Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen-Anhalt: Dein umfassender Leitfaden für Ablauf, Prüfungen und Termine 2025
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Wichtigste Erkenntnisse
- Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen-Anhalt besteht aus acht schriftlichen Klausuren (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, anwaltliche Aufgabenstellung) und einer mehrteiligen mündlichen Prüfung (Aktenvortrag, Pflichtfächer, anwaltliches Gespräch, Schwerpunktbereich).
- Die schriftlichen Prüfungen machen 60% der Gesamtnote aus und finden regulär im April und Oktober statt; für 2025 sind dies die voraussichtlichen Termine.
- Zum Bestehen der schriftlichen Prüfung müssen in der Regel mindestens fünf der acht Klausuren mit 4,00 Punkten bewertet sein oder vier Klausuren mit je 4,00 Punkten bei einer Gesamtpunktzahl von mindestens 28,00.
- Die mündliche Prüfung, die 40% der Gesamtnote ausmacht, findet nach Abschluss der Wahlstation statt; die Ladung erfolgt kurzfristig.
- Bei Nichtbestehen des Examens besteht die Möglichkeit eines Ergänzungsvorbereitungsdienstes gemäß § 51 JAPrVO LSA für einen Wiederholungsversuch.
Inhaltsverzeichnis
- Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen-Anhalt: Ein detaillierter Überblick über den Prüfungsablauf
- Die schriftliche Prüfung im Detail: Klausuren, Fachgebiete und Termine
- Bestehensvoraussetzungen für die schriftliche Prüfung: So meisterst Du die erste Hürde
- Die mündliche Prüfung: Der Weg zum Abschluss Deiner juristischen Ausbildung
- Gewichtung der Prüfungsteile: So setzt sich Deine Gesamtnote zusammen
- Examenstermine 2025 und ein Blick auf die Durchfallquoten in Sachsen-Anhalt
- Was passiert bei Nichtbestehen? Der Ergänzungsvorbereitungsdienst als zweite Chance
Das Zweite Juristische Staatsexamen, oft auch als Assessorexamen bezeichnet, markiert einen entscheidenden Meilenstein auf dem Weg zur Volljurist:in. Für Referendar:innen in Sachsen-Anhalt stellt diese Prüfung den Abschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes dar und öffnet die Türen zu vielfältigen juristischen Berufsfeldern. Eine gründliche Kenntnis über den Ablauf des Zweiten Juristischen Staatsexamens im Bundesland Sachsen-Anhalt, die Anzahl und Fachgebiete der Prüfungen sowie die Examenstermine, insbesondere für das Jahr 2025, ist unerlässlich für eine zielgerichtete und erfolgreiche Vorbereitung. Dieser Beitrag versorgt Dich mit allen wichtigen Informationen, damit Du optimal vorbereitet in diese anspruchsvolle Prüfungsphase starten kannst. Wir beleuchten detailliert die Struktur der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die Bestehensvoraussetzungen, die Gewichtung der einzelnen Teile und geben Dir einen Überblick über die Examenstermine und historische Durchfallquoten.
Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen-Anhalt: Ein detaillierter Überblick über den Prüfungsablauf
Das Zweite Juristische Staatsexamen im Bundesland Sachsen-Anhalt ist der finale und entscheidende Schritt Deiner juristischen Ausbildung nach dem erfolgreich absolvierten Referendariat. Es prüft nicht nur Dein theoretisches Wissen, sondern vor allem Deine Fähigkeit, dieses Wissen praxisorientiert anzuwenden und juristische Probleme fallbezogen zu lösen. Die Prüfung ist in zwei große Abschnitte unterteilt: einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Jeder dieser Teile hat seine eigenen spezifischen Anforderungen und Herausforderungen, auf die Du Dich gezielt vorbereiten musst. Das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Sachsen-Anhalt ist die zuständige Behörde für die Durchführung und Organisation des Examens und stellt auf seiner Webseite detaillierte Informationen bereit (Quelle: LJPA Sachsen-Anhalt). Eine gute Strukturierung Deines Lernpensums und das Verständnis für den Ablauf sind hierbei Gold wert. Digitale Hilfsmittel, wie beispielsweise Vorlagen zur Notenerfassung oder detaillierte Lernpläne, können Dir dabei helfen, den Überblick zu behalten und Deinen Lernfortschritt effektiv zu überwachen. Der gesamte Prozess, von den ersten Klausuren bis zur mündlichen Prüfung, erfordert Ausdauer, Disziplin und eine strategische Herangehensweise. Im Folgenden werden wir die einzelnen Komponenten des Assessorexamens in Sachsen-Anhalt genauer unter die Lupe nehmen.
