Wie läuft das zweite juristische Staatsexamen im Bundesland Bremen ab? Dein umfassender Guide
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Wichtigste Erkenntnisse
- Das zweite Staatsexamen in Bremen wird vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt (GPA) der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein abgelegt.
- Das Referendariat in Bremen dauert 24 Monate und umfasst fünf Pflicht- und Wahlstationen (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltung, Anwalt, Wahl).
- Die Prüfung besteht aus acht schriftlichen Klausuren (70% der Gesamtnote) und einer mündlichen Prüfung (30%), die sich aus einem Aktenvortrag (8%) und einem Prüfungsgespräch (22%) zusammensetzt.
- Pro Jahr werden sechs Prüfungstermine für das zweite Staatsexamen angeboten: im Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember.
Inhaltsverzeichnis
- Das zweite juristische Staatsexamen im Bundesland Bremen: Ein detaillierter Überblick
- Das Fundament: Ablauf und Stationen des Referendariats in Bremen
- Der Prüfungsaufbau des zweiten Staatsexamens in Bremen
- Die Gewichtung der Prüfungsteile – Was zählt wie viel?
- Prüfungstermine – Wann kannst Du antreten?
Das zweite juristische Staatsexamen im Bundesland Bremen stellt den krönenden Abschluss Deiner praktischen Ausbildung als Rechtsreferendar:in dar und öffnet Dir die Türen zu den klassischen juristischen Berufen. Viele angehende Jurist:innen fragen sich: Wie läuft das zweite juristische Staatsexamen im Bundesland Bremen ab? Welche Hürden sind zu nehmen, wie viele Prüfungen müssen in welchen Gebieten absolviert werden und welche Termine sind für die Planung relevant? Dieser Beitrag liefert Dir einen detaillierten Überblick über den Aufbau, die Inhalte und die organisatorischen Aspekte des zweiten Staatsexamens in Bremen, damit Du optimal vorbereitet in diese entscheidende Phase Deiner juristischen Karriere starten kannst. Wir beleuchten die Struktur des Referendariats, die Zusammensetzung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie deren Gewichtung und geben Dir Informationen zu den Prüfungsterminen.
Das zweite juristische Staatsexamen im Bundesland Bremen: Ein detaillierter Überblick
Das zweite juristische Staatsexamen ist der maßgebliche Leistungsnachweis, der Deine Befähigung zum Richteramt und zu anderen volljuristischen Tätigkeiten attestiert. Im Bundesland Bremen wird diese wichtige Prüfung vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein (GPA) abgelegt (APR OLG Bremen). Dieses Amt ist also Deine zentrale Anlaufstelle für alle formalen Aspekte der Prüfung. Bevor Du jedoch zum Examen zugelassen wirst, durchläufst Du das Referendariat, einen 24-monatigen Vorbereitungsdienst, der Dich intensiv auf die Anforderungen des Examens und Deine spätere berufliche Praxis vorbereitet (APR OLG Bremen). Die Struktur dieses Vorbereitungsdienstes ist darauf ausgelegt, Dir umfassende Einblicke in verschiedene juristische Tätigkeitsfelder zu ermöglichen und Deine praktischen Fähigkeiten zu schärfen. Das Verständnis des Ablaufs und der Anforderungen des zweiten Staatsexamens ist essenziell, um Deine Lernstrategie gezielt auszurichten und den Lernstoff effektiv zu bewältigen. Die Prüfung selbst testet nicht nur Dein theoretisches Wissen, sondern insbesondere Deine Fähigkeit, dieses Wissen auf komplexe praktische Fälle anzuwenden und überzeugende juristische Lösungen zu erarbeiten. Die folgenden Abschnitte werden Dir detailliert aufzeigen, wie sich die Prüfung zusammensetzt und welche Stationen Du im Referendariat durchlaufen wirst.
Das Fundament: Ablauf und Stationen des Referendariats in Bremen
Das Referendariat in Bremen bildet die unerlässliche Grundlage für das erfolgreiche Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens. Mit einer Gesamtdauer von 24 Monaten ist es darauf ausgerichtet, Dich umfassend auf die vielfältigen Herausforderungen des juristischen Berufslebens vorzubereiten (APR OLG Bremen). Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in fünf verschiedene Pflicht- und Wahlstationen, die Dir jeweils spezifische Einblicke und praktische Erfahrungen vermitteln.
