2. Staatsexamen Jura Hamburg – Dein Wegweiser für 2025

Das Zweite Juristische Staatsexamen in Hamburg steht als bedeutender Meilenstein am Ende Deines Referendariats und öffnet Dir die Türen zu den klassischen juristischen Berufen. Die erfolgreiche Absolvierung dieser anspruchsvollen Prüfung ist der Schlüssel, um als Volljurist:in tätig werden zu können. Doch wie genau läuft das Zweite Juristische Staatsexamen in der Hansestadt ab?

Das Zweite Juristische Staatsexamen in Hamburg: Dein Wegweiser zu Ablauf, Prüfungen und Terminen 2025

Geschätzte Lesezeit: ca. 9 Minuten

Wichtigste Erkenntnisse

  • Das Zweite Juristische Staatsexamen in Hamburg besteht aus 8 schriftlichen Klausuren (4 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht) und einer mündlichen Prüfung (Aktenvortrag und Prüfungsgespräch).
  • Die schriftlichen Prüfungen machen 70% der Gesamtnote aus, die mündliche Prüfung 30% (8% Aktenvortrag, 22% Prüfungsgespräch).
  • Die schriftlichen Examensprüfungen finden 2025 voraussichtlich in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember statt.
  • Ein Notenverbesserungsversuch ist in Hamburg gegen eine Gebühr von 800 Euro möglich.
  • Das Referendariat in Hamburg bereitet durch verschiedene Stationen (Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstationen) auf das Examen vor.

Inhaltsverzeichnis

Das Zweite Juristische Staatsexamen in Hamburg steht als bedeutender Meilenstein am Ende Deines Referendariats und öffnet Dir die Türen zu den klassischen juristischen Berufen. Die erfolgreiche Absolvierung dieser anspruchsvollen Prüfung ist der Schlüssel, um als Volljurist:in tätig werden zu können. Doch wie genau läuft das Zweite Juristische Staatsexamen in der Hansestadt ab? Welche Prüfungsfächer erwarten Dich, wie viele Klausuren musst Du meistern und welche Termine solltest Du für das Jahr 2025 im Blick behalten? Dieser Beitrag liefert Dir einen detaillierten Überblick über den gesamten Prozess, von den schriftlichen Herausforderungen bis zur mündlichen Prüfung, und gibt Dir wichtige Informationen an die Hand, um Dich optimal vorzubereiten.

Das Referendariat in Hamburg: Die Basis für das Zweite Staatsexamen

Bevor Du Dich den eigentlichen Prüfungen des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Hamburg stellst, durchläufst Du eine intensive praktische Ausbildungsphase: das Referendariat. Diese zwei Jahre sind darauf ausgelegt, Dich auf die vielfältigen Anforderungen des juristischen Berufslebens vorzubereiten und Dir die praktische Anwendung Deines im Studium erworbenen Wissens zu vermitteln. Das Referendariat in Hamburg ist klar strukturiert und führt Dich durch verschiedene Stationen, die jeweils unterschiedliche Rechtsgebiete und Tätigkeitsfelder abdecken. Laut Informationen von LTO und iurratio.de beginnt diese prägende Zeit typischerweise mit der Zivilrechtsstation, in der Du beispielsweise bei einem Amts- oder Landgericht eingesetzt wirst. Hier lernst Du den gerichtlichen Alltag kennen, bearbeitest Akten, nimmst an Verhandlungen teil und entwirfst Urteile oder Beschlüsse. Darauf folgt die Strafrechtsstation, die Dich entweder zur Staatsanwaltschaft oder zu einem Strafgericht führt. In dieser Phase gewinnst Du Einblicke in Ermittlungsverfahren, Anklageerhebungen oder die strafrechtliche Urteilsfindung.