Die schriftliche Prüfung im Detail: Klausuren, Fachgebiete und Termine
Die schriftliche Prüfung bildet den ersten und oft als besonders anspruchsvoll empfundenen Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Sachsen-Anhalt. Sie besteht aus insgesamt acht fünfstündigen Klausuren, die Deine Fähigkeit zur umfassenden juristischen Problemlösung unter Zeitdruck testen. Diese Klausuren decken die zentralen Rechtsgebiete ab und sind wie folgt aufgeteilt:
- Zwei Klausuren im Zivilrecht: Hier werden typischerweise komplexe Fallgestaltungen aus dem gesamten Spektrum des Bürgerlichen Rechts, einschließlich des Zivilprozessrechts, geprüft. Die Aufgabenstellungen können von der Erstellung eines Gutachtens bis hin zur Anfertigung eines Urteilsentwurfs reichen.
- Zwei Klausuren im Strafrecht: Diese Klausuren fokussieren sich auf materielles Strafrecht und Strafprozessrecht. Oftmals ist eine staatsanwaltliche Abschlussverfügung oder ein Plädoyer aus Sicht der Verteidigung oder Staatsanwaltschaft anzufertigen.
- Zwei Klausuren im Öffentlichen Recht: Das Spektrum reicht hier von Verwaltungsrecht (allgemeines und besonderes, inklusive Verwaltungsprozessrecht) bis hin zu verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Auch hier sind praxisnahe Aufgabenstellungen wie die Formulierung eines Widerspruchsbescheids oder einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung üblich.
- Zwei Klausuren mit anwaltlicher Aufgabenstellung: Diese Klausuren sind besonders praxisorientiert und simulieren typische anwaltliche Tätigkeiten. Das kann die Beratung von Mandant:innen, die Ausarbeitung von Klageschriften, Vertragsentwürfen oder die strategische Einschätzung eines Falles aus Anwaltssicht umfassen (Quelle: LJPA Sachsen-Anhalt).
Die Klausuren werden in der Regel gegen Ende des vierten Ausbildungsabschnitts, der Anwaltsstation, geschrieben. Dies geschieht landesweit an zwei Terminen pro Jahr, nämlich jeweils im April und Oktober (Quellen: LJPA Sachsen-Anhalt, JurCase). Für das Jahr 2025 kannst Du Dich also darauf einstellen, dass die schriftlichen Examensklausuren voraussichtlich im April 2025 und Oktober 2025 stattfinden werden. Die genauen Daten werden vom LJPA rechtzeitig bekannt gegeben. Angesichts der Fülle des Stoffs und der Komplexität der Aufgaben ist eine langfristige und gut strukturierte Vorbereitung unerlässlich. Die Nutzung von Lernplänen und digitalen Karteikarten kann hierbei entscheidend zum Erfolg beitragen, indem sie Dir helfen, den Überblick zu wahren und Wissenslücken gezielt zu schließen.
Bestehensvoraussetzungen für die schriftliche Prüfung: So meisterst Du die erste Hürde
Nachdem Du die acht anspruchsvollen Klausuren der schriftlichen Prüfung absolviert hast, beginnt die Phase des Wartens auf die Ergebnisse. Um diesen ersten Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Sachsen-Anhalt erfolgreich zu bestehen und zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt legt hierfür klare Bestehensvoraussetzungen fest. Du musst eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens fünf Deiner acht Klausuren müssen mit jeweils wenigstens 4,00 Punkten (ausreichend) bewertet worden sein. Dies bedeutet, dass die Mehrheit Deiner schriftlichen Arbeiten den Mindestanforderungen genügen muss.
