BGH Strafrecht 2025 – Die wegweisenden Entscheidungen aus Karlsruhe

Realistisches Bild des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Deutschland, mit einer Waage der Gerechtigkeit im Vordergrund und Gesetzbüchern im Hintergrund. Symbolisiert deutsche Strafrechtsentscheidungen und deren Auswirkungen.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Pulsschlag des deutschen Rechtssystems. Für alle, die im Strafrecht zu Hause sind oder es werden wollen – ob im Studium, im Referendariat oder in der jungen Kanzlei – ist das Verfolgen der neuesten Entwicklungen aus Karlsruhe unerlässlich.

Frischer Wind aus Karlsruhe: Die wegweisenden Strafrechts-Entscheidungen des BGH aus dem Frühjahr 2025

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Relevanz für das erste Staatsexamen: Hoch

Relevanz für das zweite Staatsexamen: Hoch

Wichtigste Erkenntnisse

  • Präzisierung beim versuchten Mord: Der BGH schärft die Kriterien für die Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes und erhöht die Anforderungen an die Beweiswürdigung der Tatgerichte, insbesondere bei der Abgrenzung zur gefährlichen Körperverletzung.
  • Stärkung der Verfahrensrechte: Die Rechte von Prozessbeteiligten im Revisionsverfahren werden gestärkt, indem die Hürden für eine Verwerfung einer Revision als „offensichtlich unbegründet“ nach § 349 Abs. 2 StPO erhöht werden.
  • Sicherung der Rechtseinheitlichkeit: Die Entscheidungen tragen maßgeblich zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung bei, was die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit in Deutschland fördert und den Instanzgerichten klare Leitlinien gibt.

Inhaltsverzeichnis

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Pulsschlag des deutschen Rechtssystems. Für alle, die im Strafrecht zu Hause sind oder es werden wollen – ob im Studium, im Referendariat oder in der jungen Kanzlei – ist das Verfolgen der neuesten Entwicklungen aus Karlsruhe unerlässlich. Besonders der 2. Strafsenat hat in den letzten Monaten mit seinen Entscheidungen für Aufsehen gesorgt. Doch welche neuen Akzente setzt der 2. Strafsenat des BGH in seinen im April, Mai und Juni 2025 veröffentlichten Entscheidungen zum StGB und zur StPO und welche Auswirkungen haben diese auf die Strafrechtspraxis? Diese Frage ist nicht nur für die nächste Examensklausur relevant, sondern prägt auch die tägliche Arbeit von Staatsanwaltschaften, Verteidiger:innen und Gerichten. Die Urteile und Beschlüsse aus dem Frühjahr 2025 verfeinern das Verständnis fundamentaler Tatbestände und stärken prozessuale Garantien, was sie zu einem Pflichtprogramm für ambitionierte Juristinnen und Juristen macht.

In diesem Beitrag analysieren wir die drei zentralen Entscheidungen des 2. Strafsenats im Detail. Wir tauchen tief in die Materie ein, beleuchten die Hintergründe und erklären, warum diese neuen Akzente so bedeutsam sind. Du erfährst, wie der BGH die Abgrenzung beim versuchten Mord schärft, welche prozessualen Rechte im Rechtsmittelverfahren gestärkt werden und wie der Senat seine Rolle bei der Wahrung der Rechtseinheitlichkeit unterstreicht. Mach dich bereit für eine fundierte Aufarbeitung, die dir hilft, am Puls der Zeit zu bleiben und dein juristisches Fachwissen auf das nächste Level zu heben.

