BGB-Kaufrecht vs. CISG – Aktuelle BGH-Urteile im Überblick

Realistisches Bild, das die Konzepte des deutschen BGB-Kaufrechts und des internationalen UN-Kaufrechts (CISG) symbolisiert. Eine Waage der Gerechtigkeit mit Gesetzbüchern auf der einen Seite und einem Globus oder Handelsrouten auf der anderen. Fokus auf juristische Examensvorbereitung, mit subtilen Anspielungen auf BGH-Entscheidungen. Keine Texte oder Zahlen.
Das Spannungsfeld zwischen dem BGB-Kaufrecht und dem UN-Kaufrecht (CISG) ist ein Dauerbrenner in der juristischen Ausbildung und spielt eine zentrale Rolle in der Examensvorbereitung, insbesondere wenn es um Sachverhalte mit internationalem Bezug geht. Die Globalisierung des Handels führt unweigerlich dazu, dass immer mehr Kaufverträge über Landesgrenzen hinweg geschlossen werden. Hier stellt sich dann oft die entscheidende Frage: Welches Recht ist anwendbar?

BGB-Kaufrecht vs. UN-Kaufrecht (CISG): Aktuelle BGH-Entwicklungen für Deine Examensvorbereitung

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Wichtigste Erkenntnisse



  • Das UN-Kaufrecht (CISG) und das BGB-Kaufrecht weisen signifikante Unterschiede auf, u.a. in Anwendungsbereich, Mängelhaftung (Art. 35 CISG vs. § 434 BGB), Schadensersatz (Art. 74 ff. CISG oft verschuldensunabhängig vs. § 276 BGB) und Rücktrittsrecht.
  • Das CISG ist bei internationalen Warenkaufverträgen oft vorrangig anwendbar (Art. 1 CISG), jedoch weitgehend dispositiv (Art. 6 CISG), sodass Parteien seine Anwendung ausschließen oder Regelungen anpassen können.
  • Die Rechtsprechung des BGH betont den Vorrang des CISG und stellt klar, dass eine einfache Wahl „deutschen Rechts“ das CISG nicht automatisch ausschließt; ein expliziter Ausschluss ist nötig.
  • Die „wesentliche Vertragsverletzung“ (Art. 25 CISG) ist entscheidend für einschneidende Rechtsbehelfe wie Vertragsaufhebung (Art. 49 CISG) und Ersatzlieferung (Art. 46 Abs. 2 CISG).
  • Trotz der verschuldensunabhängigen Haftung bietet das CISG Vorteile wie internationale Einheitlichkeit, Berechenbarkeit und Flexibilität, was zu erhöhter Rechtssicherheit im globalen Handel führen kann.


Inhaltsverzeichnis





BGB-Kaufrecht vs. UN-Kaufrecht (CISG): Welche aktuellen Entwicklungen oder Schwerpunkte zeichnen sich angesichts neuer Fachliteratur beim BGH für die Examensvorbereitung ab?

Das Spannungsfeld zwischen dem BGB-Kaufrecht und dem UN-Kaufrecht (CISG) ist ein Dauerbrenner in der juristischen Ausbildung und spielt eine zentrale Rolle in der Examensvorbereitung, insbesondere wenn es um Sachverhalte mit internationalem Bezug geht. Die Globalisierung des Handels führt unweigerlich dazu, dass immer mehr Kaufverträge über Landesgrenzen hinweg geschlossen werden. Hier stellt sich dann oft die entscheidende Frage: Welches Recht ist anwendbar? Das vertraute deutsche Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)? Die Unterschiede zwischen diesen beiden Regelwerken sind teils erheblich und können weitreichende Konsequenzen für die Vertragsparteien haben. Für Dich als angehende:r Jurist:in ist es daher unerlässlich, die Kernunterschiede zu verstehen, die Anwendungsbereiche abgrenzen zu können und insbesondere die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie die Tendenzen in der Fachliteratur im Blick zu haben. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte und zeigt Dir auf, welche Schwerpunkte Du für Deine Examensvorbereitung setzen solltest, um bei Klausuren und im mündlichen Examen zu glänzen.