- Alternativ: Du bestehst auch dann, wenn vier Deiner Aufsichtsarbeiten mit wenigstens 4,00 Punkten bewertet wurden, vorausgesetzt, die Summe der Punktzahlen aller acht Einzelbewertungen beträgt mindestens 28,00 Punkte (Quelle: LJPA Sachsen-Anhalt). Diese Regelung bietet eine gewisse Flexibilität, falls nicht alle Klausuren optimal gelaufen sind, aber eine solide Gesamtleistung erbracht wurde. Ein Durchschnitt von 3,5 Punkten (28 Punkte / 8 Klausuren) bei vier bestandenen Klausuren reicht hier also aus.
Diese differenzierten Bestehensgrenzen unterstreichen die Wichtigkeit einer konsistenten Leistung über alle Prüfungsarbeiten hinweg. Es reicht nicht aus, in einzelnen Gebieten zu brillieren, wenn andere Bereiche stark abfallen. Eine sorgfältige Erfassung Deiner Übungsklausurnoten, beispielsweise mithilfe von Exceltabellen, kann Dir helfen, Deine Stärken und Schwächen frühzeitig zu identifizieren und Deine Lernstrategie entsprechend anzupassen. Das Ziel sollte immer sein, in möglichst vielen Klausuren die 4-Punkte-Marke sicher zu überschreiten, um nicht auf die Gesamtsummenregelung angewiesen zu sein. Die genaue Kenntnis dieser Voraussetzungen ist entscheidend, um den eigenen Leistungsstand während der Vorbereitung realistisch einschätzen zu können und sich mental auf die Anforderungen einzustellen.
Die mündliche Prüfung: Der Weg zum Abschluss Deiner juristischen Ausbildung
Hast Du die Hürde der schriftlichen Klausuren erfolgreich genommen, steht Dir als nächster und letzter Schritt die mündliche Prüfung bevor. Diese findet erst statt, nachdem Du auch den fünften Ausbildungsabschnitt, die sogenannte Wahlstation, vollständig beendet hast (Quelle: LJPA Sachsen-Anhalt). Die Ladung zur mündlichen Prüfung erfolgt oft relativ kurzfristig. Du solltest damit rechnen, etwa 10 Tage vor dem eigentlichen Prüfungstermin benachrichtigt zu werden (Quelle: JurCase). Diese kurze Frist erfordert eine kontinuierliche Vorbereitung auch nach den schriftlichen Klausuren, um das Wissen präsent zu halten.
Die mündliche Prüfung in Sachsen-Anhalt ist mehrteilig aufgebaut und prüft verschiedene Kompetenzen:
- Aktenvortrag: Dieser Teil beginnt mit einer Vorbereitungszeit von 60 Minuten, in der Du einen Dir unbekannten Aktenauszug bearbeiten musst. Anschließend hältst Du einen etwa 10-minütigen Vortrag, in dem Du den Sachverhalt darstellst, die Rechtslage analysierst und einen praxisorientierten Lösungsvorschlag präsentierst.
- Prüfungsgespräche in den Pflichtfächern: Es folgen Prüfungsgespräche in den Kernbereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Hier wird Dein materielles und prozessuales Wissen abgefragt und Deine Fähigkeit, auf Nachfragen flexibel und präzise zu reagieren, bewertet.
- Anwaltliches Gespräch: In diesem etwa 15-minütigen Prüfungsabschnitt pro Prüfling steht die anwaltliche Perspektive im Vordergrund. Es können Fallkonstellationen diskutiert werden, die typische anwaltliche Überlegungen zur Taktik, Mandant:innenberatung oder Vertragsgestaltung erfordern.
- Gespräch im Schwerpunktbereich: Schließlich wirst Du auch in Deinem während des Referendariats gewählten Schwerpunktbereich geprüft. Mögliche Schwerpunktbereiche sind beispielsweise Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Steuerrecht oder Europarecht (Quellen: LJPA Sachsen-Anhalt, JurCase).
