Bilanzrecht – HGB Schwellenwerte: Änderungen für Unternehmen

Realistische Darstellung von Dokumenten und Gesetzbüchern mit einem Diagramm, das steigende Zahlen oder Schwellenwerte symbolisiert. Im Hintergrund ist eine Waage zu sehen, die eine finanzielle Ausgewogenheit darstellt. Die Farbgebung ist seriös und professionell, mit einem Fokus auf Blau- und Grautönen.
Das Handelsrecht ist, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, stetigem Wandel unterworfen, um auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren zu können. Eine besonders praxisrelevante Neuerung betrifft das Bilanzrecht: Mit dem Update der monetären Schwellenwerte in den §§ 267, 267a und 293 HGB hat der deutsche Gesetzgeber auf die Inflation der letzten Jahre reagiert und die Vorgaben zur Einteilung von Unternehmen in Größenklassen grundlegend modernisiert.

Update im Bilanzrecht: Wie die neuen monetären Schwellenwerte in §§ 267, 267a, 293 HGB die Rechnungslegung verändern

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Wichtigste Erkenntnisse

  • Inflationsbedingte Anpassung: Die Schwellenwerte in den §§ 267, 267a und 293 HGB wurden um rund 25 % angehoben, um die Inflation seit 2013 auszugleichen und eine realitätsgetreue Einstufung von Unternehmen zu gewährleisten.
  • Entlastung für KMU: Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vermeiden durch die neuen Grenzwerte das „Hineinwachsen“ in eine höhere Größenklasse. Dies befreit sie von aufwendigeren Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten.
  • Konkrete Erleichterungen: Zu den Vorteilen zählen der Verzicht auf den Lagebericht, die Befreiung von der Abschlussprüfung für kleine Kapitalgesellschaften und reduzierte Offenlegungspflichten im Bundesanzeiger.
  • Rückwirkende Anwendung möglich: Obwohl die Neuregelung für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend ist, können Unternehmen sie optional bereits für das Geschäftsjahr 2023 anwenden und so frühzeitig profitieren.

Inhaltsverzeichnis

Das Handelsrecht ist, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, stetigem Wandel unterworfen, um auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren zu können. Eine besonders praxisrelevante Neuerung betrifft das Bilanzrecht: Mit dem Update der monetären Schwellenwerte in den §§ 267, 267a und 293 HGB hat der deutsche Gesetzgeber auf die Inflation der letzten Jahre reagiert und die Vorgaben zur Einteilung von Unternehmen in Größenklassen grundlegend modernisiert. Diese Anpassung, die auf einer EU-Richtlinie basiert, hat weitreichende Konsequenzen für die Rechnungslegungspflichten tausender Unternehmen in Deutschland. Für dich als angehende:n Jurist:in oder Berufseinsteiger:in im Bereich des Gesellschafts- oder Steuerrechts ist es unerlässlich, diese Änderungen zu verstehen. Sie beeinflussen nicht nur die tägliche Arbeit in der Beratung, sondern sind auch essenziell für das Verständnis der bilanziellen Gesundheit und der regulatorischen Last von Unternehmen. In diesem Beitrag schlüsseln wir detailliert auf, was sich konkret geändert hat, welche Unternehmen davon profitieren und welche rechtlichen Hintergründe du kennen musst.

Update im Bilanzrecht: Wie verändern die neuen monetären Schwellenwerte in §§ 267, 267a, 293 HGB die Rechnungslegung für Unternehmen?

Die im Jahr 2024 in Kraft getretene Anhebung der monetären Schwellenwerte in den zentralen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 267, 267a, 293 HGB) stellt eine direkte Reaktion auf die signifikante Inflationsentwicklung seit der letzten Anpassung im Jahr 2013, die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) 2015 implementiert wurde, dar. Die Europäische Union hat mit der delegierten Richtlinie 2023/2775 den rechtlichen Rahmen für diese Anpassung geschaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken und eine übermäßige regulatorische Belastung zu vermeiden. Das primäre Ziel der Reform ist es, eine inflationsneutrale und somit fairere Klassifizierung der Unternehmensgrößen zu gewährleisten. Ohne eine solche Anpassung wären zahlreiche Unternehmen allein aufgrund preisbedingter Steigerungen ihrer Bilanzsummen und Umsatzerlöse in eine höhere Größenklasse „hineingewachsen“. Dies hätte automatisch zur Folge gehabt, dass sie umfangreicheren und kostenintensiveren Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterworfen worden wären, ohne dass sich ihre tatsächliche wirtschaftliche Größe oder Komplexität geändert hätte. Diese „schleichende Verschärfung“ der gesetzlichen Anforderungen wird durch die Neuregelung effektiv verhindert. Die Anpassung sorgt somit für eine zeitgemäße Abbildung der wirtschaftlichen Realität und stellt sicher, dass die mit den jeweiligen Größenklassen verbundenen Pflichten verhältnismäßig bleiben. Weitere Informationen zu den Hintergründen und Zielen der Reform finden sich unter anderem beim Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) sowie in Fachbeiträgen von Haufe.