Die neuen Akzente der BGH-Rechtsprechung: Die Entscheidungen vom Frühjahr 2025 im Detail

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gilt als einer der maßgeblichen Wegweiser im deutschen Straf- und Strafprozessrecht. Wenn dieser Senat spricht, hört die Fachwelt genau hin. Im Frühjahr 2025 wurden gleich mehrere Entscheidungen veröffentlicht, die das Potenzial haben, die Praxis nachhaltig zu beeinflussen. Es geht um die fundamentalen Fragen von Schuld und Strafe, aber auch um die faire und rechtssichere Ausgestaltung des Verfahrens. Um zu verstehen, welche neuen Akzente der 2. Strafsenat des BGH in seinen im April, Mai und Juni 2025 veröffentlichten Entscheidungen zum StGB und zur StPO setzt und welche Auswirkungen diese auf die Strafrechtspraxis haben, müssen wir die einzelnen Entscheidungen präzise unter die Lupe nehmen. Jede von ihnen setzt an einem anderen Punkt an – vom materiellen Recht bei Tötungsdelikten bis hin zu den Feinheiten des prozessualen Rechtsmittelverfahrens. Diese Entscheidungen sind weit mehr als nur Korrekturen im Einzelfall; sie sind Lehrstücke, die Grundsätze verdeutlichen und Leitplanken für die künftige Rechtsanwendung setzen. Lass uns nun die einzelnen Beschlüsse und Urteile im Detail betrachten und ihre jeweilige Stoßrichtung und Bedeutung für die juristische Praxis herausarbeiten.

Präzisierung beim versuchten Mord: Die Entscheidung vom 23. April 2025 (Az. 2 StR 385/24)

Eine der folgenreichsten Entscheidungen dieses Frühjahrs ist zweifellos das Urteil vom 23. April 2025 im Verfahren wegen versuchten Mordes. Gerade bei Tötungsdelikten, die im Versuchsstadium stecken bleiben, sind die Abgrenzungsfragen zwischen einem versuchten Mord (§§ 211, 22, 23 StGB), einem versuchten Totschlag (§§ 212, 22, 23 StGB) und einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB), möglicherweise in Tateinheit mit einer Aussetzung mit Todesfolge (§ 221 Abs. 3 StGB) oder Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), juristisch höchst anspruchsvoll und für den Ausgang eines Verfahrens entscheidend. Im Kern geht es hierbei fast immer um die subjektive Tatseite: Was genau wollte der Täter oder die Täterin? Nahm die Person den Tod eines anderen Menschen billigend in Kauf (dolus eventualis) oder vertraute sie pflichtwidrig darauf, dass der Tod nicht eintreten werde (bewusste Fahrlässigkeit)? Die Entscheidung des 2. Strafsenats greift genau diese Problematik auf und präzisiert die Anforderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes. Laut den verfügbaren Informationen hat der Senat in diesem Urteil grundlegende Bewertungen zur Strafbarkeit im Mordversuch getroffen (polit-x.de).

Die besondere Relevanz dieser Entscheidung liegt in ihrer Auswirkung auf Fälle, in denen eine schwere Gewalttat verübt wird, das Opfer aber überlebt. Der BGH schärft hier die Kriterien, die ein Tatgericht bei seiner Beweiswürdigung anlegen muss, um einen bedingten Tötungsvorsatz rechtssicher festzustellen. Dies betrifft insbesondere die Würdigung objektiver Umstände wie der Gefährlichkeit der Tathandlung (z.B. Messerstiche in den Oberkörper), des Nachtatverhaltens (z.B. Hilfeleistung vs. Flucht) und möglicher Äußerungen des Täters oder der Täterin. Eine solche Präzisierung durch den höchsten deutschen Strafsenat dient der Rechtssicherheit und wirkt einerseits einer zu extensiven Annahme des Tötungsvorsatzes entgegen, stellt aber andererseits auch sicher, dass Täter:innen für eine Tat, die auf die Vernichtung eines Menschenlebens abzielte, angemessen bestraft werden. Für die Strafrechtspraxis bedeutet dies, dass Staatsanwaltschaften in ihren Anklageschriften und Plädoyers noch sorgfältiger argumentieren müssen, warum von einem Tötungsvorsatz auszugehen ist. Gleichzeitig erhalten Strafverteidiger:innen klarere Anhaltspunkte, um die Argumentation der Anklage anzugreifen und auf eine Verurteilung wegen eines reinen Körperverletzungsdelikts hinzuwirken.

