HGB Reform 2024 – Was Jurist:innen jetzt wissen müssen

Die Welt des Handels- und Gesellschaftsrechts ist ständig in Bewegung, und als angehende:r oder junge:r Jurist:in ist es entscheidend, stets auf dem Laufenden zu bleiben. Eine besonders relevante Neuerung ist die HGB-Reform 2024 und die damit verbundene Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen. Diese Änderung, die signifikante Auswirkungen auf die Rechnungslegungspflichten von Kapitalgesellschaften hat, ist seit dem 17. April 2024 in Kraft und setzt europäische Vorgaben in nationales Recht um.

HGB-Reform 2024: Welche Auswirkungen hat die Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen auf die Rechnungslegungspflichten von Kapitalgesellschaften?

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Wichtigste Erkenntnisse

  • Die HGB-Reform 2024 hebt die monetären Schwellenwerte (Bilanzsumme, Umsatzerlöse) für Unternehmensgrößenklassen gemäß §§ 267, 267a HGB um ca. 25% an, um Inflationseffekte auszugleichen (Umsetzung EU-Richtlinie).
  • Die neuen Werte gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2024, können aber freiwillig bereits für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2023 angewendet werden.
  • Unternehmen können durch die höheren Grenzwerte in eine niedrigere Größenklasse fallen (z.B. von mittelgroß zu klein), was zu signifikanten Erleichterungen führt.
  • Erleichterungen umfassen einen reduzierten Umfang des Jahresabschlusses, weniger Anhangangaben, den Wegfall des Lageberichts (für Kleinst-/kleine Gesellschaften) und den potenziellen Wegfall der Prüfungspflicht (für kleine Gesellschaften).
  • Die Schwellenwerte für die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl bleiben unverändert, und die Zwei-Jahres-Regel für den Wechsel der Größenklasse gilt weiterhin.

Inhaltsverzeichnis

Die Welt des Handels- und Gesellschaftsrechts ist ständig in Bewegung, und als angehende:r oder junge:r Jurist:in ist es entscheidend, stets auf dem Laufenden zu bleiben. Eine besonders relevante Neuerung ist die HGB-Reform 2024 und die damit verbundene Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen. Diese Änderung, die signifikante Auswirkungen auf die Rechnungslegungspflichten von Kapitalgesellschaften hat, ist seit dem 17. April 2024 in Kraft und setzt europäische Vorgaben in nationales Recht um. Sie betrifft potenziell eine Vielzahl von Unternehmen in Deutschland und kann zu spürbaren Erleichterungen bei der Bilanzerstellung, Offenlegung und Prüfung führen. Für dich bedeutet das: Ein neues Regelwerk, das du kennen musst, um Mandant:innen kompetent beraten zu können oder die Finanzberichterstattung deines zukünftigen Arbeitgebers richtig einzuordnen. In diesem Beitrag tauchen wir tief in die Details dieser Reform ein, beleuchten die Hintergründe, die neuen Regelungen und analysieren die konkreten Folgen für die Praxis der Rechnungslegung.

