Zweites Staatsexamen Sachsen – Ablauf und Termine 2025

Realistische Darstellung eines geöffneten Gesetzbuches auf einem Schreibtisch, umgeben von Notizen und einem Kalender mit hervorgehobenen Terminen. Im Hintergrund ist eine angedeutete sächsische Landschaft oder ein stilisiertes Gebäude zu sehen, das die Region Sachsen symbolisiert. Der Fokus liegt auf der intensiven Vorbereitung und dem bevorstehenden juristischen Examen. Ruhige und konzentrierte Atmosphäre.
Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen markiert einen entscheidenden Meilenstein auf dem Weg zur Volljurist:in. Nach dem universitären Teil des Studiums und dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat, das mit dieser anspruchsvollen Prüfung abgeschlossen wird.

Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen: Dein Wegweiser durch Ablauf, Prüfungen und Termine 2025

Geschätzte Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wichtigste Erkenntnisse

  • Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen besteht aus einem schriftlichen Teil mit acht Klausuren und einem mündlichen Teil, der einen Aktenvortrag und mehrere Prüfungsgespräche umfasst.
  • Die schriftliche Prüfung trägt 60% zur Gesamtnote bei, während die mündliche Prüfung 40% ausmacht.
  • In Sachsen gibt es zwei Examensdurchgänge pro Jahr, üblicherweise mit schriftlichen Prüfungen im Juni und Dezember; für 2025 sind dies die Durchgänge 2025/1 (Juni) und 2025/2 (Dezember).
  • Die Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (SächsJAPO) bildet die rechtliche Grundlage, und das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Sachsen ist die maßgebliche Informationsquelle für Termine und Regelungen.
  • Am Prüfungstag sind das Mitführen des Personalausweises/Reisepasses und der Ladung sowie die strikte Einhaltung der Vorschriften zu zugelassenen Hilfsmitteln unerlässlich.

Inhaltsverzeichnis

Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen markiert einen entscheidenden Meilenstein auf dem Weg zur Volljurist:in. Nach dem universitären Teil des Studiums und dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat, das mit dieser anspruchsvollen Prüfung abgeschlossen wird. Für viele angehende Jurist:innen ist diese Phase mit großer Anspannung verbunden, denn das Assessorexamen öffnet die Türen zu klassischen juristischen Berufen wie Richter:in, Staatsanwält:in oder Rechtsanwält:in. Um Dich optimal auf diese Herausforderung vorzubereiten, ist es unerlässlich, den Ablauf, die Inhalte und die Termine des Zweiten Staatsexamens in Sachsen genau zu kennen. Dieser Beitrag bietet Dir einen umfassenden Überblick darüber, wie das Zweite Juristische Staatsexamen im Bundesland Sachsen abläuft, wie viele Prüfungen in welchen Gebieten abgelegt werden müssen und welche Examenstermine im Jahr 2025 anstehen. Mit diesen Informationen kannst Du Deine Lernstrategie gezielt ausrichten und dem Examen mit mehr Sicherheit entgegensehen.

Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen: Ein Überblick über das Verfahren

Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen, oft auch als Assessorexamen bezeichnet, ist der krönende Abschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes, des Referendariats. Die rechtliche Grundlage für die Durchführung dieser Staatsprüfung bildet die Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (SächsJAPO) (Quelle: Sächsisches Landesjustizprüfungsamt). Diese Verordnung regelt detailliert alle Aspekte des Examens, von den Zulassungsvoraussetzungen über die Struktur der Prüfungsteile bis hin zur Notenbildung. Das Examen selbst ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt: einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (Quelle: JurCase). Beide Teile sind darauf ausgerichtet, nicht nur Dein theoretisches Wissen, sondern vor allem Deine Fähigkeit zur praktischen Rechtsanwendung unter Beweis zu stellen. Es geht darum zu zeigen, dass Du in der Lage bist, komplexe juristische Sachverhalte zu analysieren, sachgerechte Lösungen zu entwickeln und diese überzeugend darzulegen – Fähigkeiten, die im späteren Berufsleben unerlässlich sind. Die Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen ist intensiv und erfordert eine sorgfältige Planung sowie eine konsequente Lernroutine. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen der SächsJAPO vertraut zu machen und die eigene Lernstrategie entsprechend anzupassen. Dazu gehört auch, die formalen Rahmenbedingungen, wie die zugelassenen Hilfsmittel oder die genauen Prüfungsorte, im Blick zu behalten, um am Prüfungstag selbst keine bösen Überraschungen zu erleben.