Die erste Station ist die Zivilrechtsstation. Diese dauert fünf Monate und wird in der Regel bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen absolviert. Es besteht die Möglichkeit, diese Station in zwei Abschnitte zu teilen, beispielsweise einen Abschnitt von zwei und einen von drei Monaten (iurratio.de, APR OLG Bremen). Mögliche Ausbildungsstellen sind hier unter anderem das Amtsgericht Bremen, das Amtsgericht Blumenthal, das Amtsgericht Bremerhaven oder das Landgericht Bremen (APR OLG Bremen). Hier lernst Du, zivilrechtliche Sachverhalte aus richterlicher Perspektive zu bewerten und Entscheidungen vorzubereiten.
Anschließend folgt die Strafrechtsstation mit einer Dauer von 3,5 Monaten (iurratio.de). In dieser Zeit wirst Du meist bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht eingesetzt und erhältst Einblicke in die Ermittlungsarbeit, Anklageerhebung und strafgerichtliche Verfahren.
Die dritte Station ist die Verwaltungsstation, die ebenfalls 3,5 Monate in Anspruch nimmt. Hier kannst Du bei einer Verwaltungsbehörde, beispielsweise einem Senatorischen Ressort oder einem Amt, die Anwendung des öffentlichen Rechts in der Praxis kennenlernen.
Darauf folgt die längste Station, die neunmonatige Anwaltsstation. In dieser Zeit arbeitest Du in einer Rechtsanwaltskanzlei Deiner Wahl und lernst die anwaltliche Tätigkeit in all ihren Facetten kennen – von der Mandantenberatung über die Prozessführung bis hin zur Vertragsgestaltung.
Den Abschluss des praktischen Teils bilden die Wahlstationen. Hier hast Du die Möglichkeit, für zweimal 1,5 Monate Deine Kenntnisse in einem Rechtsgebiet Deiner Wahl zu vertiefen oder neue Bereiche kennenzulernen. Dies kann sowohl im Inland als auch im Ausland geschehen und bietet eine hervorragende Gelegenheit zur Spezialisierung.
Nach erfolgreichem Durchlaufen dieser Stationen und der begleitenden Arbeitsgemeinschaften mündet das Referendariat in das zweite juristische Staatsexamen, das Dein erworbenes Wissen und Deine praktischen Fähigkeiten umfassend prüft.
Der Prüfungsaufbau des zweiten Staatsexamens in Bremen
Das zweite juristische Staatsexamen in Bremen ist eine anspruchsvolle Prüfung, die Deine Fähigkeit zur Anwendung des Rechts in der Praxis umfassend testet. Es gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, die beide bestanden werden müssen. Der genaue Aufbau und die Anforderungen sind durch das Gemeinsame Prüfungsamt (GPA) festgelegt, das für Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein zuständig ist. Ein gründliches Verständnis dieses Aufbaus ist entscheidend für eine zielgerichtete Vorbereitung.
Die schriftliche Prüfung: Acht Klausuren als Herausforderung
Der schriftliche Teil des zweiten Staatsexamens in Bremen ist umfangreich und fordert Dir ein hohes Maß an Fachwissen, Konzentration und Ausdauer ab. Du musst insgesamt acht Aufsichtsarbeiten, also Klausuren, anfertigen (JurCase, Verwaltungsportal Bund). Jede dieser Klausuren hat eine Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden (Verwaltungsportal Bund). Dies bedeutet, dass Du Dich über mehrere Tage hinweg intensiv mit komplexen juristischen Sachverhalten auseinandersetzen musst. Die schriftliche Prüfung findet typischerweise nach dem Abschluss der regulären Ausbildungsstationen des Referendariats statt. Zu diesem Zeitpunkt solltest Du bereits vielfältige praktische Erfahrungen gesammelt haben, die Dir bei der Bearbeitung der praxisnahen Aufgabenstellungen zugutekommen. Die Klausuren decken die verschiedenen Rechtsgebiete ab, die Du während Deines Referendariats vertieft hast, insbesondere das Zivilrecht, das Strafrecht und das öffentliche Recht, oft mit Bezügen zum jeweiligen Verfahrensrecht und mit dem Fokus auf die anwaltliche, richterliche oder staatsanwaltschaftliche Perspektive. Die genaue Verteilung der Rechtsgebiete auf die Klausuren wird vom GPA festgelegt und kann variieren. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die aktuellen Schwerpunkte und Anforderungen zu informieren.
