Das zweite juristische Staatsexamen 2026 in Niedersachsen: Dein umfassender Guide zu Terminen, Klausuren und Prüfungsgebieten
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Wichtigste Erkenntnisse
- Prüfungstermine 2026: Die schriftlichen Prüfungen finden im Januar, April, Juli und Oktober 2026 statt, was eine flexible, aber gut geplante Vorbereitung erfordert.
 - Struktur der Prüfung: Insgesamt müssen acht fünfstündige Klausuren absolviert werden, davon vier im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht, eine im Strafrecht und eine Wahlfachklausur.
 - Zulassung zur mündlichen Prüfung: Eine Zulassung erfordert einen Notendurchschnitt von mindestens 3,60 Punkten und mindestens vier bestandene Klausuren (davon eine im Zivilrecht).
 - Gewichtung und Ablauf der mündlichen Prüfung: Die mündliche Prüfung macht 40 % der Gesamtnote aus und besteht aus einem Aktenvortrag (12 %) und einem Prüfungsgespräch (28 %).
 
Inhaltsverzeichnis
- Das zweite juristische Staatsexamen 2026 in Niedersachsen: Alle Termine im Überblick
 - Aufbau und Umfang der schriftlichen Prüfung: Acht Klausuren zum Erfolg
 - Die Wahlfachklausur: Deine Chance zur Spezialisierung
 - Die Hürde zur mündlichen Prüfung: Zulassungsvoraussetzungen im Detail
 - Die mündliche Prüfung: Aktenvortrag und Prüfungsgespräch als krönender Abschluss
 - Fazit: Dein Fahrplan für das Assessorexamen 2026
 
Das zweite juristische Staatsexamen markiert den finalen und entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Volljuristin oder zum Volljuristen. Nach einem anspruchsvollen Studium und einem intensiven Referendariat bündelt diese Prüfung alles, was Du in den letzten Jahren gelernt hast. Insbesondere für Referendarinnen und Referendare in Niedersachsen ist eine frühzeitige und strategische Planung für das Jahr 2026 unerlässlich. Doch wann findet das zweite juristische Staatsexamen im Bundesland Niedersachsen im Jahr 2026 statt? Wie viele Prüfungen müssen abgelegt werden und in welchen Gebieten? Dieser Beitrag liefert Dir eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Termine, die Struktur der Prüfungen und die spezifischen Anforderungen, die Dich erwarten. Eine gute Vorbereitung beginnt mit einem soliden Wissensfundament über den Ablauf und die Inhalte der Prüfung. Mit diesen Informationen kannst Du Deinen Lernplan optimal gestalten, Deine Schwerpunkte richtig setzen und selbstbewusst in die letzte große Herausforderung Deiner juristischen Ausbildung starten. Wir führen Dich durch alle wichtigen Aspekte des Assessorexamens 2026 in Niedersachsen, damit Du bestens informiert bist.
Das zweite juristische Staatsexamen 2026 in Niedersachsen: Alle Termine im Überblick
Eine der wichtigsten Grundlagen für eine erfolgreiche Examensvorbereitung ist die Kenntnis der genauen Prüfungstermine. Das Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen hat für das Jahr 2026 insgesamt vier Prüfungsdurchgänge für das zweite juristische Staatsexamen angesetzt. Diese verteilen sich strategisch über das gesamte Jahr, sodass Du je nach Ende Deiner Referendariatsstationen den für Dich passenden Termin wählen kannst. Die schriftlichen Prüfungen, die den ersten und gewichtigsten Teil des Examens ausmachen, finden jeweils im Januar, April, Juli und Oktober 2026 statt. Diese Struktur ermöglicht eine gewisse Flexibilität, erfordert aber auch eine präzise und langfristige Planung Deiner Lernphasen. Laut den offiziellen Angaben des niedersächsischen Justizportals und den von JurCase aufbereiteten Terminplänen sind die ersten beiden Durchgänge bereits exakt terminiert. Der Januar-Durchgang erstreckt sich vom 05. Januar bis zum 16. Januar 2026, während der April-Durchgang für den Zeitraum vom 07. April bis zum 20. April 2026 angesetzt ist. Für die genauen Daten der Durchgänge im Juli und Oktober solltest Du den offiziellen Terminplan des Landesjustizprüfungsamtes im Auge behalten. Nach dem schriftlichen Teil folgt die mündliche Prüfung, die zeitlich versetzt stattfindet. Als Orientierung gilt, dass die mündlichen Prüfungen für den Januar-Durchgang beispielsweise ab Anfang oder Mitte Juni 2026 beginnen. Dieser mehrmonatige Abstand gibt Dir Zeit, Dich gezielt auf den Aktenvortrag und das Prüfungsgespräch vorzubereiten, nachdem die Anspannung der Klausurenphase abgeklungen ist.