Die dritte Pflichtstation ist die Verwaltungsstation. Hier kannst Du bei einer Behörde, einem Verwaltungsgericht oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Institution tätig werden und Dich mit den Facetten des Verwaltungsrechts und -verfahrens vertraut machen. Anschließend steht die Anwaltsstation auf dem Programm, die Dir die Möglichkeit bietet, den Alltag in einer Rechtsanwaltskanzlei Deiner Wahl kennenzulernen. Du wirst in die Mandatsarbeit eingebunden, erstellst Schriftsätze und begleitest Anwält:innen zu Gerichtsterminen. Diese Station ist oft entscheidend für die spätere Berufswahl. Den Abschluss des Pflichtteils bilden die Wahlstationen. Hier hast Du die Freiheit, Deine Ausbildung entsprechend Deiner Interessen und beruflichen Ziele zu vertiefen. Ob in einer internationalen Kanzlei, einem Unternehmen, einer Organisation im Ausland oder einem spezialisierten Rechtsgebiet – die Wahlstationen I und II bieten Dir die Chance, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und Dein Profil zu schärfen. Erst nach Durchlaufen dieser vielfältigen Ausbildungsabschnitte, konkret im 21. Monat des Referendariats, rücken die schriftlichen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens in den Fokus, wie iurratio.de bestätigt. Die mündliche Prüfung folgt dann nach Abschluss der Wahlstation II. Diese sorgfältig konzipierte Abfolge stellt sicher, dass Du nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch bestens auf die Examensprüfungen und Deine zukünftige juristische Karriere vorbereitet bist.

Der Ablauf des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Hamburg: Schriftlich und Mündlich zum Erfolg

Das Zweite Juristische Staatsexamen in Hamburg ist, wie in anderen Bundesländern auch, in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil unterteilt. Beide Teile sind von entscheidender Bedeutung und erfordern eine intensive und zielgerichtete Vorbereitung. Das Verständnis des genauen Ablaufs und der Gewichtung der einzelnen Prüfungskomponenten ist dabei ein wichtiger erster Schritt.

Die schriftlichen Prüfungen: Das Fundament Deiner Examensnote

Der schriftliche Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Hamburg ist eine umfassende Herausforderung, die Deine Fähigkeit zur Anwendung des erlernten Wissens unter Zeitdruck prüft. Wie von iurratio.de dargelegt, finden diese Prüfungen im 21. Monat Deines Referendariats statt. Du wirst Dich insgesamt acht Klausuren stellen müssen. Die Verteilung auf die Rechtsgebiete ist dabei klar definiert und spiegelt die Kernbereiche der juristischen Praxis wider:

  • Vier Klausuren im Zivilrecht: Dieser Bereich nimmt traditionell einen breiten Raum ein und gilt oft als besonders anspruchsvoll. Die Fallgestaltungen können aus dem gesamten Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handels- und Gesellschaftsrecht (HGB) sowie dem Zivilprozessrecht (ZPO) stammen. Von Dir wird erwartet, dass Du nicht nur materielles Recht beherrschst, sondern auch prozessuale Finessen und die Fähigkeit zur Erstellung praxisrelevanter Gutachten, Urteile oder Anwaltsschriftsätze unter Beweis stellst. Die zivilrechtlichen Klausuren testen Deine Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu analysieren, Rechtsfragen zu identifizieren und überzeugende Lösungen zu entwickeln.
  • Zwei Klausuren im Strafrecht: Auch hier sind sowohl materiell-rechtliche als auch strafprozessuale Kenntnisse gefordert. Die Klausuren können sich mit Delikten aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuches (StGB) befassen, aber auch Aspekte des Strafverfahrensrechts (StPO) oder des Jugendstrafrechts beinhalten. Die Aufgabenstellungen erfordern oft die Ausarbeitung von Anklageschriften, Plädoyers oder strafrechtlichen Gutachten.
  • Zwei Klausuren im Öffentlichen Recht: Dieser Prüfungsteil kann das Verwaltungsrecht (Allgemeines und Besonderes), das Verfassungsrecht oder auch das Europarecht umfassen. Typische Aufgabenstellungen sind die Begutachtung von Verwaltungsakten, die Prüfung von Grundrechtsverletzungen oder die Ausarbeitung von Klageschriften im Verwaltungs- oder Verfassungsrecht.

Ein entscheidender Faktor für Deine Gesamtbewertung ist die Gewichtung dieser schriftlichen Arbeiten. Laut iurratio.de machen die schriftlichen Prüfungen insgesamt 70% der Gesamtnote aus. Jede der acht Klausuren wird dabei mit 8,75% gewichtet. Dieser hohe Anteil unterstreicht die immense Bedeutung einer gründlichen und langfristigen Vorbereitung auf die Klausuren. Es gilt, nicht nur das Fachwissen parat zu haben, sondern auch Klausurtechniken zu beherrschen und unter Examensbedingungen effizient und präzise arbeiten zu können.