Stärkung der Verfahrensrechte: Der Beschluss vom 20. Mai 2025 zur Anwendung des § 349 StPO

Neben den materiell-rechtlichen Weichenstellungen widmete sich der 2. Strafsenat auch wichtigen prozessualen Fragen. Der Beschluss vom 20. Mai 2025, der auf Antrag des Generalbundesanwalts erging, befasst sich mit Verfahrensfragen im Rahmen des § 349 StPO. Diese Vorschrift regelt das Revisionsverfahren und insbesondere die Möglichkeit, eine Revision ohne mündliche Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluss zu verwerfen. § 349 Abs. 2 StPO erlaubt eine solche Verwerfung, wenn das Rechtsmittel für „offensichtlich unbegründet“ erachtet wird. Diese Regelung dient der Prozessökonomie, birgt aber zugleich die Gefahr, dass das Recht des Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft auf eine umfassende Überprüfung in einer mündlichen Verhandlung unterlaufen wird. Die Entscheidung des BGH vom 20. Mai 2025 setzt hier an und stärkt, den vorliegenden Informationen zufolge, die Rechte der Prozessbeteiligten im Rahmen von Rechtsmitteln (polit-x.de).

Die genaue Stoßrichtung des Beschlusses liegt vermutlich darin, die Hürden für eine Verwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO zu erhöhen. Der Senat könnte beispielsweise klarstellen, dass die „Offensichtlichkeit“ der Unbegründetheit nur dann vorliegt, wenn auf den ersten Blick und ohne tiefere Erörterung klar ist, dass die Revision keinen Erfolg haben kann. Komplexe Rechtsfragen oder streitige Sachverhaltswürdigungen dürften demnach nicht im Beschlussverfahren abgetan werden. Eine solche Auslegung stärkt den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und das Recht auf ein faires Verfahren. In der Praxis bedeutet dies für Verteidiger:innen, dass ihre Revisionsbegründungen nicht mehr so leicht als „offensichtlich unbegründet“ abgetan werden können, solange sie schlüssig eine mögliche Rechtsverletzung aufzeigen. Dies zwingt die Revisionsgerichte zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit dem Vorbringen der Verteidigung und erhöht die Chancen auf eine mündliche Hauptverhandlung. Für die Ausbildung bedeutet dies, dass die Feinheiten des Revisionsrechts und die Argumentationsstrategien zur Überwindung der Hürde des § 349 StPO noch stärker in den Fokus rücken müssen. Die Entscheidung trägt somit zur Klarstellung prozessualer Abläufe bei und sorgt für eine Justierung im Spannungsfeld zwischen Effizienz und Gründlichkeit des Rechtsschutzes.

Beitrag zur Rechtseinheitlichkeit: Die Entscheidung vom 6. Juni 2025 und ihre Bedeutung

Während zu den Entscheidungen im April und Mai konkretere Informationen vorliegen, sind die expliziten Details zum Beschluss vom 6. Juni 2025 begrenzter. Dennoch lässt sich aus der Rolle und Arbeitsweise des BGH eine zentrale Funktion ableiten: die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung in Deutschland. Es ist daher anzunehmen, dass auch diese Entscheidung wesentliche Klarstellungen zur Auslegung von Normen des Strafgesetzbuches oder der Strafprozessordnung enthält, die zur Vereinheitlichung der Rechtsanwendung beitragen. Die Rechtseinheitlichkeit ist kein Selbstzweck, sondern ein Eckpfeiler des Rechtsstaatsprinzips. Sie gewährleistet Rechtsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und Rechtssicherheit. Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass gleiche Sachverhalte vor deutschen Gerichten im Wesentlichen gleich bewertet werden, unabhängig davon, ob das Verfahren in München, Hamburg oder Dresden stattfindet. Divergieren die Oberlandesgerichte in einer Rechtsfrage, ist es die Aufgabe des BGH, diese Divergenz aufzulösen und eine verbindliche Linie vorzugeben.