Die Schriftliche Prüfung im Detail: Acht Klausuren fordern Dein Können

Der schriftliche Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Sachsen ist eine wahre Marathonleistung. Du musst insgesamt acht fünfstündige Aufsichtsarbeiten bewältigen. Diese Klausuren sind so konzipiert, dass sie ein breites Spektrum juristischer Fähigkeiten abprüfen und Dich mit praxisnahen Fallgestaltungen konfrontieren. Die inhaltliche Verteilung der Klausuren stellt sicher, dass alle wesentlichen Rechtsgebiete abgedeckt werden. In der Regel gliedern sich die acht Klausuren wie folgt:

  • Zivilrecht: Meist werden drei Klausuren in diesem Kernbereich des Rechts geschrieben. Hierbei kann es sich um Urteils-, aber auch um Kautelarklausuren handeln, die beispielsweise die Gestaltung von Verträgen oder anderen rechtsverbindlichen Erklärungen zum Gegenstand haben.
  • Strafrecht: Üblicherweise sind zwei Klausuren dem Strafrecht gewidmet. Oftmals ist eine davon eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung, während die andere beispielsweise eine revisionsrechtliche Aufgabenstellung oder ein Plädoyer umfassen kann.
  • Öffentliches Recht: Auch im Öffentlichen Recht erwarten Dich meist zwei Klausuren. Diese können das Verwaltungsrecht, das Verfassungsrecht oder auch das Europarecht berühren und erfordern oft die Fähigkeit, behördliche Entscheidungen zu entwerfen oder zu überprüfen.
  • Anwaltsklausur: Eine besondere Klausur stellt die sogenannte „Anwaltsklausur“ dar (Quellen: LJPA Sachsen-Anhalt, JurCase). Diese Klausur hat eine explizit anwaltliche Aufgabenstellung und simuliert die typische Arbeitssituation einer Rechtsanwält:in. Hier geht es darum, aus Mandant:innensicht die rechtlichen Möglichkeiten zu analysieren, Risiken abzuwägen und eine klare Handlungsempfehlung zu formulieren.

Die schriftlichen Klausuren werden im Rahmen des Referendariats typischerweise gegen Ende der Anwaltsstation geschrieben (Quelle: LJPA Sachsen-Anhalt). Dieser Zeitpunkt ist strategisch gewählt, da Du bis dahin bereits vielfältige praktische Erfahrungen in verschiedenen Stationen gesammelt haben solltest, die Dir bei der Bearbeitung der praxisorientierten Aufgabenstellungen zugutekommen. Die Anforderungen sind hoch: Neben fundiertem materiell-rechtlichem Wissen sind prozessuale Kenntnisse, ein gutes Zeitmanagement und die Fähigkeit, unter Druck präzise und gut strukturierte Lösungen zu erarbeiten, entscheidend für den Erfolg.

Die Mündliche Prüfung: Der letzte Schritt zum Assessorexamen

Nachdem Du die schriftlichen Hürden genommen hast, steht als nächster und letzter Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamens die mündliche Prüfung an. Doch nicht jede:r, der die Klausuren geschrieben hat, wird automatisch zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind klar definiert: Du musst in den schriftlichen Klausuren entweder mindestens fünf Klausuren mit jeweils mindestens 4,00 Punkten bestanden haben oder, falls Du nur vier Klausuren mit mindestens 4,00 Punkten erreicht hast, in diesen vier Klausuren eine Gesamtpunktzahl von mindestens 28,00 Punkten erzielt haben (Quelle: LJPA Sachsen-Anhalt). Diese Regelung stellt sicher, dass eine solide Grundleistung im schriftlichen Teil erbracht wurde.