Die mündliche Prüfung testet also nicht nur Dein Fachwissen, sondern auch Deine Argumentationsfähigkeit, Dein Auftreten und Deine Fähigkeit, unter Druck präzise und überzeugend zu kommunizieren. Eine gute Vorbereitung, die auch das Üben von Vortragssituationen und Prüfungsgesprächen einschließt, ist hier essentiell.
Gewichtung der Prüfungsteile: So setzt sich Deine Gesamtnote zusammen
Die Gesamtnote des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Sachsen-Anhalt ist das Ergebnis Deiner Leistungen in sowohl dem schriftlichen als auch dem mündlichen Prüfungsteil. Es ist wichtig zu verstehen, wie die einzelnen Komponenten gewichtet werden, um Deine Vorbereitungsstrategie optimal auszurichten und zu erkennen, wo Schwerpunkte gesetzt werden sollten. Die Notenbildung folgt einer klaren Struktur:
- Schriftlicher Teil: 60% der Gesamtnote
- Jede der acht Klausuren fließt mit jeweils 7,5% in die Gesamtnote ein (8 Klausuren * 7,5% = 60%). Dies verdeutlicht, dass jede einzelne Klausur einen signifikanten Beitrag leistet und eine gleichmäßig gute Leistung über alle Fächer hinweg anzustreben ist.
- Mündlicher Teil: 40% der Gesamtnote
- Die mündliche Prüfung setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen, die unterschiedlich gewichtet werden:
- Jedes der drei Pflichtprüfungsgespräche (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) zählt jeweils 5% zur Gesamtnote (insgesamt also 15%).
- Der Aktenvortrag wird mit 10% gewichtet. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung und einer überzeugenden Präsentation.
- Das anwaltliche Prüfungsgespräch macht ebenfalls 10% der Gesamtnote aus.
- Das Gespräch im Schwerpunktbereich trägt die verbleibenden 5% zur mündlichen Note und somit zur Gesamtnote bei. (Quelle für alle Gewichtungsangaben: LJPA Sachsen-Anhalt).
- Die mündliche Prüfung setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen, die unterschiedlich gewichtet werden:
Diese Gewichtung zeigt, dass der schriftliche Teil einen größeren Anteil an der Endnote hat, der mündliche Teil mit 40% jedoch ebenfalls erheblich ins Gewicht fällt und eine gute Performance hier die Gesamtnote deutlich verbessern kann. Eine strategische Planung, die die Bedeutung jedes einzelnen Prüfungselements berücksichtigt, ist für den Erfolg im Assessorexamen unerlässlich. Tools zur Notenerfassung und -simulation können Dir helfen, verschiedene Szenarien durchzuspielen und Deinen Fokus entsprechend anzupassen.
Examenstermine 2025 und ein Blick auf die Durchfallquoten in Sachsen-Anhalt
Für eine langfristige und strukturierte Planung Deines Zweiten Juristischen Staatsexamens ist es wichtig, die voraussichtlichen Prüfungstermine im Blick zu haben. Wie bereits erwähnt, finden die schriftlichen Klausuren in Sachsen-Anhalt traditionell zweimal jährlich statt, nämlich im April und Oktober (Quellen: LJPA Sachsen-Anhalt, JurCase). Daraus abgeleitet, kannst Du für das Jahr 2025 mit folgenden Zeiträumen für die schriftlichen Prüfungen rechnen:
- Examenskampagne Frühjahr 2025: Voraussichtlich April 2025
- Examenskampagne Herbst 2025: Voraussichtlich Oktober 2025
Die genauen Daten innerhalb dieser Monate werden vom Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt üblicherweise einige Monate im Voraus bekannt gegeben. Es empfiehlt sich, die Webseite des LJPA regelmäßig auf Aktualisierungen zu prüfen. Die mündlichen Prüfungen finden dann jeweils im Anschluss statt, nachdem die Korrektur der Klausuren abgeschlossen ist und Du Deine Wahlstation beendet hast.