Die Kernunterschiede zwischen BGB-Kaufrecht und UN-Kaufrecht (CISG) im direkten Vergleich

Um die Relevanz aktueller Entwicklungen richtig einordnen zu können, ist ein solides Grundverständnis der fundamentalen Unterschiede zwischen dem deutschen BGB-Kaufrecht und dem UN-Kaufrecht (CISG) unerlässlich. Diese beiden Rechtsregime weisen trotz gewisser Parallelen signifikante Abweichungen auf, die sich maßgeblich auf die Rechte und Pflichten von Käufer:innen und Verkäufer:innen auswirken können. Besonders im internationalen Warenverkehr, dem primären Anwendungsfeld des CISG, ist die Kenntnis dieser Divergenzen entscheidend, um Fallstricke zu vermeiden und die Interessen der Mandantschaft optimal zu vertreten – oder eben im Examen die richtigen Weichen zu stellen.



Die folgende Tabelle gibt Dir einen ersten, komprimierten Überblick über die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale:



Thema BGB-Kaufrecht UN-Kaufrecht (CISG)
Anwendungsbereich Binnenländisch, deutsches Recht International, vorrangig bei Export
Mängelhaftung § 434 BGB: nationales Verständnis Art. 35 CISG: Ähnliche, aber andere Auslegung (Universität Münster)
Schadensersatz Verschulden erforderlich (§ 276 BGB) Verschuldensunabhängig möglich; Art. 74 ff. CISG (Universität Münster)
Nachlieferung Anspruch grundsätzlich bei Mängeln Nur bei wesentlichen Vertragsverletzungen (Art. 46 CISG) (IHK Rhein-Neckar)
Rücktrittsrecht Weitgehend für Käufer:innen möglich Strenger: Nur bei „wesentlichen Vertragsverletzungen“ (Quellen: IHK Rhein-Neckar, Universität Münster)
Dispositivität Eingeschränkt (z. B. AGB-Kontrolle) Weitgehend dispositiv (Universität Münster)
Vorrang der Nachbesserung Ja Nein


Der Anwendungsbereich ist ein erster wichtiger Abgrenzungspunkt: Das BGB-Kaufrecht regelt primär innerstaatliche Sachverhalte, bei denen deutsches Recht zur Anwendung kommt. Das CISG hingegen ist speziell für internationale Warenkaufverträge zwischen Parteien konzipiert, die ihre Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten haben, oder wenn die Regeln des internationalen Privatrechts zur Anwendung des Rechts eines Vertragsstaates führen. Es gilt für Deutschland seit dem 1. Januar 1991. Ein zentraler Unterschied liegt in der Mängelhaftung. Während § 434 BGB den Mangelbegriff im Lichte nationaler Traditionen und der Schuldrechtsmodernisierung definiert, etabliert Art. 35 CISG einen eigenen, international auszulegenden Mangelbegriff. Auch wenn die Grundintention – die Lieferung einer vertragsgemäßen Ware – ähnlich ist, können sich in der Auslegung und den spezifischen Anforderungen erhebliche Unterschiede ergeben, wie die Forschungsstelle für Anwalts- und Notarrecht der Universität Münster hervorhebt (www.jura.uni-muenster.de). Dies hat direkte Auswirkungen auf die Rechtsbehelfe des Käufers bzw. der Käuferin.



Aktuelle Entwicklungen und Schwerpunkte mit Examensrelevanz

Nachdem die grundlegenden Unterschiede skizziert wurden, widmen wir uns nun den aktuellen Entwicklungen und Schwerpunkten, die in der jüngeren Fachliteratur und der Rechtsprechung des BGH besondere Aufmerksamkeit erfahren. Diese Themen sind nicht nur akademisch von Interesse, sondern haben eine hohe praktische Relevanz und sind daher prädestiniert für Examensklausuren. Ein tiefgreifendes Verständnis dieser Aspekte ermöglicht es Dir, auch komplexere internationale Sachverhalte souverän zu lösen.



Die verschuldensunabhängige Haftung im CISG: Ein zweischneidiges Schwert?