Aufbau und Umfang der schriftlichen Prüfung: Acht Klausuren zum Erfolg
Der schriftliche Teil des zweiten Staatsexamens in Niedersachsen ist eine intensive und herausfordernde Phase, die sich über mehrere Tage erstreckt. Insgesamt musst Du Dich auf acht Klausuren einstellen, von denen jede eine Bearbeitungszeit von fünf Stunden umfasst. Diese hohe Anzahl an Prüfungsleistungen verlangt nicht nur umfassendes juristisches Wissen, sondern auch ein hohes Maß an Konzentration, Ausdauer und mentaler Stärke. Die inhaltliche Verteilung der Klausuren ist gesetzlich klar geregelt und spiegelt die praktische Relevanz der verschiedenen Rechtsgebiete wider. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf dem Zivilrecht, was der späteren richterlichen oder anwaltlichen Praxis Rechnung trägt.
Die Verteilung der Klausuren sieht wie folgt aus:
| Prüfungsgebiet | Anzahl der Klausuren | 
|---|---|
| Zivilrecht | 4 | 
| Öffentliches Recht | 2 | 
| Strafrecht | 1 | 
| Wahlfachklausur | 1 | 
Wie die Tabelle zeigt, wirst Du vier Klausuren im Zivilrecht anfertigen. Diese decken typischerweise die gesamte Bandbreite des Zivilprozessrechts ab und verlangen von Dir, Urteile, Beschlüsse oder anwaltliche Schriftsätze zu entwerfen. Zwei weitere Klausuren stammen aus dem Öffentlichen Recht, wobei hier oft verwaltungsrechtliche oder verfassungsrechtliche Fallgestaltungen aus der Perspektive eines Gerichts oder einer Behörde zu bearbeiten sind. Das Strafrecht ist mit einer Klausur vertreten, die in der Regel aus der Sicht der Staatsanwaltschaft oder eines Strafverteidigers zu lösen ist. Die achte Klausur ist eine Wahlfachklausur, bei der Du zwischen dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht wählen kannst. Diese Struktur unterstreicht die Bedeutung einer fundierten und breit gefächerten Vorbereitung, bei der das Zivilrecht klar im Fokus stehen muss, ohne die anderen Gebiete zu vernachlässigen. Eine detaillierte Übersicht über die Anforderungen findest Du unter anderem auf dem Karriereportal des IQB sowie in den Informationen des Landesjustizprüfungsamtes.
Die Wahlfachklausur: Deine Chance zur Spezialisierung
Die achte Klausur im schriftlichen Teil des Assessorexamens in Niedersachsen bietet Dir eine wichtige strategische Möglichkeit: die Wahlfachklausur. Hier kannst Du Dich zwischen einem Sachverhalt aus dem Öffentlichen Recht oder dem Strafrecht entscheiden. Diese Wahl ist nicht zu unterschätzen, denn sie erlaubt es Dir, einen persönlichen Schwerpunkt zu setzen und Deine Stärken gezielt auszuspielen. Die Entscheidung sollte wohlüberlegt sein und sich an Deinen individuellen Neigungen, Deinem bisherigen Lernerfolg und möglicherweise auch Deinen zukünftigen Karriereplänen orientieren. Wenn Du Dich beispielsweise während des Studiums oder Referendariats intensiv mit dem Verwaltungs- oder Verfassungsrecht auseinandergesetzt hast und Dich in diesem Bereich sicher fühlst, liegt die Wahl des öffentlichen Rechts nahe. Hast Du hingegen eine Leidenschaft für die Strafverfolgung oder -verteidigung entwickelt und beherrschst die Feinheiten der Strafprozessordnung, könnte die Strafrechtsklausur die bessere Option für Dich sein.