Die mündliche Prüfung: Der letzte Schritt zum Volljurist:innen-Titel

Nachdem Du die schriftlichen Hürden gemeistert hast und die Wahlstation II Deines Referendariats abgeschlossen ist, steht der letzte Prüfungsteil bevor: die mündliche Prüfung. Diese setzt sich in Hamburg aus zwei wesentlichen Elementen zusammen und prüft Deine Fähigkeit, juristische Probleme nicht nur schriftlich, sondern auch im direkten Gespräch überzeugend darzulegen und zu diskutieren.

Der erste Teil der mündlichen Prüfung ist der Aktenvortrag. Dieser findet im von Dir gewählten Schwerpunktbereich statt, den Du bereits während Deiner Wahlstationen vertiefen konntest. Für den Aktenvortrag erhältst Du eine Akte mit einem praxisnahen Fall, den Du innerhalb einer vorgegebenen Vorbereitungszeit bearbeiten und anschließend der Prüfungskommission vortragen musst. Im Anschluss an Deinen Vortrag folgt in der Regel eine kurze Fragerunde zum vorgetragenen Fall. Dieser Prüfungsteil, der Deine Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung in komplexe Sachverhalte und zur präzisen mündlichen Darstellung prüft, macht 8% Deiner Gesamtnote aus, wie iurratio.de berichtet.

Im Anschluss an den Aktenvortrag folgt das eigentliche Prüfungsgespräch. Dieses erstreckt sich über die drei juristischen Pflichtfächer – Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht – sowie über Deinen gewählten Schwerpunktbereich. In jedem dieser vier Teilbereiche wirst Du von den Prüfer:innen zu verschiedenen Themen befragt. Dies können sowohl theoretische Fragen als auch kleine Fallbeispiele sein, die Deine Argumentationsfähigkeit, Dein Verständnis für juristische Zusammenhänge und Deine Spontaneität testen. Das gesamte Prüfungsgespräch zählt zu 22% zur Gesamtnote, wobei jeder der vier Bereiche (die drei Pflichtfächer und der Schwerpunktbereich) mit 5,5% gewichtet wird. Die mündliche Prüfung bietet Dir die Chance, eventuelle Schwächen aus den Klausuren auszugleichen oder Deine Stärken weiter zu untermauern. Eine gute Vorbereitung, die auch das Üben von Vortragssituationen und Prüfungsgesprächen einschließt, ist hier unerlässlich.

Die Prüfungsgebiete im Überblick: Darauf musst Du Dich vorbereiten

Die Prüfungsgebiete im Zweiten Juristischen Staatsexamen in Hamburg sind klar strukturiert und decken die zentralen Bereiche der juristischen Praxis ab. Eine genaue Kenntnis dieser Gebiete ist fundamental für eine zielgerichtete Vorbereitung. Wie bereits im Kontext der schriftlichen und mündlichen Prüfungen angedeutet, konzentrieren sich die Anforderungen auf die drei großen Rechtsgebiete sowie einen individuellen Schwerpunkt.

Im schriftlichen Teil des Examens liegt der Fokus auf:

  1. Zivilrecht: Mit vier Klausuren stellt das Zivilrecht den umfangreichsten Prüfungsblock dar. Hier musst Du umfassende Kenntnisse im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) inklusive Schuldrecht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht nachweisen. Ebenso relevant sind das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Zivilprozessrecht (ZPO). Die Klausuren erfordern oft die Anfertigung von Urteilen, Entscheidungsentwürfen oder anwaltlichen Schriftsätzen aus Kläger- oder Beklagtensicht.
  2. Strafrecht: Zwei Klausuren widmen sich dem Strafrecht und dem Strafprozessrecht. Du solltest das materielle Strafrecht (StGB Allgemeiner und Besonderer Teil) sicher beherrschen und auch mit den Abläufen des Strafverfahrens (StPO) vertraut sein. Mögliche Aufgaben sind die Erstellung von Anklageschriften, staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügungen oder die Begutachtung strafrechtlicher Sachverhalte aus richterlicher oder verteidigender Perspektive.
  3. Öffentliches Recht: Die verbleibenden zwei schriftlichen Prüfungen entfallen auf das Öffentliche Recht. Dieses Feld ist breit gefächert und umfasst typischerweise das Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht (VwVfG, VwGO, landesrechtliche Bestimmungen), das Polizei- und Ordnungsrecht, das Baurecht sowie das Kommunalrecht. Auch das Verfassungsrecht (Grundgesetz und ggf. Landesverfassung) sowie das Europarecht können Gegenstand der Prüfung sein.

