Namensrechtsreform – Erbrechtliche Auswirkungen für Juristen
Die deutsche Rechtslandschaft ist ständig in Bewegung, und eine besonders praxisrelevante Änderung steht im Namensrecht bevor. Die geplante Reform des Namensrechts, insbesondere der §§ 1354, 1355 BGB-Entwurf (BGB-E), zielt auf eine umfassende Modernisierung ab und wird weitreichende Konsequenzen haben – nicht nur für das Familienrecht, sondern auch für das Erbrecht.