Ein besonders examensrelevanter und in der Praxis intensiv diskutierter Punkt ist die verschuldensunabhängige Haftung für Schadensersatz nach Art. 74 ff. CISG. Im Gegensatz zum deutschen BGB-Kaufrecht, das gemäß § 276 BGB für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen grundsätzlich ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) des Schuldners voraussetzt, ermöglicht das UN-Kaufrecht eine Haftung auch ohne Verschulden. Dies kann aus Sicht des Verkäufers bzw. der Verkäuferin als erheblicher Nachteil empfunden werden, da er oder sie unter Umständen für Schäden einstehen muss, die nicht auf eigenem Verschulden beruhen (Kunz Rechtsanwälte). Für den Käufer bzw. die Käuferin bedeutet dies im Umkehrschluss eine potenziell leichtere Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung zu verstehen, dass das CISG in weiten Teilen dispositiv ist (Art. 6 CISG). Das bedeutet, die Vertragsparteien können die Anwendung des CISG ganz oder teilweise ausschließen oder einzelne Bestimmungen abändern. Somit besteht die Möglichkeit, die verschuldensunabhängige Haftung durch entsprechende Vertragsklauseln zu modifizieren oder auszuschließen (Universität Münster). Diese vertragliche Gestaltungsmöglichkeit ist ein zentraler Aspekt, der in der Klausur erkannt und diskutiert werden muss. Die Fähigkeit, die Vor- und Nachteile der verschuldensunabhängigen Haftung abzuwägen und die Bedeutung der Dispositivität des CISG zu erläutern, ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Bearbeitung.



Rechtswahl und Anwendungsvorrang des CISG: Die BGH-Perspektive

Der Bundesgerichtshof (BGH) spielt eine Schlüsselrolle bei der Auslegung und Anwendung des CISG in Deutschland. In ständiger Rechtsprechung bestätigt der BGH den grundsätzlichen Vorrang des CISG gegenüber dem unvereinheitlichten nationalen Kaufrecht (BGB/HGB) bei internationalen Warenkaufverträgen, sofern die Anwendbarkeitsvoraussetzungen des CISG erfüllt sind und die Parteien das CISG nicht wirksam ausgeschlossen haben. Grundlegende Entscheidungen wie die Urteile vom 25. November 1998 (Az. VIII ZR 259/97) und vom 7. Dezember 2017 (Az. VII ZR 123/17) unterstreichen diese Linie (Clayston). Die Frage der Rechtswahl ist in diesem Kontext ein zentrales Prüfungsthema. Du musst souverän beurteilen können, wann das CISG automatisch Anwendung findet (Art. 1 Abs. 1 lit. a und b CISG) und welche Voraussetzungen für einen wirksamen Ausschluss (Opt-out) oder eine bewusste Wahl (Opt-in, falls nicht ohnehin anwendbar) des CISG oder eines nationalen Rechts bestehen. Klausuren testen hier oft das Verständnis, dass eine pauschale Wahl „deutschen Rechts“ ohne weitere Spezifizierung das CISG nicht automatisch ausschließt, da das CISG Teil des deutschen Rechts ist. Ein expliziter Ausschluss des CISG ist erforderlich. Die Argumentation des BGH und die Auslegung von Rechtswahlklauseln sind daher examensrelevante Dauerbrenner. Die Fähigkeit, die Anwendbarkeit des CISG sauber zu prüfen und die Implikationen der BGH-Rechtsprechung darzulegen, ist unerlässlich.



Mangelbegriff und die „wesentliche Vertragsverletzung“ im Fokus

Der Mangelbegriff ist das Herzstück der Gewährleistungsrechte. Während § 434 BGB, insbesondere nach der Schuldrechtsreform 2022, einen subjektiven und objektiven Mangelbegriff mit klaren nationalen Bezügen und Wertungen etabliert hat, verfolgt Art. 35 CISG einen eigenen, autonom und international auszulegenden Mangelbegriff. Es geht darum, ob die Ware der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, Menge und Verpackung entspricht und für die üblichen oder die dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin bekannt gemachten Zwecke geeignet ist. Die Auslegung erfolgt dabei unter Berücksichtigung des internationalen Charakters des Übereinkommens und der Notwendigkeit, seine einheitliche Anwendung zu fördern (Art. 7 CISG). Eng damit verknüpft und von stetig wachsender Bedeutung in der wissenschaftlichen Diskussion und der Rechtsprechung ist der Begriff der „wesentlichen Vertragsverletzung“ (fundamental breach of contract) gemäß Art. 25 CISG. Dieser ist Dreh- und Angelpunkt für bestimmte, besonders einschneidende Rechtsbehelfe des Käufers bzw. der Käuferin, wie etwa das Recht auf Vertragsaufhebung (Art. 49 Abs. 1 lit. a CISG) oder das Recht auf Ersatzlieferung (Art. 46 Abs. 2 CISG) (IHK Rhein-Neckar). Eine Vertragsverletzung ist dann wesentlich, wenn sie für die andere Partei zu solchen Nachteilen führt, dass ihr im Wesentlichen entgeht, was sie nach dem Vertrag hätte erwarten dürfen, es sei denn, die vertragsbrüchige Partei hat diese Folge nicht vorausgesehen und eine vernünftige Person derselben Art hätte sie unter den gleichen Umständen auch nicht vorausgesehen. Die Prüfung der Wesentlichkeit erfordert eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls und ist oft Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen und damit auch examensrelevant (Universität Münster).