Im mündlichen Teil der Prüfung werden diese drei Pflichtfächer erneut aufgegriffen, ergänzt durch Deinen selbstgewählten Schwerpunktbereich. Die Wahl dieses Schwerpunktes erfolgt bereits während des Referendariats und ermöglicht Dir eine Spezialisierung in einem Rechtsgebiet, das Deinen Interessen und beruflichen Neigungen entspricht. Beliebte Schwerpunktbereiche sind beispielsweise Arbeitsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht oder auch spezifische Bereiche des Öffentlichen Rechts. Im Aktenvortrag und im Prüfungsgespräch musst Du dann Deine vertieften Kenntnisse in diesem gewählten Schwerpunkt unter Beweis stellen. Die Kombination aus breitem Grundlagenwissen in den Pflichtfächern und spezialisiertem Wissen im Schwerpunktbereich zeichnet das Profil eines:einer erfolgreichen Absolvent:in des Zweiten Staatsexamens aus. Die Informationen zu den Prüfungsgebieten stammen durchweg von iurratio.de.

Examenstermine: Planung ist der Schlüssel zum Erfolg

Die langfristige Planung Deiner Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen ist entscheidend. Dazu gehört auch, die relevanten Examenstermine im Blick zu haben, um Deine Lernphasen optimal darauf abstimmen zu können. Glücklicherweise bietet Hamburg hier eine gewisse Flexibilität durch mehrere Prüfungstermine pro Jahr.

Regelmäßige Termine für das schriftliche Examen

Für die schriftlichen Prüfungen des Zweiten Juristischen Staatsexamens gibt es in Hamburg sechs Prüfungsdurchgänge pro Jahr. Diese finden regelmäßig in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember statt, wie JurCase berichtet. Diese hohe Frequenz an Terminen bietet den Referendar:innen eine gewisse Flexibilität bei der Planung ihres Examensantritts, beispielsweise um die Vorbereitungszeit an individuelle Bedürfnisse oder den Abschluss der jeweiligen Referendariatsstationen anzupassen. Es ermöglicht auch, im Falle eines Nichtbestehens oder eines Verbesserungsversuchs relativ zeitnah einen neuen Anlauf zu nehmen. Die genauen Daten für die einzelnen Klausurtage innerhalb dieser Monate werden vom zuständigen Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein (GPA) bzw. dem Hanseatischen Oberlandesgericht bekanntgegeben. Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig über die konkreten Anmeldefristen und Prüfungstage zu informieren, um keine wichtigen Deadlines zu verpassen.

Ausblick auf die Termine für das Jahr 2025

Mit Blick auf das Jahr 2025 ist davon auszugehen, dass Hamburg an dem bewährten Rhythmus der Prüfungstermine festhalten wird. Die schriftlichen Examensprüfungen sind daher voraussichtlich ebenfalls in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember 2025 angesetzt. Diese Information wird ebenfalls von JurCase bereitgestellt. Auch wenn diese Monate als Orientierung dienen, solltest Du für die exakten Daten unbedingt die offiziellen Bekanntmachungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts oder des Gemeinsamen Prüfungsamtes Hamburg konsultieren. Diese werden in der Regel auf der Webseite des Justizportals Hamburg veröffentlicht. Dort findest Du die verbindlichen Termine sowie weitere wichtige Hinweise zum Prüfungsablauf. Eine frühzeitige und regelmäßige Überprüfung dieser offiziellen Quellen ist ratsam, da es immer zu kurzfristigen Anpassungen oder detaillierteren Ankündigungen kommen kann. Die Kenntnis der voraussichtlichen Termine für 2025 ermöglicht es Dir jedoch schon jetzt, eine grobe Zeitplanung für Deine intensive Vorbereitungsphase aufzustellen und Deine Lernstrategie entsprechend auszurichten.

Der Verbesserungsversuch: Eine zweite Chance in Hamburg

Das Zweite Juristische Staatsexamen stellt eine erhebliche Hürde dar, und trotz intensivster Vorbereitung kann es vorkommen, dass das Ergebnis nicht den eigenen Erwartungen entspricht oder die Prüfung nicht bestanden wird. Für solche Fälle sieht das Prüfungsrecht in Hamburg, wie in vielen anderen Bundesländern auch, die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs vor. Diese Option bietet Dir die Chance, Deine Note bei bestandenem Examen zu verbessern oder die Prüfung bei Nichtbestehen erneut abzulegen und somit den Weg zum Volljurist:innen-Titel doch noch erfolgreich zu beschreiten.