HGB-Reform 2024: Überblick und Hintergrund der Anhebung der Schwellenwerte

Im Zentrum der aktuellen Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) steht die HGB-Reform 2024, insbesondere die Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen. Diese Anpassung wurde durch das „Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ vollzogen, welches am 17. April 2024 offiziell in Kraft getreten ist (NWB Experten-Blog). Der Kern dieser Reform ist die Anpassung der monetären Schwellenwerte – also der Bilanzsummen und Umsatzerlöse –, die darüber entscheiden, ob eine Kapitalgesellschaft oder eine ihr gleichgestellte Personengesellschaft als Kleinst-, kleine, mittelgroße oder große Gesellschaft im Sinne des HGB gilt. Diese Anpassung war notwendig, um die Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 der Europäischen Kommission in deutsches Recht umzusetzen. Die EU-Richtlinie sah eine Erhöhung dieser Schwellenwerte um rund 25 % vor, primär als Reaktion auf die Inflationseffekte der letzten Jahre (DRSC, Deloitte). Ohne diese Anpassung wären viele Unternehmen allein aufgrund inflationsbedingter Steigerungen ihrer Bilanzsummen und Umsätze in eine höhere Größenklasse gerutscht, was automatisch umfangreichere und kostspieligere Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten nach sich gezogen hätte. Die Reform zielt also darauf ab, diesen „kalten Progressionseffekt“ im Handelsbilanzrecht zu vermeiden und insbesondere mittelständische Unternehmen sowie Start-ups von übermäßigen bürokratischen Belastungen zu befreien. Die neuen, höheren Schwellenwerte gelten verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Es besteht jedoch eine wichtige Übergangsregelung: Unternehmen können sich entscheiden, die neuen Werte bereits freiwillig für Jahres- und Konzernabschlüsse anzuwenden, die sich auf Geschäftsjahre beziehen, die nach dem 31. Dezember 2022 begonnen haben (DRSC). Diese Wahlmöglichkeit gibt Unternehmen Flexibilität und erlaubt es jenen, die durch die neuen Grenzen in eine niedrigere Kategorie fallen, potenziell schon früher von den damit verbundenen Erleichterungen zu profitieren. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist somit nicht nur eine technische Anpassung, sondern verfolgt das klare politische Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken, indem administrative Hürden abgebaut und die Regelungen an die veränderten wirtschaftlichen Realitäten angepasst werden.

Die neuen Schwellenwerte und die Einteilung der Unternehmensgrößenklassen im Detail

Das Handelsgesetzbuch (HGB) klassifiziert Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personengesellschaften (wie die GmbH & Co. KG) gemäß §§ 267, 267a HGB in vier verschiedene Größenklassen. Diese Einteilung ist fundamental, da sie maßgeblich den Umfang der Rechnungslegungs-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten bestimmt. Die vier Klassen sind:

  1. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)
  2. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)
  3. Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB)
  4. Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB)

Die Zuordnung zu einer dieser Klassen erfolgt anhand von drei quantitativen Kriterien, die am Bilanzstichtag bzw. für das abgelaufene Geschäftsjahr ermittelt werden:

  • Bilanzsumme: Der Gesamtwert der Aktiva in der Bilanz.
  • Umsatzerlöse: Die Erlöse aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag.
  • Durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl: Die im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer:innen des Unternehmens.

Die HGB-Reform 2024 hat nun die monetären Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse um circa 25 % angehoben, wie es die EU-Richtlinie 2023/2775 vorgab (DRSC). Die Schwellenwerte für die durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl blieben hingegen unverändert. Die genauen neuen Euro-Beträge sind im angepassten § 267 HGB bzw. § 267a HGB nachzulesen. Eine Gesellschaft wird einer bestimmten Größenklasse zugeordnet, wenn sie mindestens zwei der drei genannten Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreitet (für Kleinst-, kleine und mittelgroße Gesellschaften) bzw. überschreitet (für große Gesellschaften). Dieses „Zwei-Jahres-Prinzip“ soll verhindern, dass Unternehmen aufgrund kurzfristiger Schwankungen ständig ihre Größenklasse wechseln müssen (Deloitte). Eine Hochstufung in eine höhere Klasse oder eine Herabstufung in eine niedrigere Klasse erfolgt also nur dann, wenn die entsprechenden Grenzen für zwei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über- bzw. unterschritten werden. Für neu gegründete Unternehmen gelten die Schwellenwerte bereits am ersten Abschlussstichtag nach ihrer Gründung. Die Anhebung der monetären Schwellenwerte bedeutet konkret, dass nun mehr Unternehmen unter die Definitionen für Kleinst-, kleine oder mittelgroße Kapitalgesellschaften fallen können als bisher. Ein Unternehmen, das beispielsweise bisher knapp über den alten Schwellenwerten für eine kleine Gesellschaft lag und somit als mittelgroß galt, könnte nach der Anhebung unter die neuen, höheren Grenzen für kleine Gesellschaften fallen, sofern es auch das Kriterium der Arbeitnehmerzahl erfüllt oder unterschreitet. Dies hat weitreichende Konsequenzen, da jede Größenklasse spezifische Erleichterungen oder Verschärfungen bei den handelsrechtlichen Pflichten mit sich bringt. Das Verständnis dieser Systematik und der konkreten Schwellenwerte ist für Jurist:innen unerlässlich, um die rechtlichen Anforderungen an die Rechnungslegung eines Unternehmens korrekt beurteilen zu können.