Die mündliche Prüfung selbst ist mehrstufig aufgebaut und prüft unterschiedliche Kompetenzen. Sie beginnt mit einem Aktenvortrag. Für diesen Vortrag erhältst Du eine Akte aus einem der drei Hauptrechtsgebiete (Zivil-, Straf- oder Öffentliches Recht) und hast eine Stunde Zeit zur Vorbereitung. In dieser Stunde musst Du den Sachverhalt erfassen, die rechtlichen Probleme analysieren und einen Lösungsvorschlag entwickeln, den Du anschließend der Prüfungskommission in freier Rede präsentierst. Im Anschluss an den Aktenvortrag folgen die Prüfungsgespräche. Diese decken folgende Bereiche ab (Quelle: LJPA Sachsen-Anhalt):

  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht
  • Anwaltliches Gespräch, das oft berufspraktische Fragestellungen und anwaltliche Taktik in den Fokus rückt.
  • Schwerpunktbereichsgespräch, das sich auf das von Dir im Studium gewählte Schwerpunktgebiet bezieht und dessen Kenntnisse hier nochmals abgefragt werden.

Die mündliche Prüfung ist eine dynamische Situation, in der nicht nur Dein Wissen, sondern auch Deine Argumentationsfähigkeit, Dein Auftreten und Deine Fähigkeit, auf Nachfragen souverän zu reagieren, bewertet werden. Es ist eine Chance, eventuelle Schwächen aus dem schriftlichen Teil auszugleichen, aber auch eine Herausforderung, die eine gute Vorbereitung auf die spezifische Prüfungssituation erfordert.

Gewichtung der Prüfungsleistungen: So setzt sich Deine Gesamtnote zusammen

Das Verständnis darüber, wie die einzelnen Prüfungsteile in die Gesamtnote des Zweiten Juristischen Staatsexamens einfließen, ist für eine zielgerichtete Vorbereitung von großer Bedeutung. Die Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Leistungen ist in Sachsen klar geregelt und gibt Dir eine Vorstellung davon, welchen Stellenwert die einzelnen Komponenten haben.

Die schriftliche Prüfung macht den Löwenanteil der Gesamtnote aus. Sie fließt mit insgesamt 60% in das Endergebnis ein. Da acht Klausuren geschrieben werden, bedeutet dies, dass jede einzelne Klausur mit 7,5% gewichtet wird (Quelle: LJPA Sachsen-Anhalt). Diese gleichmäßige Gewichtung jeder Klausur unterstreicht die Notwendigkeit, in allen Rechtsgebieten eine solide Leistung zu erbringen. Ein „Ausrutscher“ in einer Klausur kann zwar durch gute Ergebnisse in anderen kompensiert werden, aber jede Klausur zählt signifikant.

Die mündliche Prüfung trägt mit den verbleibenden 40% zur Gesamtnote bei. Diese 40% verteilen sich auf die verschiedenen Elemente der mündlichen Prüfung wie folgt (Quelle: LJPA Sachsen-Anhalt):

  • Der Aktenvortrag wird mit 10% gewichtet.
  • Das anwaltliche Gespräch fließt ebenfalls mit 10% in die Note ein.
  • Die übrigen Prüfungsgespräche (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Schwerpunktbereichsgespräch) werden jeweils mit 5% bewertet. Bei vier solchen Gesprächen ergibt das zusammen 20%.

Diese Aufteilung zeigt, dass auch die mündliche Prüfung einen erheblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis hat. Insbesondere der Aktenvortrag und das anwaltliche Gespräch haben durch ihre höhere Einzelgewichtung eine besondere Bedeutung innerhalb des mündlichen Teils.