Die mündliche Prüfung: Aktenvortrag und Prüfungsgespräch
Nachdem Du den schriftlichen Teil des Examens erfolgreich hinter Dich gebracht hast und auch Deine zweite Wahlstation abgeschlossen ist, steht die mündliche Prüfung an (JurCase). Dieser Prüfungsteil ist die letzte Hürde auf Deinem Weg zum volljuristischen Abschluss und setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: dem Aktenvortrag und dem anschließenden mündlichen Prüfungsgespräch.
Der Aktenvortrag ist der erste Teil der mündlichen Prüfung. Du erhältst hierfür ein Aktenstück, das aus einem gerichtlichen, behördlichen oder anwaltlichen Kontext stammen kann. Für die Vorbereitung dieses Aktenvortrags stehen Dir 90 Minuten zur Verfügung, in denen Du die zugelassenen Hilfsmittel nutzen darfst. Der eigentliche Vortrag soll dann eine Dauer von etwa 10 Minuten haben. Im Anschluss an Deinen Vortrag können die Prüfer:innen bis zu fünf Minuten lang Nachfragen zum vorgetragenen Fall oder zu verwandten Rechtsfragen stellen. Dieser Teil der Prüfung zielt darauf ab, Deine Fähigkeit zu testen, einen komplexen Sachverhalt schnell zu erfassen, juristisch zu analysieren und die Ergebnisse prägnant und strukturiert zu präsentieren. Der Aktenvortrag macht 8% der Gesamtnote des zweiten Staatsexamens aus (JurCase).
Das mündliche Prüfungsgespräch schließt sich an den Aktenvortrag an und bildet den zweiten, gewichtigeren Teil der mündlichen Prüfung. Es fließt mit 22% in die Gesamtnote ein (JurCase). In diesem Gespräch wirst Du von der Prüfungskommission zu verschiedenen Rechtsgebieten befragt. Dabei geht es nicht nur um reines Faktenwissen, sondern vor allem um Dein Verständnis für juristische Zusammenhänge, Deine Argumentationsfähigkeit und Deine Fähigkeit, auf unvorhergesehene Fragestellungen adäquat zu reagieren. Die Atmosphäre ist in der Regel die eines Fachgesprächs, in dem Du Deine juristische Kompetenz unter Beweis stellen sollst. Die genauen Inhalte können variieren, orientieren sich aber an den im Referendariat vermittelten Kenntnissen.
Die Gewichtung der Prüfungsteile – Was zählt wie viel?
Für eine strategische Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen in Bremen ist es unerlässlich, die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile genau zu kennen. Die Gesamtnote setzt sich aus den Leistungen in der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zusammen, wobei jedem Teil ein spezifisches prozentuales Gewicht zukommt. Dieses Wissen hilft Dir, Deine Lernressourcen optimal zu verteilen und Schwerpunkte zu setzen.
Die schriftliche Prüfung, bestehend aus den acht fünfstündigen Klausuren, hat das deutlich höhere Gewicht. Sie macht insgesamt 70% der Gesamtnote aus (JurCase). Dieser hohe Anteil unterstreicht die immense Bedeutung einer sorgfältigen und umfassenden Vorbereitung auf die Klausuren. Hier werden Deine Fähigkeiten im Gutachtenstil, Deine materiell-rechtlichen Kenntnisse sowie Dein Verständnis für prozessuale Fragestellungen auf eine harte Probe gestellt. Ein solides Abschneiden in den Klausuren legt somit den Grundstein für ein erfolgreiches Examen.
Die mündliche Prüfung trägt mit den verbleibenden 30% zur Gesamtnote bei (JurCase). Obwohl ihr Anteil geringer ist als der der schriftlichen Prüfung, sollte ihre Bedeutung nicht unterschätzt werden. Oftmals kann eine gute mündliche Leistung eine durchschnittliche schriftliche Note noch deutlich verbessern oder umgekehrt. Die mündliche Prüfung unterteilt sich weiter:
- Der Aktenvortrag macht 8% der Gesamtnote aus.