Die neuen Schwellenwerte im Detail: Ein Blick auf die Zahlen

Die Kernänderung der Reform besteht in einer pauschalen Anhebung der monetären Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse um rund 25 %. Die dritte maßgebliche Kennzahl, die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen, blieb von der Anpassung unberührt. Diese neuen Werte sind entscheidend für die Einordnung von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften in die Kategorien Kleinst-, Klein-, mittelgroße und große Unternehmen. Die Regelung findet erstmals Anwendung auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie die dazugehörigen Lageberichte für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Durch ein eingeräumtes Wahlrecht können Unternehmen die neuen, vorteilhafteren Schwellenwerte jedoch bereits für Geschäftsjahre anwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 enden, was eine frühzeitige Entlastung ermöglicht.

Um die neuen Größenklassen klar zu veranschaulichen, hier eine Übersicht der angepassten Schwellenwerte gemäß §§ 267 und 267a HGB:

Größenklasse Bilanzsumme (nach Abzug eines Fehlbetrags) Umsatzerlöse (in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag) Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen
Kleinstunternehmen (§ 267a HGB) bis 450.000 € (alt: 350.000 €) bis 900.000 € (alt: 700.000 €) ≤ 10
Kleine Unternehmen (§ 267 HGB) bis 7.500.000 € (alt: 6.000.000 €) bis 15.000.000 € (alt: 12.000.000 €) ≤ 50
Mittelgroße Unternehmen (§ 267 HGB) bis 25.000.000 € (alt: 20.000.000 €) bis 50.000.000 € (alt: 40.000.000 €) ≤ 250
Große Unternehmen (§ 267 HGB) > 25.000.000 € > 50.000.000 € > 250

Für die Zuordnung zu einer Größenklasse müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei genannten Merkmale über- bzw. unterschritten werden. Diese Regelung sorgt für Stabilität und verhindert, dass einmalige Ausschläge sofort zu einer Umklassifizierung führen. Eine detaillierte Aufschlüsselung und weitere Anwendungsdetails stellen renommierte Quellen wie Grant Thornton und Haufe zur Verfügung. Auch die Schwellenwerte für die Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach § 293 HGB wurden analog angehoben, was die Entlastungswirkung auf ganze Unternehmensgruppen ausweitet.

Konkrete Auswirkungen auf die Rechnungslegungspraxis

Die Anhebung der Schwellenwerte hat weitreichende und überwiegend positive Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis, insbesondere für den deutschen Mittelstand. Der offensichtlichste Effekt ist, dass zahlreiche Unternehmen nun in einer niedrigeren Größenklasse verbleiben oder sogar in eine solche „absteigen“ können. Dadurch werden sie von aufwendigeren und kostenintensiveren Pflichten befreit, die für größere Unternehmen gelten. Ohne diese Anpassung hätte die Inflation allein dazu geführt, dass viele gesunde, aber nicht exponentiell gewachsene Unternehmen in die nächsthöhere Kategorie gerutscht wären und sich plötzlich mit einem erheblich größeren bürokratischen Aufwand konfrontiert gesehen hätten.

Die konkreten Erleichterungen sind je nach Größenklasse gestaffelt und signifikant:

  • Erleichterungen im Jahresabschluss: Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Vereinfachungen. Sie müssen beispielsweise nur eine verkürzte Bilanz aufstellen und können auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten, sofern bestimmte Angaben im Anhang gemacht werden. Auch die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist vereinfacht.
  • Befreiung von der Prüfungspflicht: Eine der wichtigsten Konsequenzen für kleine Kapitalgesellschaften ist die Befreiung von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch eine:n Wirtschaftsprüfer:in. Dies führt zu einer erheblichen Kostenersparnis und reduziert den administrativen Aufwand beträchtlich.
  • Reduzierte Offenlegungspflichten: Während große Unternehmen ihre Jahresabschlüsse vollständig im Bundesanzeiger publizieren müssen, gelten für kleinere Gesellschaften abgestufte Erleichterungen. Kleine Kapitalgesellschaften müssen lediglich ihre Bilanz und den Anhang einreichen, nicht aber die Gewinn- und Verlustrechnung. Kleinstunternehmen müssen ihre Bilanz sogar nur hinterlegen.
  • Auswirkungen auf die Konzernrechnungslegung: Die Anpassung der Schwellenwerte in § 293 HGB ist ebenfalls von großer Bedeutung. Mutterunternehmen werden von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts befreit, wenn die Unternehmensgruppe bestimmte (nun ebenfalls angehobene) Grenzwerte nicht überschreitet. Dies entlastet vor allem mittelständische Unternehmensgruppen, die andernfalls einen komplexen und ressourcenintensiven Konsolidierungsprozess durchführen müssten. Die neuen Werte sorgen dafür, dass mehr Gruppen unter diese Befreiungsregelung fallen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Reform eine spürbare Entlastung für Tausende von Unternehmen bedeutet. Der reduzierte bürokratische Aufwand setzt Kapazitäten frei, die stattdessen in Innovation und Wachstum investiert werden können. Detaillierte Analysen der Erleichterungen finden sich in Publikationen von Fachexpert:innen.