Zur besseren Übersicht hier eine tabellarische Darstellung der Gewichtung:

Prüfungsteil Einzelleistung Gewichtung der Einzelleistung Gewichtung des Prüfungsteils
Schriftliche Prüfung Klausur 1 (Zivilrecht) 7,5%
Klausur 2 (Zivilrecht) 7,5%
Klausur 3 (Zivilrecht) 7,5%
Klausur 4 (Strafrecht) 7,5% 60%
Klausur 5 (Strafrecht) 7,5%
Klausur 6 (Öffentliches Recht) 7,5%
Klausur 7 (Öffentliches Recht) 7,5%
Klausur 8 (Anwaltsklausur) 7,5%
Mündliche Prüfung Aktenvortrag 10%
Prüfungsgespräch Zivilrecht 5%
Prüfungsgespräch Strafrecht 5% 40%
Prüfungsgespräch Öffentliches Recht 5%
Anwaltliches Gespräch 10%
Schwerpunktbereichsgespräch 5%
Gesamtnote 100%

Diese detaillierte Kenntnis der Notengewichtung ermöglicht es Dir, Deine Lernressourcen strategisch einzusetzen und Schwerpunkte in Deiner Vorbereitung zu setzen, ohne dabei einzelne Bereiche zu vernachlässigen.

Examenstermine und Prüfungszeiträume: Planungssicherheit für 2025

Eine der wichtigsten Fragen für alle Referendar:innen, die sich auf das Zweite Juristische Staatsexamen vorbereiten, betrifft die Termine. Eine langfristige Planung ist essentiell, um Lernphasen, Wiederholungszyklen und eventuelle Urlaubszeiten optimal aufeinander abzustimmen. In Sachsen gibt es für das Zweite Staatsexamen eine gut etablierte Struktur, was die Anzahl der jährlichen Durchgänge und die ungefähren Zeiträume betrifft. Pro Jahr werden zwei Examensdurchgänge angeboten (Quelle: JurCase). Dies gibt den Prüfungskandidat:innen eine gewisse Flexibilität und Planbarkeit.

Die schriftlichen Examensklausuren finden traditionell jeweils im Juni und im Dezember eines jeden Jahres statt (Quelle: JurCase). Diese Regelmäßigkeit erleichtert die langfristige Ausrichtung des Referendariats und der persönlichen Examensvorbereitung. Für das Jahr 2025 bedeutet dies, dass die schriftlichen Prüfungen voraussichtlich in den folgenden Zeiträumen stattfinden werden:

  • Durchgang 2025/1: Schriftliche Prüfungen im Juni 2025
  • Durchgang 2025/2: Schriftliche Prüfungen im Dezember 2025

(Quellen: JurCase, Sächsisches Landesjustizprüfungsamt)

Es ist von entscheidender Bedeutung, sich stets über die exakten Daten zu informieren. Die genauen Zeiträume für die Klausuren sowie die Termine für die mündlichen Prüfungen werden vom Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Sachsen rechtzeitig bekannt gegeben. Die offiziellen Hinweise und Ladungen des LJPA Sachsen sind hierfür die maßgebliche Quelle (Quelle: Sächsisches Landesjustizprüfungsamt). Es empfiehlt sich dringend, die Webseite des LJPA regelmäßig zu konsultieren (Sächsisches Landesjustizprüfungsamt), um keine wichtigen Ankündigungen oder Fristen zu verpassen. Diese Informationen sind nicht nur für die unmittelbare Prüfungsvorbereitung relevant, sondern auch für die Planung der Zeit nach den schriftlichen Klausuren, beispielsweise für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung oder für eine wohlverdiente Erholungsphase. Die Kenntnis der Terminstruktur ermöglicht es Dir, Deinen Lernplan so zu gestalten, dass Du pünktlich zum Examenstermin Dein volles Leistungspotenzial abrufen kannst.

Praktische Organisation am Prüfungstag: Was Du beachten musst

Neben der fachlichen Vorbereitung spielt auch die Kenntnis der organisatorischen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle für einen reibungslosen Ablauf an den Prüfungstagen. Stress und Nervosität lassen sich minimieren, wenn Du genau weißt, was Dich erwartet und was Du mitbringen musst. Das Landesjustizprüfungsamt Sachsen gibt hierzu klare Vorgaben.

An jedem Prüfungstag der schriftlichen Examensklausuren musst Du unbedingt Deinen Personalausweis oder Reisepass sowie Deine Ladung zur Prüfung mitführen (Quelle: Sächsisches Landesjustizprüfungsamt). Diese Dokumente dienen Deiner Identifizierung und als Nachweis Deiner Prüfungsberechtigung. Ohne gültige Identifikationspapiere und die Ladung kann Dir der Zutritt zum Prüfungsraum verwehrt werden, was katastrophale Folgen hätte.