Konkrete Auswirkungen der HGB-Reform auf die Rechnungslegungspflichten

Die Anhebung der Schwellenwerte durch die HGB-Reform 2024 hat direkte und oft signifikante Auswirkungen auf die Rechnungslegungspflichten von Kapitalgesellschaften. Der entscheidende Effekt tritt ein, wenn ein Unternehmen aufgrund der höheren Grenzwerte nun in eine kleinere Größenklasse fällt als bisher. Dies führt in der Regel zu spürbaren Erleichterungen und einer Reduzierung des administrativen Aufwands. Die Erleichterungen betreffen verschiedene Bereiche der Rechnungslegung:

  1. Umfang des Jahresabschlusses (Aufstellung):

    • Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB): Sie profitieren von den weitreichendsten Erleichterungen. Sie müssen beispielsweise nur eine stark verkürzte Bilanz aufstellen und können auf die Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) unter bestimmten Voraussetzungen verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).
    • Kleine Kapitalgesellschaften (§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 HGB): Sie dürfen ebenfalls eine verkürzte Bilanz aufstellen und können bei der GuV das vereinfachte Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren anwenden. Zudem sind Erleichterungen bei den Anhangangaben vorgesehen (§ 288 Abs. 1 HGB).
    • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Auch sie können von einigen Erleichterungen bei den Anhangangaben profitieren (§ 288 Abs. 2 HGB), auch wenn diese weniger umfangreich sind als bei kleinen Gesellschaften.
  2. Anhang und Lagebericht:

    • Anhang: Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften müssen deutlich weniger Angaben im Anhang machen als mittelgroße oder große Gesellschaften. § 288 HGB listet die spezifischen Befreiungen auf. Für Kleinstkapitalgesellschaften entfällt der Anhang sogar ganz, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).
    • Lagebericht: Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a Abs. 2 Satz 2 HGB) und kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB) sind generell von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Dies stellt eine erhebliche administrative Entlastung dar, da der Lagebericht eine umfassende Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage der Gesellschaft und der Risiken der zukünftigen Entwicklung erfordert. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen hingegen einen Lagebericht erstellen.
  3. Prüfungspflicht:

    • Gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften von der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung ihres Jahresabschlusses durch eine:n Wirtschaftsprüfer:in oder eine:n vereidigte:n Buchprüfer:in befreit. Die HGB-Reform 2024 führt dazu, dass nun mehr Unternehmen unter die Definition einer kleinen Kapitalgesellschaft fallen und somit potenziell von dieser Prüfungspflicht befreit werden (Deloitte). Dies spart nicht nur erhebliche Kosten für das Prüfungshonorar, sondern reduziert auch den internen Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen weiterhin der Prüfungspflicht.
  4. Offenlegungspflichten (§§ 325 ff. HGB):

    • Auch bei der Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger gibt es größenabhängige Erleichterungen. Kleinstkapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz nur hinterlegen, nicht umfassend offenlegen (§ 326 Abs. 2 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften müssen zwar Bilanz und Anhang offenlegen, dürfen dies aber in verkürzter Form tun und müssen die GuV nicht veröffentlichen (§ 326 Abs. 1 HGB). Mittelgroße Gesellschaften haben ebenfalls Erleichterungen bei der Offenlegung (§ 327 HGB), während große Gesellschaften den vollständigen Jahresabschluss inklusive Lagebericht und Bestätigungsvermerk offenlegen müssen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Herabstufung in eine kleinere Größenklasse infolge der Anhebung der Schwellenwerte für die betroffenen Unternehmen eine signifikante Reduzierung der Berichtspflichten bedeutet. Wie Deloitte zusammenfasst: „Unternehmen, die durch die Neueinstufung in eine kleinere Größenklasse fallen, erfahren eine Reduzierung der Berichtspflicht und gegebenenfalls die Befreiung von der Prüfungspflicht zur Folge.“ (Deloitte). Diese Erleichterungen können finanzielle Mittel und Managementkapazitäten freisetzen, die stattdessen in das Kerngeschäft investiert werden können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die freiwillige frühere Anwendung der neuen Schwellenwerte für das Geschäftsjahr 2023 eine bewusste Entscheidung des Unternehmens erfordert und die Konsequenzen sorgfältig abgewogen werden sollten.