In Hamburg ist ein Notenverbesserungsversuch möglich, wie iurratio.de bestätigt. Wenn Du das Examen bestanden hast, aber mit Deiner Note nicht zufrieden bist, kannst Du Dich entscheiden, die Prüfung einmalig zu wiederholen, um ein besseres Ergebnis zu erzielen. Dies ist eine wichtige Option, da die Examensnote oft eine entscheidende Rolle bei späteren Bewerbungen spielt. Für die Teilnahme am Verbesserungsversuch wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 800 Euro erhoben. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Gebühr unter bestimmten Umständen teilweise erstattet werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Du Dich nach der Anmeldung, aber vor Beginn der Prüfungen, doch gegen eine Teilnahme entscheidest oder den Versuch aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit) abbrechen musst. Die genauen Bedingungen für eine solche Erstattung sollten den offiziellen Informationen des Prüfungsamtes entnommen werden. Die Entscheidung für einen Verbesserungsversuch sollte wohlüberlegt sein. Sie erfordert eine erneute intensive Lernphase und ist mit zusätzlichem Stress und Kosten verbunden. Andererseits kann eine signifikante Notenverbesserung die Karrierechancen erheblich verbessern. Es gilt, die eigenen Ressourcen, die bisherige Note und die realistischen Chancen auf eine Verbesserung sorgfältig abzuwägen.

Wichtige Hinweise und offizielle Quellen

Die Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen ist ein komplexer Prozess, bei dem es entscheidend ist, stets auf aktuelle und verlässliche Informationen zurückzugreifen. Die hier dargestellten Informationen bieten Dir einen umfassenden Überblick über den Ablauf, die Prüfungsgebiete und Termine in Hamburg. Dennoch ist es unerlässlich, dass Du Dich zusätzlich und regelmäßig über die offiziellen Kanäle informierst.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bzw. das Gemeinsame Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein (GPA) sind die zuständigen Stellen für die Durchführung und Organisation des Zweiten Juristischen Staatsexamens. Auf deren Webseiten findest Du die verbindlichen Prüfungstermine, Anmeldefristen, Merkblätter zum Prüfungsablauf sowie Informationen zu den zugelassenen Hilfsmitteln. Besonders die Seite des Justizportals Hamburg ist eine zentrale Anlaufstelle für aktuelle Mitteilungen zu den Prüfungen. Kurzfristige Änderungen, beispielsweise aufgrund unvorhergesehener Umstände, werden hier bekanntgegeben. Es empfiehlt sich dringend, diese Seite regelmäßig zu besuchen, insbesondere in den Wochen und Monaten vor Deinen Prüfungsterminen.

Neben den offiziellen Stellen können auch Erfahrungsberichte von ehemaligen Referendar:innen und Absolvent:innen wertvolle Einblicke und Tipps liefern. Plattformen wie LTO oder iurratio.de bieten oft weiterführende Artikel und Community-Bereiche, in denen Du Dich austauschen kannst. Für spezifische Fragen zu den Prüfungsterminen ist JurCase ebenfalls eine nützliche Quelle, die Termine verschiedener Bundesländer sammelt. Denke daran, dass eine sorgfältige Organisation und Informationsbeschaffung Teil einer erfolgreichen Examensvorbereitung sind.

Zusammenfassung der Eckdaten zum Zweiten Juristischen Staatsexamen in Hamburg

Zur besseren Übersichtlichkeit sind hier die wichtigsten Fakten zum Zweiten Juristischen Staatsexamen in Hamburg noch einmal tabellarisch zusammengefasst:

Prüfungsteil Anzahl Prüfungen Prüfungsgebiete Gewichtung an Gesamtnote
Schriftliche Klausuren 8 4x Zivilrecht, 2x Strafrecht, 2x Öffentliches Recht 70% (je Klausur 8,75%)
Aktenvortrag (mündlich) 1 Gewählter Schwerpunktbereich 8%
Prüfungsgespräch (mündlich) 4 Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht + Schwerpunktbereich 22% (je Bereich 5,5%)

Voraussichtliche Klausurtermine für das schriftliche Examen 2025:
(Quelle: JurCase)

  • Februar 2025
  • April 2025
  • Juni 2025
  • August 2025
  • Oktober 2025
  • Dezember 2025

Wir hoffen, dieser umfassende Überblick hilft Dir dabei, Dich optimal auf das Zweite Juristische Staatsexamen in Hamburg vorzubereiten. Viel Erfolg auf Deinem Weg zum:zur Volljurist:in!

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