Ein weiterer, extrem wichtiger Punkt betrifft die zugelassenen Hilfsmittel. Es dürfen ausschließlich die Gesetzestexte und sonstigen Hilfsmittel verwendet werden, die vom Landesjustizprüfungsamt offiziell genehmigt wurden (Quelle: Sächsisches Landesjustizprüfungsamt). Das LJPA veröffentlicht hierzu in der Regel eine sogenannte „Hilfsmittelbekanntmachung“, die detailliert auflistet, welche Gesetzesausgaben in welcher Auflage, welche Kommentare (sofern zugelassen) und welche weiteren Materialien erlaubt sind. Es ist unerlässlich, sich diese Bekanntmachung sorgfältig durchzulesen und sicherzustellen, dass die eigenen Materialien den Vorgaben entsprechen. Markierungen und Unterstreichungen in den Gesetzestexten sind meist erlaubt, Verweise oder Kommentierungen jedoch in der Regel nicht, es sei denn, sie sind explizit gestattet. Verstöße gegen die Hilfsmittelordnung können als Täuschungsversuch gewertet werden und zum Ausschluss von der Prüfung führen. Daher ist es ratsam, die eigenen Gesetzestexte frühzeitig auf Konformität zu überprüfen und gegebenenfalls „saubere“ Exemplare zu besorgen. Informiere Dich auch über die Bestimmungen zu Schreibmaterialien, Getränken und Verpflegung im Prüfungsraum. Eine gute Vorbereitung auf diese praktischen Aspekte trägt dazu bei, dass Du Dich am Prüfungstag voll und ganz auf die juristischen Aufgaben konzentrieren kannst.

Zusammenfassung und Ausblick

Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen ist eine umfassende und anspruchsvolle Prüfung, die den Abschluss Deiner juristischen Ausbildung darstellt. Wie wir gesehen haben, gliedert es sich in einen schriftlichen Teil mit acht fünfstündigen Klausuren und einen mündlichen Teil, der einen Aktenvortrag sowie mindestens fünf Prüfungsgespräche umfasst. Die Prüfungsgebiete erstrecken sich über das Zivilrecht, das Strafrecht und das Öffentliche Recht, wobei ein besonderer Fokus auch auf praxisnahen anwaltlichen Aufgabenstellungen liegt.

In Sachsen werden zwei Examensdurchgänge pro Jahr angeboten, wobei die schriftlichen Klausuren regulär im Juni und Dezember stattfinden. Für das Jahr 2025 sind die schriftlichen Prüfungen dementsprechend für Juni (Durchgang 2025/1) und Dezember (2025/2) terminiert. Die genauen Daten und alle weiteren relevanten Informationen werden stets aktuell vom Landesjustizprüfungsamt Sachsen bekannt gegeben (Sächsisches Landesjustizprüfungsamt, Downloadbereich des LJPA). Es ist unerlässlich, diese offiziellen Quellen regelmäßig zu konsultieren.

Die Gewichtung der Prüfungsleistungen – 60% für den schriftlichen und 40% für den mündlichen Teil – verdeutlicht die Notwendigkeit einer ausgewogenen und gründlichen Vorbereitung auf beide Abschnitte. Auch die praktischen Aspekte, wie die Mitnahme von Personalausweis und Ladung sowie die strikte Einhaltung der Hilfsmittelvorschriften, dürfen nicht vernachlässigt werden.

Das Zweite Staatsexamen ist zweifellos eine Herausforderung, aber mit einer strukturierten Vorbereitung, dem richtigen Zeitmanagement und einer klaren Kenntnis der Abläufe und Anforderungen kannst Du diese Hürde erfolgreich meistern. Eine gute Struktur und Überwachung Deines Lernfortschritts sind dabei entscheidend. Nutze alle verfügbaren Ressourcen, um Dich optimal vorzubereiten, und denke daran, dass diese Prüfung der Schlüssel zu vielen spannenden juristischen Berufsfeldern ist. Wir wünschen Dir viel Erfolg auf Deinem Weg!

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