Die praktischen Vorteile des UN-Kaufrechts: Mehr als nur eine Alternative?

Obwohl das CISG in manchen Aspekten, wie der verschuldensunabhängigen Haftung, für eine Vertragspartei nachteilig erscheinen mag, betonen jüngere Fachliteratur und die Praxis zunehmend die praktischen Vorteile des UN-Kaufrechts. Einer der Hauptvorteile ist die Schaffung eines berechenbaren und international anerkannten Rechtsrahmens. Für Unternehmen, die global agieren, bietet das CISG eine einheitliche Grundlage, die das oft komplexe und unsichere Kollisionsrecht (Internationales Privatrecht) und die Anwendung fremder nationaler Rechtsordnungen vermeidet (Clayston). Dies führt zu erhöhter Rechtssicherheit und Planbarkeit im internationalen Handel. Darüber hinaus wird dem CISG oft eine größere Flexibilität zugeschrieben, da es, wie bereits erwähnt, weitgehend dispositiv ist. Die Parteien können die Regelungen an ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen. Die Universität Münster weist darauf hin, dass das CISG oft als ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen von Käufer:in und Verkäufer:in angesehen wird und versucht, faire Lösungen für typische Konfliktsituationen im internationalen Warenkauf zu bieten (Universität Münster). Für die Examensvorbereitung ist es wichtig, nicht nur die Unterschiede, sondern auch die Argumente für und wider die Anwendung des CISG zu kennen. Die Fähigkeit, die jeweiligen Vor- und Nachteile aus der Perspektive beider Vertragsparteien zu diskutieren und die Bedeutung von Rechtssicherheit und Vertragsschutz im internationalen Kontext zu erörtern, wird in Prüfungen oft abgefragt.



Vertragsschluss und Essentialia Negotii unter dem CISG

Ein weiterer Bereich, der kontinuierlich Prüfungs- und Diskussionsstoff liefert, betrifft den Vertragsschluss nach den Regeln des CISG (insbesondere Art. 14 ff. CISG) und die damit verbundene Frage der Essentialia negotii. Das CISG regelt das Zustandekommen von Verträgen durch Angebot und Annahme. Ein Angebot ist nach Art. 14 Abs. 1 CISG ein Vorschlag zum Abschluss eines Vertrages, der an eine oder mehrere bestimmte Personen gerichtet ist, sofern er bestimmt genug ist und den Willen des Anbietenden zum Ausdruck bringt, im Falle der Annahme gebunden zu sein. Ein Vorschlag ist bestimmt genug, wenn er die Ware bezeichnet und ausdrücklich oder stillschweigend die Menge und den Preis festsetzt oder deren Festsetzung ermöglicht. Die Handhabung von offenen Vertragspunkten, insbesondere hinsichtlich des Kaufpreises, ist ein klassischer Streitpunkt. Während manche Rechtsordnungen einen explizit bestimmten oder bestimmbaren Preis fordern, zeigt sich das CISG hier flexibler. Nach Art. 55 CISG gilt, wenn ein Vertrag gültig geschlossen wurde, ohne dass er den Preis ausdrücklich oder stillschweigend festsetzt oder dessen Festsetzung ermöglicht, mangels gegenteiliger Anzeichen, dass die Parteien sich stillschweigend auf den Preis bezogen haben, der allgemein für derartige Waren bei Abschluss des Vertrages unter vergleichbaren Umständen im betreffenden Geschäftszweig gefordert wurde (Prof. Dr. Ruessmann, Universität Saarland). Die Abgrenzung, wann ein Vertrag trotz nicht explizit festgelegten Preises wirksam zustande gekommen ist, und die Auslegung von Angebot und Annahme im internationalen Kontext bleiben intensiv diskutierte Themen in Literatur und Lehre und sind somit hochgradig examensrelevant.