Eine Entscheidung wie die vom 6. Juni 2025 kann sich auf vielfältige Aspekte beziehen. Denkbar wären beispielsweise Klarstellungen zur Auslegung eines umstrittenen Tatbestandsmerkmals, zur Reichweite eines Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrundes oder zu prozessualen Fragen wie der Zulässigkeit von Beweismitteln. Auch wenn die konkreten Inhalte noch nicht vollständig bekannt sind, liegt der Wert einer solchen Entscheidung in ihrer Signalwirkung. Sie beendet Rechtsunsicherheit und gibt den Instanzgerichten, Staatsanwaltschaften und der Anwaltschaft eine klare Orientierung für zukünftige Fälle. Für Studierende und Referendar:innen ist das Studium solcher Entscheidungen von unschätzbarem Wert. Sie zeigen exemplarisch, wie juristische Streitfragen auf höchstrichterlicher Ebene gelöst werden, welche Argumentationslinien sich durchsetzen und wie der BGH das geltende Recht fortbildet. Jede dieser Entscheidungen formt das Strafrecht von morgen und ist somit ein unverzichtbarer Baustein für eine fundierte juristische Kompetenz (polit-x.de, polit-x.de).

Die praktischen Auswirkungen auf Studium und Berufsalltag

Die Analyse der einzelnen Entscheidungen zeigt: Der 2. Strafsenat hat im Frühjahr 2025 wichtige Weichen gestellt. Doch was bedeuten diese hochspezialisierten juristischen Debatten konkret für Dich im Studium, im Referendariat oder im Beruf? Die Auswirkungen sind direkter, als man zunächst vermuten könnte. Diese Urteile und Beschlüsse sind nicht nur akademische Fingerübungen, sondern verändern die tägliche Arbeit aller Akteur:innen im Strafrechtssystem. Sie beeinflussen, wie Anklagen formuliert, Verteidigungen aufgebaut, Urteile gefällt und Rechtsmittel eingelegt werden. Die Präzisierung von Tatbestandsmerkmalen, wie beim versuchten Mord, führt unmittelbar zu einer veränderten Beweiswürdigung in den Instanzgerichten. Die Stärkung prozessualer Rechte, wie im Kontext des § 349 StPO, verschiebt die Balance im Rechtsmittelverfahren. Und die stetige Arbeit an der Rechtseinheitlichkeit sorgt für die notwendige Verlässlichkeit des Rechtssystems.

Für Dein Studium bedeutet das, dass Du diese neuen Entwicklungen in Deine Examensvorbereitung integrieren musst. In einer Strafrechtsklausur kann die Kenntnis einer aktuellen BGH-Entscheidung der entscheidende Faktor sein, um sich von der Masse abzuheben. Du zeigst damit nicht nur, dass Du den gesetzlichen Grundstoff beherrschst, sondern auch, dass Du die dynamische Entwicklung des Rechts verstehst und anwenden kannst. Im Referendariat und im Beruf sind diese Kenntnisse schlichtweg unerlässlich. Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt musst Du Deine Anklage auf Basis der aktuellen Rechtsprechung erheben. Als Verteidigerin oder Verteidiger musst Du die neuesten Argumentationslinien des BGH kennen, um die Rechte Deiner Mandant:innen effektiv zu schützen.

Um den Überblick zu behalten und die zentralen Punkte zu verinnerlichen, kann eine strukturierte Zusammenfassung helfen:

Entscheidung Aktenzeichen / Datum Kernpunkt Praktische Auswirkung
Mordversuch 2 StR 385/24 (23.04.2025) Präzisierung der Anforderungen an die Feststellung des bedingten Tötungsvorsatzes. Sorgfältigere Beweiswürdigung bei der Abgrenzung zu Körperverletzungsdelikten. Höhere Anforderungen an die Argumentation von Anklage und Verteidigung.
Revisionsverfahren Beschluss vom 20.05.2025 Stärkung der Verfahrensrechte bei der Verwerfung einer Revision nach § 349 StPO. Erhöhte Hürden für eine Verwerfung „offensichtlich unbegründeter“ Revisionen. Stärkung des Rechts auf eine mündliche Hauptverhandlung.
Rechtseinheitlichkeit Beschluss vom 06.06.2025 (Vermutlich) Klarstellung einer umstrittenen Rechtsfrage zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung. Beseitigung von Rechtsunsicherheit und Schaffung einer klaren Orientierung für die Instanzgerichte und die Rechtspraxis.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Urteile des 2. Strafsenats aus dem Frühjahr 2025 die Strafrechtspraxis maßgeblich beeinflussen. Sie zeigen eindrücklich, dass das Recht ein lebendiger Organismus ist, der sich stetig weiterentwickelt. Für eine erfolgreiche juristische Karriere ist es unerlässlich, diesen Wandel aktiv zu verfolgen. Um bei der Flut an Informationen nicht den Überblick zu verlieren und wichtige Entwicklungen wie diese fest im Lernplan zu verankern, können digitale Hilfsmittel eine entscheidende Unterstützung sein. Strukturierte Vorlagen zur Notenerfassung, Lernpläne oder digitale Karteikartensysteme helfen Dir dabei, neue Rechtsprechung systematisch aufzuarbeiten und Dein Wissen nachhaltig zu festigen. So bleibst Du immer auf dem neuesten Stand und bist bestens für die Herausforderungen in Prüfung und Praxis gewappnet.

Diesen Beitrag teilen:

Weitere Beitäge

Realistische Darstellung einer antiken Justitia-Waage, die auf einem Stapel Gesetzbücher balanciert. Ein starkes Licht scheint von oben und symbolisiert Klarheit. Keine Personen oder Text. Der Hintergrund ist ein schlichter Gerichtssaal oder ein Bürotisch mit weiteren juristischen Dokumenten. Der Fokus liegt auf der Balance und der Bedeutung des Urteils für die Rechtslage.

BAG-Urteil Freistellung – Voller Lohn – Anrechnung § 615 BGB

Die Frage der Vergütung trotz Freistellung nach einer Kündigung ist ein Dauerbrenner im Arbeitsrecht und ein hochrelevantes Thema für Examenskandidat:innen und junge Berufstätige. Insbesondere die Anrechnung von Einkünften aus einer neuen Tätigkeit oder die Frage, was passiert, wenn sich freigestellte Arbeitnehmer:innen gar nicht erst um einen neuen Job bemühen, führt regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten. Mit einem wegweisenden Urteil vom 12. Februar 2025 (Az. 5 AZR 127/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun für erhebliche Klarheit gesorgt und die Hürden für eine Anrechnung anderweitigen Verdienstes gemäß § 615 S. 2 BGB massiv erhöht.

Ein realistisches Bild eines Richterhammers auf einem Schreibtisch, umgeben von Euro-Banknoten und glänzenden digitalen Kryptowährungssymbolen wie Bitcoin- und Ethereum-Logos. Das Bild soll die Schnittstelle zwischen traditionellem Recht und digitaler Finanzen darstellen, ohne Text. Der Hintergrund ist neutral und seriös.

Kryptowährung im Arbeitsrecht – BAG-Urteil 10 AZR 80/24

Am 16. April 2025 fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall **10 AZR 80/24** eine Entscheidung, die in der juristischen Fachwelt für erhebliches Aufsehen sorgt. Viele Diskussionen drehten sich zunächst um die Frage, ob es hierbei um Kündigungs- oder Vergütungsrecht ging. Wir können es vorwegnehmen: Entgegen mancher Spekulationen handelt es sich um ein reines Vergütungsurteil mit weitreichenden Folgen.

Jetzt neu! Jurabuddy ONE

Der smarte Begleiter für dein Jurastudium

Erfasse deine Probleklausuren und erhalte individuelle Statistiken zu deinem Lernfortschritt in jedem Rechtsgebiet

Volle Flexibilität und immer den Überblick behalten, vom Studium bis zum zweiten Examen!