Es ist ratsam, diese Entscheidung nicht erst kurz vor der Prüfung zu treffen, sondern sie frühzeitig in Deinen Lernplan zu integrieren. Analysiere Deine Leistungen in den Übungsklausuren und frage Dich, in welchem der beiden Gebiete Du konstanter gute Ergebnisse erzielst. Bedenke dabei auch die Art der Aufgabenstellung. Im Öffentlichen Recht sind oft behördliche Bescheide oder gerichtliche Entscheidungen anzufertigen, während im Strafrecht häufig Anklageschriften oder Plädoyers im Mittelpunkt stehen. Die Wahl des Fachs für die achte Klausur bedeutet, dass Du in diesem Bereich insgesamt drei Klausuren schreibst (zwei Pflicht- und eine Wahlklausur im Öffentlichen Recht oder eine Pflicht- und eine Wahlklausur im Strafrecht). Dies intensiviert die Auseinandersetzung mit dem gewählten Rechtsgebiet und kann Dir einen entscheidenden Vorteil verschaffen, wenn Du Deine Vorbereitung entsprechend ausrichtest. Nutze diese Chance, um Deine Examensnote aktiv mitzugestalten und Deine Expertise in einem für Dich besonders interessanten Feld zu demonstrieren.
Die Hürde zur mündlichen Prüfung: Zulassungsvoraussetzungen im Detail
Nachdem Du die acht schriftlichen Klausuren absolviert hast, beginnt eine Zeit des Wartens auf die Ergebnisse und die entscheidende Frage: Hast Du die Zulassung zur mündlichen Prüfung geschafft? In Niedersachsen sind die Hürden hierfür klar definiert und es reicht nicht aus, nur irgendwie durchzukommen. Das System ist so konzipiert, dass eine gewisse Mindestleistung und Konstanz über die verschiedenen Rechtsgebiete hinweg nachgewiesen werden muss. Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, musst Du laut den Vorgaben, die unter anderem vom IQB Institut zusammengefasst werden, zwei zentrale Kriterien erfüllen.
Erstens musst Du im Gesamtdurchschnitt aller acht Klausuren eine Punktzahl von mindestens 3,60 Punkten erreichen. Dieser Durchschnittswert allein ist jedoch nicht ausreichend. Zweitens gibt es eine zusätzliche Anforderung an die Anzahl der bestandenen Einzelklausuren. Du musst mindestens vier der acht Klausuren mit jeweils 4,00 Punkten oder mehr bestanden haben. Eine Klausur gilt ab dieser Punktzahl als „ausreichend“ und somit als bestanden. Innerhalb dieser Regelung gibt es eine weitere, wichtige Spezifikation: Unter den vier bestandenen Klausuren muss sich mindestens eine zivilrechtliche Klausur befinden. Diese Regelung unterstreicht erneut die zentrale Bedeutung des Zivilrechts im Assessorexamen. Sie stellt sicher, dass alle Prüflinge zumindest grundlegende Kompetenzen in dem Rechtsgebiet nachweisen, das den größten Teil der Prüfung und der späteren juristischen Praxis ausmacht. Diese kombinierten Anforderungen bedeuten, dass Du es Dir nicht leisten kannst, ein Rechtsgebiet komplett zu vernachlässigen oder auf Lücke zu lernen. Ein einzelner „Ausrutscher“ kann zwar durch gute Leistungen in anderen Klausuren kompensiert werden, aber eine durchgehend schwache Leistung in mehreren Prüfungen oder ein komplettes Scheitern im Zivilrecht führt unweigerlich zum Ausschluss von der mündlichen Prüfung.