Strategische Überlegungen und Fazit für junge Juristinnen und Juristen

Die HGB-Reform 2024 und die Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen ist mehr als nur eine technische Anpassung von Zahlenwerten. Sie stellt eine strategische Weichenstellung dar, die darauf abzielt, Unternehmen, insbesondere im Mittelstand und bei Start-ups, von administrativem Aufwand zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken (DRSC, NWB Experten-Blog). Für dich als Jurastudent:in oder junge:r Jurist:in ist das Verständnis dieser Reform und ihrer Auswirkungen auf die Rechnungslegungspflichten von Kapitalgesellschaften aus mehreren Gründen von hoher Relevanz. Erstens wirst du in deiner beruflichen Praxis – sei es in einer Kanzlei, einem Unternehmen oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – regelmäßig mit Fragen der Rechnungslegung konfrontiert sein. Die korrekte Einordnung eines Unternehmens in die Größenklassen nach §§ 267, 267a HGB ist die Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten. Die Kenntnis der aktuellen Schwellenwerte und der Zwei-Jahres-Regel ist hierfür unerlässlich. Du musst in der Lage sein, Mandant:innen oder deinem Arbeitgeber präzise Auskunft darüber zu geben, welche Erleichterungen möglicherweise greifen oder welche Pflichten zu erfüllen sind, insbesondere im Kontext der freiwilligen früheren Anwendung der neuen Regeln für das Geschäftsjahr 2023. Zweitens eröffnet die Reform strategische Überlegungen für Unternehmen. Die Möglichkeit, durch die neuen Schwellenwerte in eine kleinere Kategorie zu fallen und damit beispielsweise von der kostspieligen Abschlussprüfung befreit zu werden, kann finanzielle Spielräume schaffen. Unternehmen müssen abwägen, ob sie die frühere Anwendungsmöglichkeit nutzen wollen. Hierbei sind nicht nur die Kosteneinsparungen, sondern auch mögliche Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit oder das Vertrauen von Geschäftspartner:innen zu berücksichtigen, die möglicherweise weiterhin geprüfte Abschlüsse bevorzugen. Als Berater:in musst du diese Aspekte in deine rechtliche Analyse einbeziehen können. Drittens unterstreicht diese Reform die Dynamik des Handels- und Gesellschaftsrechts und die Bedeutung internationaler Einflüsse (hier: EU-Recht). Es zeigt, wie wichtig es ist, kontinuierlich die Rechtsentwicklung zu verfolgen und die Hintergründe von Gesetzesänderungen zu verstehen. Die Anpassung an die Inflation ist ein wiederkehrendes Thema, und es ist wahrscheinlich, dass ähnliche Anpassungen auch in Zukunft notwendig sein werden. In einem sich ständig wandelnden rechtlichen Umfeld sind Organisation und Struktur essenziell. Digitale Werkzeuge, wie beispielsweise Vorlagen zur systematischen Erfassung von Rechtsänderungen oder zur Strukturierung von Mandatsinformationen, können dir helfen, den Überblick zu behalten und effizient zu arbeiten. Das Fazit der HGB-Reform 2024 ist klar positiv für viele Unternehmen: Sie führt zu einer spürbaren administrativen Entlastung, insbesondere durch die Reduzierung von Berichts- und Prüfungspflichten für jene Gesellschaften, die nun als klein oder mittelgroß eingestuft werden (Deloitte). Für dich als Nachwuchsjurist:in bedeutet dies, dass du dich mit den neuen Regelungen vertraut machen musst, um die Chancen und Pflichten, die sich daraus ergeben, richtig einschätzen und kommunizieren zu können. Dies stärkt deine Kompetenz und macht dich zu einem wertvollen Ansprechpartner:in in allen Fragen rund um das Handelsbilanzrecht.

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