Empfohlene Schwerpunkte für Deine Examensvorbereitung

Angesichts der Komplexität und der ständigen Weiterentwicklung der Rechtsprechung und Lehre im Bereich des internationalen Kaufrechts ist eine gezielte Vorbereitung unerlässlich. Folgende Schwerpunkte solltest Du Dir für Dein Examen besonders zu Herzen nehmen:



  • Auslegung und Anwendbarkeit des CISG im internationalen Handelsverkehr: Hier musst Du souverän prüfen können, wann das CISG überhaupt zur Anwendung gelangt (sachlicher, räumlicher und persönlicher Anwendungsbereich, Art. 1-6 CISG) und wie Rechtswahlklauseln zu interpretieren sind. Verstehe den Vorrang des CISG vor nationalem Recht und die Bedeutung von Art. 7 CISG für die Auslegung.
  • Unterschiede bei der Mängelhaftung (BGB vs. CISG): Arbeite die unterschiedlichen Mangelbegriffe (§ 434 BGB vs. Art. 35 CISG) heraus und verstehe die Konsequenzen für die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (vgl. § 377 HGB vs. Art. 38, 39 CISG).
  • Bedeutung von wesentlichen Vertragsverletzungen im UN-Kaufrecht: Die Definition und die Rechtsfolgen einer „wesentlichen Vertragsverletzung“ (Art. 25 CISG) sind zentral für das Verständnis der Rechtsbehelfe wie Vertragsaufhebung (Art. 49 CISG) und Ersatzlieferung (Art. 46 Abs. 2 CISG). Übe die Subsumtion anhand von Fallbeispielen.
  • Vergleich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen für Rücktritt/Nacherfüllung: Stelle die Regelungen des BGB (z.B. §§ 437 Nr. 1, 439 BGB; §§ 437 Nr. 2, 323, 326 Abs. 5 BGB) denen des CISG (Art. 46, 49 CISG) gegenüber. Achte auf die unterschiedlichen Schwellen (z.B. Erheblichkeit vs. Wesentlichkeit).
  • Dispositive Gestaltungsmöglichkeiten von Haftung und Gewährleistung: Verstehe das Prinzip der Vertragsfreiheit im CISG (Art. 6 CISG) und wie Parteien Haftungs- und Gewährleistungsregelungen (z.B. Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung) an ihre Bedürfnisse anpassen können.
  • Praxisrelevante Rechtsprechung, insbesondere Grundsatzentscheidungen des BGH: Mache Dich mit den Leitentscheidungen des BGH zur Anwendung und Auslegung des CISG vertraut. Diese Entscheidungen geben oft die Richtung für die Klausurbeurteilung vor.
  • Aktuelle kritische Literatur zum Kollisionsrecht und zur Interpretation von CISG-Normen: Behalte aktuelle Fachartikel und Kommentierungen im Blick, um auf dem neuesten Stand der Diskussion zu sein, insbesondere zu strittigen Auslegungsfragen.


Fazit: Ein Muss für die Examensvorbereitung

Die Auseinandersetzung mit dem BGB-Kaufrecht im Vergleich zum UN-Kaufrecht (CISG) ist für angehende Jurist:innen unverzichtbar. Die Fähigkeit, beide Systeme zu verstehen, ihre Unterschiede zu benennen und aktuelle Entwicklungen, insbesondere die Rechtsprechung des BGH und Tendenzen in der Fachliteratur, einzuordnen, ist ein Schlüssel zum Erfolg im Examen. Wie dargelegt, sind besonders die verschuldensunabhängige Haftung im CISG, die Feinheiten der Rechtswahl, der Mangelbegriff und die Voraussetzungen für den Rücktritt bzw. die Vertragsaufhebung zentrale Themen, die Du beherrschen solltest (Kunz Rechtsanwälte, Clayston, Universität Münster). Die Grundsatzentscheidungen des BGH und die kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Fachliteratur bilden hierfür die unerlässliche Basis. Die Komplexität dieser Materie erfordert eine strukturierte Herangehensweise an das Lernen. Digitale Hilfsmittel, wie Vorlagen für Exceltabellen zur systematischen Erfassung von Urteilen und Lehrmeinungen, individuell anpassbare Lernpläne zur Abdeckung aller relevanten Themengebiete oder digitale Karteikarten zur Verankerung der Kernunterschiede und Definitionen, können Dir maßgeblich dabei helfen, den Überblick zu behalten und Deinen Lernerfolg effektiv zu überwachen. Nutze diese Werkzeuge, um Dich optimal auf die Herausforderungen im Examen vorzubereiten und Dein Wissen im internationalen Kaufrecht zu festigen.

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