Gesetzlicher Hintergrund und die Umsetzung in deutsches Recht

Die Anpassung der Schwellenwerte ist kein rein nationaler Alleingang, sondern wurzelt im europäischen Recht. Die EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) sieht vor, dass die in ihr festgelegten monetären Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, überprüft und bei Bedarf an die Inflationsentwicklung angepasst werden. Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass die Ziele der Richtlinie – insbesondere die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für KMU nach dem Grundsatz „Think Small First“ – langfristig erhalten bleiben. Angesichts der hohen Inflationsraten in den vergangenen Jahren wurde eine solche Anpassung dringend notwendig. Die Europäische Kommission hat daraufhin die delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 erlassen, welche die Mitgliedstaaten zur Anhebung der Schwellenwerte um circa 25 % verpflichtet.

Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte in bemerkenswert kurzer Zeit. Der Gesetzgeber nutzte das „Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“, um die notwendigen Anpassungen im Handelsgesetzbuch (HGB) vorzunehmen. Dieses Gesetz wurde am 16. April 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat somit in Kraft. Ein besonders praxisrelevanter Aspekt der deutschen Umsetzung ist die großzügige Regelung zur erstmaligen Anwendung. Während die neuen Schwellenwerte verpflichtend für Geschäftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, wurde den Unternehmen ein Wahlrecht eingeräumt. Sie können die höheren Grenzwerte optional bereits für Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre anwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 begonnen haben. Dies ermöglicht es vielen Unternehmen, rückwirkend von den Erleichterungen zu profitieren und beispielsweise auf eine andernfalls notwendige Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 zu verzichten. Diese schnelle und flexible Umsetzung unterstreicht den politischen Willen, die deutsche Wirtschaft zügig zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Hintergründe dieses Gesetzgebungsprozesses werden vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ausführlich dokumentiert, das den Prozess eng begleitet hat.

Fazit und Ausblick: Was die Reform für die Praxis bedeutet

Die Anhebung der monetären Schwellenwerte in den §§ 267, 267a und 293 HGB ist mehr als nur eine technische Anpassung von Zahlenwerten; sie ist eine fundamentale und notwendige Modernisierung des deutschen Bilanzrechts. Die Reform sorgt für eine dringend benötigte Inflationsbereinigung und stellt sicher, dass die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen deren tatsächlicher wirtschaftlicher Größe und Komplexität entsprechen. Der zentrale Erfolg dieser Gesetzesänderung liegt in der Verhinderung einer „schleichenden“ Verschärfung der Rechnungslegungspflichten, die viele kleine und mittlere Unternehmen allein aufgrund makroökonomischer Entwicklungen getroffen hätte. Für die Praxis bedeutet dies eine spürbare Entlastung: Weniger Bürokratie, geringere Kosten für Abschlussprüfung und Offenlegung sowie freigesetzte unternehmerische Ressourcen. Insbesondere für den Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, ist dies ein wichtiges Signal.

Für dich als Jurastudierende:r oder junge:r Jurist:in verdeutlicht diese Reform mehrere wichtige Aspekte. Erstens zeigt sie die enge Verzahnung von nationalem und europäischem Recht und wie EU-Vorgaben die deutsche Rechtslandschaft direkt prägen. Zweitens unterstreicht sie die Dynamik des Handels- und Gesellschaftsrechts, das sich kontinuierlich an ökonomische Realitäten anpassen muss. Das Verständnis dieser Zusammenhänge ist für eine kompetente Beratung unerlässlich. Die neuen Regelungen werden die Arbeit in Kanzleien und Unternehmen nachhaltig beeinflussen, sei es bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, bei M&A-Transaktionen oder in der laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung. Die Anpassung der Schwellenwerte ist somit ein klares Bekenntnis zu einem modernen, verhältnismäßigen und mittelstandsfreundlichen Bilanzrecht, das den Gleichlauf mit der europäischen Regulierung sicherstellt und die Weichen für eine faire und zeitgemäße Rechnungslegung stellt. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Modernisierungen, etwa im Bereich der digitalen Berichterstattung, in den kommenden Jahren folgen werden.

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Bilanzrecht – HGB Schwellenwerte: Änderungen für Unternehmen

Das Handelsrecht ist, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, stetigem Wandel unterworfen, um auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren zu können. Eine besonders praxisrelevante Neuerung betrifft das Bilanzrecht: Mit dem Update der monetären Schwellenwerte in den §§ 267, 267a und 293 HGB hat der deutsche Gesetzgeber auf die Inflation der letzten Jahre reagiert und die Vorgaben zur Einteilung von Unternehmen in Größenklassen grundlegend modernisiert.

Realistisches Bild, das eine Waage darstellt, auf der alte und neue Gesetzesschwellenwerte für Unternehmen abgewogen werden, symbolisierend reduzierte Bürokratie und erhöhte finanzielle Freiheit für Kleinunternehmen. Im Hintergrund sind subtil Symbole für Recht und Wirtschaft (z.B. Paragraphenzeichen oder Geschäftsdokumente) zu erkennen, jedoch ohne lesbaren Text. Stil: realistisch, professionelle Beleuchtung.

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