechnung der wissenschaftlichen Leistung für den Bachelorgrad zu klären. Die Intention des Gesetzgebers ist es, den LL.B. als einen „Auffangabschluss“ oder einen „Zwischenabschluss“ zu etablieren, der auf den bereits erbrachten Leistungen aufbaut und somit eine sinnvolle Ergänzung darstellt, ohne das Hauptziel – das Staatsexamen – aus den Augen zu verlieren oder den Studienverlauf unnötig zu komplizieren. Die Integration stellt sicher, dass der LL.B. kein Fremdkörper im System ist, sondern sich organisch in die bestehende Studienstruktur einfügt und den Studierenden einen echten Mehrwert bietet.

An welchen Universitäten in Hessen kann der LL.B. erlangt werden?

Die Entscheidung des Hessischen Landtags zur Einführung des integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium in Hessen hat weitreichende Bedeutung für alle juristischen Fakultäten im Bundesland. Mit dem Inkrafttreten des reformierten Juristenausbildungsgesetzes zum Wintersemester 2025/2026 werden die hessischen Universitäten, die einen Staatsexamensstudiengang in Rechtswissenschaften anbieten, diesen integrierten LL.B. in ihr Programm aufnehmen.

Konkret haben folgende Universitäten bereits ihre Pläne zur Umsetzung bekannt gegeben:

  • Justus-Liebig-Universität Gießen: Der Fachbereich Rechtswissenschaften der JLU Gießen hat die Einführung des integrierten Bachelor of Laws für Oktober 2025, also pünktlich zum Wintersemester 2025/26, angekündigt. Studierende in Gießen können sich also darauf einstellen, diese Option nutzen zu können (Quelle: Uni Gießen).

  • Philipps-Universität Marburg: Auch der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg wird den LL.B. zum Wintersemester 2025/26 in den Studiengang Rechtswissenschaft integrieren. Die Universität hat dies als positive Entwicklung für ihre Studierenden begrüßt und entsprechende Informationen bereitgestellt (Quelle: Uni Marburg).

Da das Gesetz landesweit für hessische Universitäten mit juristischen Fakultäten gilt, ist davon auszugehen, dass auch weitere Hochschulen entsprechende Anpassungen vornehmen werden. Dazu gehört insbesondere die Goethe-Universität Frankfurt am Main, als größte Universität Hessens mit einer traditionsreichen juristischen Fakultät. Ebenso ist es wahrscheinlich, dass die Universität Kassel, sollte sie zukünftig einen entsprechenden juristischen Studiengang anbieten oder bereits bestehende, verwandte Studiengänge anpassen, die Regelungen zum integrierten LL.B. umsetzen wird. Die offizielle Kommunikation des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst betont die flächendeckende Gültigkeit der Reform (Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst). Die genaue Ausgestaltung der Verleihung des LL.B., insbesondere hinsichtlich möglicher universitärer Zusatzvoraussetzungen, wird in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten festgelegt. Es ist daher unerlässlich, dass Du Dich als Studierende:r oder Studieninteressierte:r direkt auf den Webseiten der juristischen Fachbereiche der genannten Universitäten über die spezifischen Curricula, Antragsverfahren und Fristen informierst, sobald diese finalisiert und veröffentlicht sind.

Zusammenfassung: Der integrierte LL.B. in Hessen – Deine Chance

Die Einführung des integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Jurastudium in Hessen ist eine signifikante Weiterentwicklung der juristischen Ausbildung, die Dir als Studierende:r neue Möglichkeiten und mehr Flexibilität eröffnet. Hier sind die wichtigsten Punkte noch einmal für Dich zusammengefasst:

  • Ja, in Hessen wird ab dem 1. Oktober 2025 ein integrierter LL.B. im Jurastudium eingeführt. Diese Neuerung ist das Ergebnis einer Reform des Juristenausbildungsgesetzes und zielt darauf ab, die Attraktivität und internationale Anschlussfähigkeit des Jurastudiums in Hessen zu erhöhen.

  • Der LL.B. wird nicht automatisch verliehen. Du musst einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört der Nachweis aller Studienleistungen, die für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlich sind, sowie die Anfertigung einer Bachelorarbeit oder einer gleichwertigen wissenschaftlichen Leistung, wie beispielsweise der wissenschaftlichen Hausarbeit im Schwerpunktbereich.

  • Die Universitäten Gießen und Marburg haben die Einführung des integrierten LL.B. zum Wintersemester 2025/2026 bereits bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass auch andere hessische Universitäten mit juristischen Fakultäten, wie die Goethe-Universität Frankfurt am Main, diesem Beispiel folgen werden, da die Gesetzesänderung landesweit gilt.

  • Eine rückwirkende Anerkennung ist möglich. Studierende, die seit dem 1. Januar 2020 erstmals zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen wurden, können den LL.B. unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls beantragen. Dies ist eine wichtige Regelung für bereits fortgeschrittene Studierende.

  • Es ist keine zusätzliche, eigenständige Prüfung erforderlich. Der LL.B. baut auf den ohnehin zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Jurastudiums auf, insbesondere durch die Anrechnung der wissenschaftlichen Hausarbeit im Schwerpunktbereich oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Arbeit.

Diese Reform bietet Dir die Chance, bereits vor dem Ersten Staatsexamen einen international anerkannten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erlangen. Dies kann Dir nicht nur als „Fallback“-Option dienen, sondern auch Türen zu alternativen Karrierewegen im juristischen Umfeld oder zu Masterstudiengängen im In- und Ausland öffnen. Informiere Dich rechtzeitig bei Deiner Universität über die genauen Modalitäten und nutze diese neue Möglichkeit, um Deinen individuellen Karriereweg optimal zu gestalten.

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