Ein Aspekt, der viele Prüflinge beschäftigt, sind die Durchfallquoten. Es ist hilfreich, diese im Kontext zu betrachten, ohne sich jedoch übermäßig davon verunsichern zu lassen. Laut Daten des Bundesamts für Justiz, wie von JurCase aufbereitet, variierten die Durchfallquoten im Zweiten Juristischen Staatsexamen in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren:
- 2014: 25,3%
- 2015: 16,5%
- 2016: 18,8%
Im bundesweiten Vergleich der Durchfallquoten für das Jahr 2016 belegte Sachsen-Anhalt mit 18,8% den vierten Rang, was bedeutet, dass drei Bundesländer höhere und zwölf niedrigere Quoten aufwiesen (Quelle: JurCase). Diese Zahlen zeigen, dass das Assessorexamen eine anspruchsvolle Hürde darstellt, aber mit engagierter Vorbereitung und den richtigen Lernstrategien durchaus erfolgreich gemeistert werden kann. Konzentriere Dich auf Deine individuelle Vorbereitung und nutze alle verfügbaren Ressourcen, um Deine Erfolgschancen zu maximieren.
Was passiert bei Nichtbestehen? Der Ergänzungsvorbereitungsdienst als zweite Chance
Der Gedanke an ein mögliches Nichtbestehen des Zweiten Juristischen Staatsexamens ist für viele Referendar:innen beunruhigend. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es auch für diesen Fall Regelungen gibt, die Dir eine zweite Chance ermöglichen. Solltest Du das Examen in Sachsen-Anhalt nicht im ersten Anlauf bestehen, greift unter Umständen der sogenannte Ergänzungsvorbereitungsdienst. Dieser ist in § 51 der Juristenausbildungs- und -prüfungsverordnung (JAPrVO LSA) geregelt (Quelle: LJPA Sachsen-Anhalt).
Der Ergänzungsvorbereitungsdienst dient dazu, Dir die Möglichkeit zu geben, Deine Kenntnisse und Fähigkeiten gezielt zu verbessern, bevor Du einen erneuten Versuch zur Ablegung der Staatsprüfung unternimmst. Die genauen Modalitäten, wie Dauer und Inhalt dieses Dienstes, können je nach Einzelfall und den Gründen für das Nichtbestehen variieren. Typischerweise umfasst er eine weitere Ausbildungsphase, in der Du die Gelegenheit bekommst, an Deinen Schwachstellen zu arbeiten und Dich intensiver auf die spezifischen Anforderungen der Prüfung vorzubereiten. Dies kann beispielsweise durch eine erneute Zuweisung zu Ausbildungsstationen oder durch spezielle Lehrveranstaltungen geschehen. Das Ziel ist es, Dich bestmöglich auf den Wiederholungsversuch vorzubereiten und Deine Chancen auf ein erfolgreiches Bestehen zu erhöhen.
Es ist ratsam, sich im Falle eines Nichtbestehens umgehend beim Landesjustizprüfungsamt über die konkreten Schritte und Möglichkeiten des Ergänzungsvorbereitungsdienstes zu informieren. Auch wenn das Nichtbestehen zunächst enttäuschend ist, bietet diese Regelung einen klaren Weg, um das Ziel, Volljurist:in zu werden, weiterhin zu verfolgen. Die Fähigkeit, aus Rückschlägen zu lernen und mit neuer Motivation an die Vorbereitung heranzugehen, ist eine wichtige Eigenschaft, die Dir auch im späteren Berufsleben von Nutzen sein wird.
Das Zweite Juristische Staatsexamen in Sachsen-Anhalt ist zweifellos eine der größten Herausforderungen auf Deinem Weg in die juristische Berufswelt. Mit einer klaren Kenntnis des Ablaufs, der Prüfungsanforderungen und der Termine, gepaart mit einer disziplinierten und gut strukturierten Vorbereitung, legst Du jedoch den Grundstein für Deinen Erfolg. Nutze die vielfältigen Lernressourcen und digitalen Hilfsmittel, die Dir zur Verfügung stehen, um Deinen Lernprozess optimal zu gestalten und Deinen Lernerfolg kontinuierlich zu überwachen. Wir wünschen Dir viel Erfolg auf diesem spannenden Weg!