- Das eigentliche mündliche Prüfungsgespräch wird mit 22% der Gesamtnote gewichtet (JurCase).
Diese Aufschlüsselung zeigt, dass innerhalb der mündlichen Prüfung das Prüfungsgespräch fast dreimal so stark gewichtet ist wie der Aktenvortrag. Dennoch ist eine gute Vorbereitung auf beide Teile der mündlichen Prüfung essenziell, um das bestmögliche Gesamtergebnis zu erzielen. Die Fähigkeit, juristische Probleme präzise zu analysieren, zu präsentieren und im Gespräch souverän zu diskutieren, ist hier ausschlaggebend. Eine bewusste Auseinandersetzung mit dieser Gewichtung ermöglicht es Dir, Deine Lernstrategie anzupassen und Dich fokussiert auf die einzelnen Bestandteile des Examens vorzubereiten.
Prüfungstermine – Wann kannst Du antreten?
Die Planung Deines zweiten juristischen Staatsexamens in Bremen erfordert auch Kenntnis über die angebotenen Prüfungstermine. Eine frühzeitige Information darüber, wann die Prüfungen stattfinden, ermöglicht es Dir, Deinen Lernplan entsprechend auszurichten und Deine Vorbereitungszeit optimal zu nutzen. Das Gemeinsame Prüfungsamt (GPA) organisiert die Examensdurchgänge über das Jahr verteilt.
Im Bundesland Bremen gibt es für das zweite juristische Staatsexamen sechs Prüfungsmonate pro Jahr. Diese sind fest terminiert und finden jeweils im Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember statt (JurCase). Diese Regelmäßigkeit bietet Dir eine gewisse Flexibilität bei der Wahl Deines Prüfungstermins, abhängig vom Verlauf Deines Referendariats und Deinem persönlichen Vorbereitungsstand. Die Klausuren werden üblicherweise zu Beginn des jeweiligen Prüfungsmonats geschrieben, während die mündlichen Prüfungen dann einige Monate später, nach Korrektur der Klausuren und Abschluss der Wahlstation, angesetzt werden.
Für das Jahr 2025 lagen zum Zeitpunkt der Recherche noch keine spezifischen Angaben zu den genauen Daten der Klausurwochen oder mündlichen Prüfungen vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das GPA an dem etablierten Rhythmus der sechs Prüfungsmonate festhalten wird. Um die exakten Termine für die schriftlichen Klausuren des zweiten Staatsexamens im Jahr 2025 sowie die Zeiträume für die mündlichen Prüfungen zu erfahren, solltest Du Dich rechtzeitig direkt beim Gemeinsamen Prüfungsamt informieren. Die offiziellen Webseiten des GPA oder der zuständigen Oberlandesgerichte sind hierfür die verlässlichsten Quellen. In der Regel werden die genauen Terminpläne mit ausreichend Vorlauf veröffentlicht, sodass Du genügend Zeit für Deine langfristige Planung hast. Beachte auch die Anmeldefristen, die für jeden Prüfungstermin gelten, um Deine Teilnahme sicherzustellen.
Das zweite juristische Staatsexamen in Bremen ist zweifellos eine anspruchsvolle Hürde, aber mit einer strukturierten Vorbereitung, Fleiß und den richtigen Lernstrategien ist sie erfolgreich zu meistern. Die Kenntnis über den Ablauf des Referendariats, den Aufbau der Prüfung, die Gewichtung der einzelnen Teile und die Prüfungstermine bildet dafür eine solide Grundlage. Nutze diese Informationen, um Deinen individuellen Lernplan zu erstellen und Dich gezielt auf die Anforderungen vorzubereiten. Digitale Hilfsmittel, wie Vorlagen zur Notenerfassung, detaillierte Lernpläne oder digitale Karteikartensysteme, können Dich dabei unterstützen, den Überblick zu bewahren, Deinen Lernfortschritt zu überwachen und Deine Vorbereitung effizient zu gestalten. Wir wünschen Dir viel Erfolg auf Deinem Weg zum Volljurist:innen-Titel!