Die mündliche Prüfung: Aktenvortrag und Prüfungsgespräch als krönender Abschluss
Wenn Du die Hürden der schriftlichen Prüfung gemeistert hast, wartet mit der mündlichen Prüfung der letzte, aber keineswegs zu unterschätzende Teil Deines Examens. Dieser Prüfungsteil macht immerhin 40 % Deiner Gesamtnote aus und kann das Endergebnis somit maßgeblich beeinflussen. Die mündliche Prüfung in Niedersachsen setzt sich aus zwei wesentlichen Elementen zusammen: dem Aktenvortrag und dem anschließenden Prüfungsgespräch. Der Aktenvortrag allein wird mit 12 % gewichtet, während das Prüfungsgespräch mit 28 % zu Buche schlägt. Diese Gewichtung zeigt, wie wichtig eine gezielte Vorbereitung auf beide Teile ist.
Der Aktenvortrag ist eine sehr praxisnahe Prüfungssituation. Du erhältst eine Akte aus einem der drei großen Rechtsgebiete – Zivil-, Straf- oder Öffentliches Recht – und hast eine begrenzte Zeit, um den Sachverhalt zu analysieren, eine juristisch fundierte Lösung zu erarbeiten und diese in einem freien Vortrag vor der Prüfungskommission zu präsentieren. Hier werden nicht nur Deine materiell-rechtlichen Kenntnisse, sondern auch Deine Fähigkeit zur schnellen Analyse, zur Strukturierung komplexer Informationen und Deine rhetorischen Fähigkeiten geprüft. Es geht darum, wie ein:e Praktiker:in einen Fall aufzubereiten und überzeugend vorzutragen.
Im Anschluss an den Aktenvortrag folgt das Prüfungsgespräch. Hier prüft die Kommission Dich und die anderen Kandidat:innen in der Gruppe in allen examensrelevanten Rechtsgebieten. Das Gespräch ist oft dynamisch und fächerübergreifend. Die Prüfer:innen wollen sehen, ob Du in der Lage bist, spontan auf Fragen zu reagieren, juristische Probleme zu diskutieren und Dein Wissen flexibel anzuwenden. Anders als in den Klausuren kommt es hier auch auf Deine Argumentationsfähigkeit und Dein Auftreten an. Die Kombination aus dem anspruchsvollen schriftlichen Teil und der praxisorientierten mündlichen Prüfung stellt sicher, dass Du als zukünftige:r Volljurist:in umfassend auf die Herausforderungen des Berufslebens vorbereitet bist, wie es auch von offiziellen Stellen wie dem Niedersächsischen Ministerium gefordert wird.
Fazit: Dein Fahrplan für das Assessorexamen 2026
Das zweite juristische Staatsexamen 2026 in Niedersachsen ist eine komplexe und fordernde Prüfung, doch mit einer strategischen und gut informierten Vorbereitung ist sie erfolgreich zu meistern. Die vier Prüfungstermine im Januar, April, Juli und Oktober geben Dir den Rahmen für Deine langfristige Planung vor. Im Zentrum stehen die acht fünfstündigen Klausuren, bei denen der Schwerpunkt klar auf dem Zivilrecht liegt, ergänzt durch Prüfungen im Öffentlichen Recht und Strafrecht sowie einer wichtigen Wahlklausur. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung hängt von einer soliden Durchschnittsnote und einer ausreichenden Anzahl bestandener Einzelklausuren ab, was eine durchgehend konzentrierte Leistung erfordert. Schließlich bietet die mündliche Prüfung mit Aktenvortrag und Prüfungsgespräch die Chance, Deine praktische juristische Kompetenz unter Beweis zu stellen und Deine Gesamtnote entscheidend zu verbessern. Nutze diese Informationen, um Deinen Lernplan zu strukturieren, Deine Fortschritte zu überwachen und selbstbewusst auf Dein Ziel hinzuarbeiten. Mit der richtigen Planung und den passenden Werkzeugen zur Lernorganisation legst Du den Grundstein für Deinen Erfolg im Assessorexamen.